OS-Plattform | Infobrief-Archiv

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Illustration: Christian Effenberger

OS-Plattform | Infobrief-Archiv

29.04.2026 | Infobrief

Infobrief vom 4. August 2025

Lieber Illustrator, liebe Illustratorin,

ein dringender Rechtshinweis an alle Webseitenbetreiber, die auf ihren Seiten den Hinweis auf die Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) haben. Das betrifft in erster Linie Kolleg:innen, die ihre Illustrationen über ihre Website vermarkten.

Bisher waren Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zu der OS-Plattform bereitzustellen. Der Hinweis erfolgte so oder in ähnlicher Weise: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.“

Dazu unser Rechtsanwalt, Herr Feldmann:

„Die von der EU bereitgestellte Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 geschlossen, da sie offensichtlich kaum genutzt worden ist. Das bedeutet, dass die Plattform nicht mehr für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann und auch deswegen nicht mehr verlinkt oder darauf hingewiesen werden darf. Die entsprechende Verordnung (EU) 2024/3228 wurde am 20. Juli 2025 eingestellt.“

WAS DU JETZT TUN SOLLTEST

  • Überprüfe Deine Online-Präsenzen auf Verweise zur OS-Plattform
    (Website, Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen, Rechtstexte auf Verkaufsplattformen wie Amazon)
  • Entferne zeitnah jegliche Hinweise und Verlinkungen auf die OS-Plattform
  • Dokumentiere die durchgeführte Änderung, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Du fristgerecht gehandelt hast (Screenshot oder Export als PDF)

ACHTUNG: 

Ein fortbestehender Hinweis kann als wettbewerbswidrige Handlung angesehen und abgemahnt werden.

ERGÄNZENDE INFORMATIONEN:

Die Plattform wurde von der Europäischen Kommission betrieben und diente als Anlaufstelle für Verbraucher:innen und Händler:innen, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen beizulegen.

Unabhängig von der Einstellung der OS-Plattform bleiben die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen. Unternehmen müssen weiterhin transparent machen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind. In den AGB der IO ist das festgehalten unter Punkt 11) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Vertiefende Informationen zu dem Thema findest du auf Rechtsplattformen im Netz. Wenn Du noch weiterführende Fragen dazu hast, schreibe uns eine E-Mail, wir leiten sie an unsere Rechtsberatung weiter.

Herzliche Grüße
Stefanie

 

Stefanie Weiffenbach
Geschäftsführerin der Illustratoren Organisation e.V.