Der rasante Fortschritt bildgebender KI-Systeme betrifft unsere Branche in eklatantem Ausmaß. In Sekunden können allein aufgrund kurzer Textbefehle Bildwelten in einer scheinbar unendlichen Bandbreite an Stilen, Sujets, Farben und Formen erstellt werden – die Präsenz von genKI-erzeugten Bildern in unseren digitalen wie analogen Lebensräumen nimmt täglich zu.
Als professionelle Bildschaffende müssen sich Illustrator:innen mit dieser neuen Konkurrenz, die mit Macht auf ihre Märkte dringt, auseinandersetzen.
Als Hilfe zur Einordnung, Orientierung und Aufklärung sammeln wir auf dieser Seite wichtige Informationen zum Thema und geben Auskunft über Haltung sowie politische Arbeit der IO.
Wichtige Fragen:
Laut unserer letzten Umfrage zur Berufssituation beobachten 63 % der befragten Illustrator:innen Auswirkungen auf ihr Geschäft, 82 % bewerten die Entwicklung als „bedrohlich“. Konkret zeigt sich diese Entwicklung in einem allgemeinen Auftragsrückgang, einer schlechteren Bezahlung und einer geringeren Wertschätzung illustrativer Arbeit.
Auch Honorarerhebungen zeigen, dass generative KI-Bildgebung einzelne Berufsfelder heute schon quasi eliminiert hat. So wurde beispielsweise werbliches Storyboarding, vor Kurzem noch ein lukratives Arbeitsfeld für hochqualifizierte Spezialist:innen, großflächig durch agenturinterne KI-Workflows ersetzt.
Die Präsenz von KI-generierten Bildern steigt in nahezu allen Nutzungsbereichen. Entsprechend angespannt erleben Illustrator:innen ihre Marktsituation.
Stark betroffen sind unseren Erkenntnissen nach die Bereiche Werbliches Storyboarding (und artverwandte Zuarbeiten wie z.B. Layoutillustrationen) sowie die Bereiche Concept-Art und Gaming.
Auch in der Verlagswelt werden zwar noch längst nicht in der Breite, doch aber immer öfter KI-Generierte Bilder genutzt – die Branche kämpft einerseits mit dem obligatorischen Preisdruck, andererseits mit einer Schwemme an KI-Generierter Konkurrenz in den Buchmärkten. Massenhaft produzierter Trash stört hier die Vertriebswege klassischer Bücher erheblich.
Aktuell vergleichsweise wenig betroffen sind Bereiche wie Graphic Recording, Livezeichnen und Wissenschaftsillustration. Handwerkliche und konzeptionelle Fähigkeiten bleiben nachgefragt und geschätzt.
Derzeit verbreitete Bildgeneratoren sind ChatGPT, DALL·E, Stable Diffusion, Midjourney, Adobe Firefly und Flux.
Die Fülle an Anbietern und Systemen nimmt laufend zu; zudem verfeinern und spezialisieren sich die Modelle auf Bereiche wie z. B. die Generierung von fotografischen Abbildungen, Vektordaten, 3D-Modellen, Animationen etc. Wie ChatGPT gehen auch große LargeLanguageModels dazu über, Bildgenerierung über ihre Systeme direkt zu ermöglichen.
Der Zugang zur Nutzung dieser Bildgeneratoren ist je nach Anwendungsumfang teils gratis, teils über Abonnement-Modelle möglich (zwischen ca. 7 $ und 120 $/Monat bei intensiver Nutzung).
Hervorzuheben ist das Modell Firefly: Adobe bewirbt sein KI-System mit der Aussage, für den Trainingsdatensatz ausschließlich lizenzfreies oder speziell lizenziertes Bildmaterial verwendet zu haben (diese Angaben sind jedoch umstritten und lassen sich aktuell nicht verifizieren).
Generative Bildgebungssysteme haben sich in Stilistik und Bildgestaltung erheblich verbessert, sodass ihnen heute kaum Grenzen gesetzt sind. Früher regelmäßig zu beobachtende offenkundige Bildfehler sind zumindest im statischen Bild nahezu vollständig vermeidbar. Ob als Gratis-Angebot oder kostenpflichtiger Service: Über Text-Prompts lassen sich in Sekundenschnelle beliebige Bildwelten generieren. Dabei nehmen die Interaktions- und Steuerungsmöglichkeiten, die die Textbefehle ergänzen, zu, sodass es leichter wird, gezielt auf spezifische Ergebnisse hinzuarbeiten.
Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass große Systeme auf Massengeschmack hin optimiert sind und sich an Laien richten. Mit einfachen Prompts werden Standard-Ergebnisse generiert, die aufgrund ihrer wiedererkennbaren Stilistik selbst von Laien als KI-generiert erkannt und zunehmend ablehnend kommentiert werden.
Neben Stilfragen sind vor allem die Bildinhalte problematisch: Ohne bewusste und gezielte Einflussnahme auf Form und Inhalt fehlt generierten Bildern oft jeder Bezug zum Kontext, in dem sie eingesetzt werden. Sie werfen Fragen auf oder konterkarieren gar begleitende Textaussagen.
Ein KI-System kann nicht erahnen, welche Wirkung das zu erstellende Bild haben soll und vor allem, wen es auf welche Weise ansprechen soll. Laienkönnen nicht auf Jahrelange Ausbildung und Erfahrung im Bildgestalten zurückgreifen. Sie sind meist nicht in der Lage, entsprechende Befehle so zu formulieren, dass die ganzheitliche Wirkung von Bildern berücksichtigt wird. Selbst wenn dies gelingt, ist noch lange nicht garantiert, dass das System die Ergebnisse entsprechend gestaltet. So kommt es zwangsläufig zu willkürlichen, zufälligen Ergebnissen. Unsere digitalen Räume sind zunehmend von diesem „visuellen Analphabetismus“ geprägt.
Nein.
Die Werke von Kreativschaffenden zeichnen sich aus durch Originalität, Authentizität, Intention ihrer Urheber:innen und durch deren persönliche Haltungen. Kreatives Schaffen ist ein Prozess des aktiven Reflektierens auf Grundlage des Verstehens. Illustrator:innen verfügen über eine in meist jahrelangem Studium und Praxis ausgebildete Bildkompetenz.
Illustration erfüllt kommunikative Zwecke – sie erzählt, erklärt, veranschaulicht. Das lässt sich mit willkürlichen Bildern per Knopfdruck nicht erfüllen. Dazu braucht man das Wissen, wie Bilder gestaltet sind, wie sie kommunizieren und zu uns sprechen. Eine KI kann aktuell nicht verstehen, warum die Bastelanleitung für Kinder anders aussehen muss, als eine Bauanleitung für Erwachsene, ebenso sind die meisten Laien nicht in der Lage, die Aussagekraft und „Funktion“ von Bildern umfänglich zu beurteilen. Diese Kompetenz liegt bei uns und kann in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich nicht durch KI ersetzt werden.
Generative KI kürzt Prozesse ab und ersetzt zum Teil auch handwerkliche Fähigkeiten – gerade deshalb ist es um so wichtiger, unsere Expertise, das bewusste Steuern des Prozesses des Bildschaffens, auszubauen und den Mehrwert dieser Leistungen gegenüber unseren Auftraggeber:innen zu kommunizieren.
Aber:
Im stetig und inflationär wachsendem „Content“ unserer Medienwelt sinkt der Wert dekorativen Bilderschmucks. Einfache Bebilderung ohne hohen Anspruch an Tiefe oder Originalität wird mittels genKi schneller und günstiger zu produzieren sein als „echte“ Illustration.
Die Rechtslage bleibt weiterhin unerfreulich offen. Hier ein unverbindlicher und zwangsläufig nicht rechtssicherer Überblick:
Urheberrechtsschutz:
Das Urteil des Amtsgerichtes München vom 13.02.2026 (Az.: 142 C 9786/25) stellt klar: Allgemeine Prompts begründen keine „persönliche geistige Schöpfung“ i.S.d. § 2 UrhG. Damit erhalten KI-Generierte Bildern keinen Werkstatus und damit keinen urheberrechtlichen Schutz. Der menschliche Input muss den Output prägend dominieren – generative KI kann Verwendung finden, darf jedoch nur Hilfsmittel sein. Das Münchner Urteil bestätigt erstmals den bis dahin unter Urheberrechts-Experten angenommenen Konsens. Verwertende Unternehmen achten vermehrt auf Vertragsklauseln, die eine Nutzung von genKI zur Erstellung von Illustrationen weitgehend auszuschließen.
Trainingsdaten:
GenKI-Systeme fußen auf riesigen Trainingsdatensets, zu deren Erstellung Hunderte Millionen von Bildwerken aus dem weltweiten Internet bezogen werden. Diese Nutzung erfolgt in der Regel ohne Kenntnis, ohne Einverständnis, ohne Kennzeichnung und ohne Kompensation der Urheber:innen.
Wir bewerten diese Nutzung als massiven Missbrauch von Urheberrechten.
Ein Problem: Seit der Novellierung 2021 enthält das Urheberrechtsgesetz den § 44b, der das „Text- und Data Mining“ auch zu kommerziellen Zwecken unter bestimmten Vorgaben erlaubt.
Hier der Wortlaut des entsprechenden Paragraphen 44b UrhG:(1) Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren
digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.
(2) Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.
(3) Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.
Aus unserer Sicht ist diese Regelung hochproblematisch. Die in Absatz 3 eingeräumte Möglichkeit des Opt-out verdreht das dem Urheberrecht zugrunde liegende Prinzip der Zustimmung von Urheber:innen ins Gegenteil und ist zudem in der Praxis völlig untauglich: Einerseits existiert kein anerkannter Standard, wo und in welcher Form der „Opt-out“ rechtlich bindend formuliert sein muss. Andererseits ist inzwischen belegt, dass existierende Opt-outs in großem Maßstab ignoriert werden und völlig wirkungslos bleiben. Die Intransparenz des Prozesses macht es zudem unmöglich, die Wirkung eines Opt-outs nachzuvollziehen.
Noch wichtiger: Die bisher erste und einzige wissenschaftliche Studie („Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle – technologische und juristische Grundlagen“ Dornis & Stober) zum Thema kommt zu dem Schluss, dass die Nutzung von Werken zum KI-Training erheblich über die vom Gesetzgeber intendierte Definition der Mustererkennung durch Text- und Data Mining hinausgeht und eine eigene, neue Nutzungsform im Sinne des UrhG darstellt.
Plagiate & Bearbeitungen
Eine Studie von Gary Marcus und Reid Southen belegt die Tendenz von KI-Bildgeneratoren, marken- oder urheberrechtlich geschützte Bilder zu plagiieren. Gerade popkulturell weitbekannte Charaktere oder Sujets werden auch ohne gezieltes Prompting nahezu deckungsgleich zu Originalbildern ausgegeben. Es sind zahlreiche Klagen anhängig – einen ersten Erfolg erstritt die Verwertungsgesellschaft GEMA gegen OpenAI, (ChatGPT). Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass ChatGPT Songtexte unerlaubt vervielfältigt (11.11.2025 – Das Berufungsverfahren dauert an).
Weitere Aspekte:
Die durch genKI mögliche Generierung, Reproduktion und Imitation von Stilen, Stimmen, Gesichtern und Ähnlichem berührt Persönlichkeitsrechte in elementarer Weise und bedarf noch umfassender rechtlicher Auseinandersetzung.
Die Entwicklung bildgebender generativer KI-Systeme gefährdet etablierte Geschäftsmodelle von Illustratoren, verschärft die Wettbewerbsbedingungen und erodiert Vorraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg.
Die Illustratoren Organisation e. V. (IO) informiert über alle Aspekte dieser Technologie und vertritt im Schulterschluss mit Partnerverbänden die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Wirtschaft. Als Sprachrohr des Berufsstandes ist sei Teil der Debatte und berichtet auf Branchentreffen, in der Presse und in der Öffentlichkeit über die sich verändernden Rahmenbedingungen sowie die rechtlichen Problemstellungen der Technologie.
In Anlehnung an das Positionspapier „KI – aber fair!“ lauten die Forderungen der IO:
- Opt-in: Werke dürfen grundsätzlich nicht für KI-Training verwendet werden, ohne aktive Erlaubnis ihrer Urheber:innen.
- Transparenz, Kennzeichnung, Haftung: KI-Anbieter müssen Trainingsdatenquellen offenlegen, benötigen Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Werke und müssen KI-generierte Inhalte klar kennzeichnen – andernfalls keine Marktzulassung.
- Lizensierung statt Scraping: Urheber:innen müssen für Training (Input) wie Output angemessen vergütet werden. Der kommerzielle Betrieb bildgebender KI-Systeme ist nur bei angemessener Entschädigung von Bildurheber:innen zulässig.
Generative KI basiert auf dem millionenfachen Missbrauch von Urheberrechten. Tech-Konzerne errichten auf Basis gestohlener Werke Systeme, um die bestohlenen Urheber:innen aus ihren Märkten zu drängen. Wir appellieren an den Gesetzgeber, diesen Rechtsmissbrauch schnellstmöglich wirksam zu unterbinden und Rahmenbedingungen zu schaffen, die uns die Durchsetzung unserer Rechte ermöglichen. Nur so können wir unseren kreativen, wirtschaftlichen und kulturellen Beitrag zur Gesamtwirtschaft auch zukünftig leisten.
Illustrator:innen sind ihrem Wesen nach innovativ – wir wollen keinen Fortschritt verhindern. Wir sind jedoch überzeugt, dass nur wirksame Gesetze das Fundament sichern können, auf dem Kreative ihre schöpferische Kraft entfalten können.
Generative KI wird das Berufsfeld der Illustration verändern, und Illustrator:innen werden ihre Arbeitsweisen in Teilbereichen anpassen müssen. Unabhängig davon, welchen Weg zum Werk sie wählen, bleibt die Bildkompetenz die Basis illustratorischen Schaffens – das Wissen um den visuellen Ausdruck von Sprache, Ton und Inhalt. Nur sie ermöglicht zielgerichtete, wirksame und effiziente Kommunikation in Bildern.
März 2024
Am 14. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament den „AI-Act“, das weltweit erste Gesetzespaket zum Themenkomplex Künstliche Intelligenz.
Juni 2025
Die in der Folge ausgearbeiteten Entwürfe des „Code of Practice“ und des „Template“, die die Umsetzung der Rechtsnormen im AI Act praktisch definieren, werden von Urheberverbänden stark kritisiert. Trotz größtem Einsatz und Mitwirkung seitens der europäischen Urheber:innen wurden deren Interessen nicht berücksichtigt. Insbesondere die völlig unzureichenden Auflagen zur Transparenz bei der Nutzung von Trainingsdaten werden als „Einknicken vor Big-Tech-Unternehmen“ kritisiert. Urheber:innen bekommen vom KI-Büro „Steine statt Brot“ (Hanna Möllers, DVI). Eine gemeinsame Erklärung europäischer Urheber:innen bündelt die Kritik.
Dezember 2025 – August 2026
Auf europäischer Ebene wird derzeit an einem „Verhaltenskodex für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten“ gearbeitet. Das Europäische AI-Office konsultiert dazu Teilnehmer und Beobachter aus Industrie, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die Verabschiedung ist für August 2026 geplant.
Der so geschaffene Referenzrahmen soll eine effiziente Aufsicht und Einhaltung der Regelungen ermöglichen.
Das Ziel ist eine verbindliche, maschinenlesbare Kennzeichnung von KI-generiertem Content durch die Systembetreiber. Eine visuelle, für Menschen lesbare Kennzeichnung soll durch die Plattformen bzw. Betreiber erfolgen, die den Content veröffentlichen.Problematisch ist dabei die Kategorisierung von Inhalten im Spektrum, ausschließlich menschlich oder maschinengeneriert und der Bandbreite von Kokreation von Mensch und Maschine.
März 2026
Das EU-Parlament hat die Entschließung „Urheberrecht und generative künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen” mit großer Mehrheit angenommen. Auf Grundlage des auch als „Voss-Report“ bekannten Berichts (initiiert von Axel Voss, MdEP) verpflichtet sich die EU-Kommission, Gesetze im Sinne eines souveränen digitalen Europas nachzuschärfen, um eine zukunftsfähige und werteorientierte europäische Wirtschaft zu fördern.
Für Urheber ist dabei Folgendes positiv:
- Nachdrückliche Forderung von Transparenz im KI-Trainingsprozess.
- Eine flächendeckende Beachtung von Nutzungsvorbehalten („Opt-out”).
- Die Anregung eines funktionierenden Lizenzmarktes für Werknutzungen im Rahmen von KI-Trainingsprozessen.
Mehr Informationen findet man zu allen genKi Themen auf der Seite unseres Dachverbandes: der Initiative Urheberrecht.
Handlungsempfehlungen für Illustrator:innen
Nach aktueller Urheberrechtslage ist das „Digitale Text und Datamining“ weitreichend erlaubt (§60d; §44b UrhG). Urheber:innen haben jedoch die Möglichkeit, einen „Maschinenlesbaren Widerspruch“ auf Ihrer Webseite zu formulieren. Auch wenn es derzeit keinen definierten Standard gibt, wo und in welcher Form dieser Widerspruch platziert sein soll, scheint derzeit ein Textbaustein auf der Webseite, z.B. im Disclaimer und/oder Impressum als Maßnahme sinnvoll, beispielsweise wie folgt:
„Gemäß §44b Absatz 3 UrhG widerspreche ich ausdrücklich jeglicher Verwendung der auf dieser Webseite eingestellten Inhalte zu Zwecken des Text- und Data-Minings, insbesondere zur Ermöglichung eines Einsatzes im Rahmen von Werken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen werden.“
Zusätzlich sollte eine entsprechender maschinenlesbarer Vorbehalt auf der Robots.txt-Datei im Haupt- oder Unterverzeichnis der eigenen Webseite formuliert sind. Die robots.txt Datei gibt Bots und Crawlern vor, was und von wem Bereiche der Webseite gelesen werden dürfen. Ein Anleitung zur Formulierung findet man z.B. hier.
Aber Achtung: Ist es wiederholt nachgewiesen, dass weder der ausformulierte Widerspruch noch Angaben auf der robots.txt Datei großen Einfluss auf das Verhalten von Crawlern wirken. Trotzdem sollte man den Vorbehalt erklären um wenigstens den rechtlichen Nachweis vorzuhalten.
Mit den Tools „Glaze“ und „Nightshade“ ist es möglich die Pixelstruktur von Bildern so zu manipulieren, dass sie für KI-Trainingszwecke nicht mehr verwendbar oder gar schädlich sind. Die Darstellung oder Bildqualität wird davon nur marginal beeinflusst.
Wer nicht möchte, dass die eigenen Werke von Auftraggeber:innen für das Training generativer KI genutzt werden, kann das in Verträgen über die Rechteeinräumung ausschliessen. Eine entsprechende Klausel könnte lauten:
„Gemäß §44b Absatz 3 UrhG widerspreche ich ausdrücklich jeglicher Verwendung meiner Werke zu Zwecken des Text- und Data-Minings, insbesondere zur Ermöglichung eines Einsatzes im Rahmen von Werken, die durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen werden.“
Voraussetzung für die Verwendung von Illustrationen zu KI-Trainingszwecken ist die Einräumung umfangreicher Nutzungsrechte: exklusives Total Buyout (bis Faktor 5) und Bearbeitungsrecht (bis Faktor 10). Da die Einspeisung von Motiven in KI-Modelle mittelfristig zu einem Projektrückgang führen kann, sollte das Preisniveau konsequent hoch gehalten werden.
Werden für die Erstellung des eigenen Kreativwerks KI-basierte Generatoren verwendet, sollte der/die Auftraggeber:in im Vorfeld schriftlich darüber informiert werden.
Wer ausschließen möchte, dass die eigenen Illustrationen in Projekten eingesetzt werden, in denen außerdem KI-generierte Bildinhalte zum Tragen kommen, kann dies im Werkvertrag entsprechend festlegen.
Eine mögliche Formulierung lautet wie folgt:
„Die gelieferten Illustrationen dürfen nicht in Produkten verwendet werden, die auf dem Cover oder an anderer Stelle Illustrationen zeigen, die durch Künstliche Intelligenz erzeugt worden sind.“
Die KI-Taskforce der IO in Aktion
Zusammen mit drei Partnerverbänden waren wir einer der ersten Verbände, der zu einer verbindlichen Regulierung von KI in unserem Positionspapier „KI aber fair“ geraten hat. Im Schulterschluss mit unserem Dachverband der Initiative Urheberrecht und der European Guild for AI Regulation (EGAIR) wirken wir auf nationaler und europäischer Ebene auf eine Regulierung hin – ebensovertreten wir natürlich über unseren Dachverband Deutscher Designtag unsere Interessen im Deutschen Kulturrat.
Unsere Haltung tragen wir auf verschiedenen Podien nach außen. Bisher traten wir auf diesen Veranstaltungen auf:
European Visual Artists (EVA) 25th Anniversary Brüssel, Leipziger Buchmesse (Podiumsdiskussion des ZDF, Frankfurter Buchmesse (Podiumsdiskussion 2023, 2024), Wisskomm 2023 Bielefeld, Urheberrechtskonferenz 2024 Berlin, Deutscher Werbefilmpreis Hamburg, Kurzfilmfestival Hamburg, Carlsen Creative Campus, Festival of Animation Berlin, DIVE’25 Design Conference München, Context Symposium Darmstadt, Prompted Pasts Symposium Augsburg, ADC Design Conference Stuttgart.
Beiträge von Taskforce Vertreter:innen wurden u.A. publiziert von RBB Kultur, ZDF Wiso, ARD Brisant, Welt am Sonntag…
Medien & ausgesuchte Links
2026
- Das Landgericht München verneint Urheberrechtsschutz für genKI-generierte Logos
- Die britische Kreativwirtschaft veröffentlichen den „Brave New World Report“ – eine umfassende Bestandsaufnahme der Auswirkungen generativer KI auf die Branche.
- „EU plant Zeitenwende für das Urheberrecht“ – Ein Kommentar zur Abstimmung über den „Voss-Report“ von Dr. Lina Böckler
2025
- Creators for Europe united: Offener Brief an die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie
2024
- Mitschnitt der Podiumsdiskussion auf der Frankfurter Buchmesse 2024 zum Thema „Bildkompetenz“
- Stellungnahmen und News des European Writers Council zum Thema KI und AI Act
- Reaktion von EGAIR (European Guild for Artificial Intelligence Regulation) auf die Verabschiedung des AI Act
2023
- Mitschnitt der Podiumsdiskussion auf der Frankfurter Buchmesse 2023 „Zukunft Buchillustration in Sichtweite“ – Wie KI das Gesamtbild verändert
- Positionspapier der Initiative Urheberrecht zu künstlicher Intelligenz
