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Marcus Lefrancois ©2020
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Marcus Lefrancois ©2020

Gut absichern

Mit Fokus auf den speziellen Bedarf unseres Berufsstandes haben wir die wichtigsten Absicherungen für Illustrator:innen in unser Leistungspaket aufgenommen: Während eine Rechtsschutzversicherung hilft, die eigenen Forderungen durchzusetzen, unterstützt die Haftpflichtversicherung dabei, Ansprüche von Seiten Dritter abzuwehren, während Informationen und Vorlagen rund um den Datenschutz die notwendige Orientierung im DSGVO-Dschungel gewähren.

Forderungen per Rechtsweg durchsetzen

Integrierte Versicherung für unsere Mitglieder

Dein kreatives Schaffen ist ein wertvoller Besitz, den es ebenso gegen Diebstahl zu schützen gilt, wie materielle Güter. Nicht selten kommt es vor, dass sich Dritte unautorisiert an diesem Kreativgut bedienen oder nicht angemessen vergüten möchten. Als Urheber*in werden Dir aber vom Gesetzgeber umfangreiche Rechte zuerkannt, um sich genau hiervor zu schützen. Bei Dir liegt es dann nur, Deine Forderungen notfalls vor Gericht einzuklagen.

Hierbei bietet Dir unsere IO-Rechtsschutz eine zuverlässige Unterstützung. Diese ist integrierter Bestandteil Ihrer Mitgliedschaft in der IO und wurde maßgeschneidert für die Belange von Illustrator:innen. Unsere Kolleg:innen mit Wohnsitz im Ausland (außer Österreich) sind leider von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen und zahlen daher einen reduzierten Jahresbeitrag.

  • Welchen Versicherungsschutz haben Sie?

    Mit Eintritt in die IO hast Du automatisch auch eine Rechtsschutzversicherung (RSV) abgeschlossen. Um einen Zugang nur bei akutem Bedarf entgegenzuwirken, gilt die bei Versicherungen übliche Sperrfrist von drei Monaten.
    Die IO Rechtsschutz gilt europaweit und greift bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, sprich, wenn Du diese vor Gericht einklagen musst. Im Gegensatz zu den meisten Rechtsschutzangeboten fällt bei der Inanspruchnahme dieser RSV keine Selbstbeteiligung für Dich an. Ohne eigenes finanzielles Risiko kannst Du diese aktivieren,

    • wenn Dein Auftraggeber nicht zahlt (Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder Klage zur Anerkennung der Arbeitsleistung).
    • wenn Ihre Illustrationen unautorisiert genutzt werden (Urheberrechtsverletzungen).
    • wenn es Probleme mit Deiner Arbeitsausstattung gibt (Entschädigung, Schadensersatz).

    Vorgerichtliche Leistungen, wie Anwaltsschreiben, sind nicht vom Rechtsschutz abgedeckt, können aber ggf. in den Forderungen an die Gegenseite geltend gemacht werden.

    Bitte beachte, dass die Umsatzsteuer auf die anfallenden Kosten von der Versicherung nicht übernommen wird, diese kannst Du aber bei Deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen.

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  • Wie können Sie den Rechtsschutz beantragen?

    Siehst Du Dich gezwungen, Deine Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen, stelle bitte einen formlosen Antrag auf Deckungszusage per Email an die Geschäftsstelle:

    Dieser beinhaltet:

    • Zusammenfassung des Sachverhalts,
    • Deinen Klagegegner,
    • die Höhe der Streitsumme,
    • weitere relevante Informationen sowie
    • evtl. Einwände der Gegenseite mit entsprechendem Schriftverkehr.

    Hat unser IO-Justiziar im Rahmen der kostenfreien Rechtsberatung bereits eine Einschätzung zum Rechtsstreit gegeben, solltest Du diese bitte ergänzen.

    Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie dem Versicherer zur Prüfung weiter. Sobald Dir die Deckungszusage der Versicherung vorliegt, kannst Du einem Anwalt Deiner Wahl das Mandat erteilen, den Klageweg zu beschreiten. Die weitere Kommunikation erfolgt dann zwischen Dir und Deinem Anwalt bzw. der Versicherung.

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  • Wer ist unser Versicherungspartner?

    Wir arbeiten mit der ROLAND Rechtsschutz zusammen. Bei allen Fragen kannst Du Dich aber gerne zunächst an den Versicherungsmakler wenden:

    MRH Trowe Bremen GmbH & Co. KG
    Patrick Lüttgen

    Tel.: 0421 – 33555-17

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Ansprüche von Seiten Dritter abwehren

Maßgeschneiderter Schutz gegen Schadensersatzforderungen

Illustrator:innen laufen bei Ausübung ihres Berufes mitunter Gefahr, Schadens­ersatz­ansprüche von dritter Seite abwehren bzw. zahlen zu müssen. Um sich gegen solche Forderungen abzusichern, wird inzwischen oft auch von großen Auftrag­gebern eine Haftpflicht als Voraussetzung für die Zusammenarbeit gefordert.
Daher haben wir eine Haftpflicht­versicherung exakt auf den Bedarf von Illustrator:innen konzipieren lassen und konkurrenzlos günstige Konditionen für IO-Mitglieder ausgehandelt. Die Versicherung ist nicht Bestandteil der IO-Mitgliedschaft, sondern kann von unseren Mitgliedern aus Deutschland und Österreich optional bei unserem Versicherungs­makler Makler, MRH Trowe abgeschlossen werden: Patrick Lüttgen.

Die dafür notwendige Mitglieds­bestätigung der IO kannst Du formlos per E-Mail bei uns anfragen:

  • Welche Leistungen beinhaltet die Versicherung?

    Der Versicherungsschutz besteht für alle Tätigkeiten von Illustrator:innen einschließlich der in diesem Rahmen anfallenden Nebentätigkeiten in den Bereichen Internet, Grafik, Text und Produktion:

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

    Als mitversichert gelten Ansprüche Dritter auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenem Gewinn u.a. wegen

    • Verletzung von Geheimhaltungspflichten und von gewerblichen Schutzrechten wie z.B. Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte, Namens- und Persönlichkeitsrechte
    • Vertraglicher Haftung (z.B. Nicht-oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht)
    • Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung (z.B. Nutzung geschützter Slogans)

    Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Haftung, die Befriedigung begründeter Ansprüche durch Schadenersatzzahlung sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

    Versicherungssumme:
    100.000 €

     

    Betriebs-Haftpflichtversicherung

    Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen der Unterhaltung eines Betriebes, insbesondere wegen

    • Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen
    • Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen und der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
    • Beschädigung von gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten (Mietsachschäden)
    • und Abhandenkommen oder Verlust fremder Schlüssel/Code-Karten
    • Tätigkeiten an und mit fremden Sachen

    Die Versicherung beinhaltet ebenfalls Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht wurden.

    Versicherungssumme:
    2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

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  • Wie hoch ist Ihre Versicherungsgebühr?

    Bei einem Jahresumsatz bis 150.000 Euro liegt der Jahresbeitrag für IO-Mitglieder bei 200,00 Euro und für Nicht-Mitglieder bei 345,10 Euro jeweils inkl. 19% Versicherungssteuer.
    Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsfall. Das Angebot beinhaltet keine Privat-Haftpflichtversicherung, es besteht aber die Möglichkeit, den Versicherungsumfang durch entsprechende Anpassung des Beitrags zu erweitern.
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Zum Abschluss der Haftpflichtversicherung bzw. zur Abstimmung eines individuellen Angebots kannst Du gerne direkten Kontakt mit unserem Versicherungsmakler aufnehmen:

MRH Trowe Bremen GmbH & Co.KG
Patrick Lüttgen

Tel.: 0421 – 33555-17

Orientierung im Datenschutz-Dschungel

Sicherer Umgang mit den Anforderungen der DSGVO

Durch die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) stehst Du vielen neuen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten gegenüber. Die Neuregelungen betreffen jedes Unternehmen, das Geschäfte online abwickelt und von daher zwangsläufig Daten erhebt bzw. verarbeitet.

Wir haben für Dich die wichtigsten Punkte zur EU-DSGVO in einem Infoblatt zusammengefasst. Wie auch die Checkliste Website, gibt diese Aufschluss über die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und bringt Licht ins Datendunkel.

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Welche Vorlagen stellen wir Ihnen zur Verfügung?

Für unsere Mitglieder haben wir alle Datenschutzrechtlichen Anforderungen an kleine und mittelgroße Unternehmen zusammengefasst, die seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 gelten. Unser erläutert und führt durch die einzelnen Felder, in denen Handlungsbedarf für Dich bestehen könnte:

Datenerhebung
Wenn Du personenbezogene Daten erhebst und verarbeitest, die nicht für die eigentliche Vertragsabwicklung erforderlich sind (dazu zählt bereits die Email-Adresse des Kunden), benötigst Du hierfür eine des Betroffenen

Datenverarbeitung
Wenn Du personenbezogene Daten speicherst, weitergibst und/oder bearbeitest (Cookies, Newsletter-Abo, Blog etc.) musst Du in einer  darauf hinweisen und erklären, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verwendet werden.

Datenweitergabe
Wenn Du personenbezogene Daten an Dritte weiterleitest (Webhoster, Mediagentur, Google) musst Du mit diesen eine Vereinbarung über die Verarbeitung der Daten der Daten abschließen, dem sogenannten data processing agreement.

Datendokumentation
Wenn Du personenbezogene Daten verarbeitest (Kundenkartei, Verträge, Rechnungen etc.) musst Du ein anlegen in dem sämtliche Datenverarbeitungen dokumentiert werden und dem Betroffenen dieses auf Aufforderung zur Verfügung stellen.

Technische Maßnahmen zum Datenschutz
Grundsätzlich bist Du verpflichtet zur Umsetzung und aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.