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Marcus Lefrancois ©2020
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Marcus Lefrancois ©2020

Gut absichern

Mit Fokus auf den speziellen Bedarf unseres Berufsstandes haben wir die wichtigsten Absicherungen für Illustrator*innen in unser Leistungspaket aufgenommen: Während eine Rechtsschutzversicherung hilft, die eigenen Forderungen durchzusetzen, unterstützt die Haftpflichtversicherung dabei, Ansprüche von Seiten Dritter abzuwehren, während Informationen und Vorlagen rund um den Datenschutz die notwendige Orientierung im DSGVO-Dschungel gewähren.

Forderungen per Rechtsweg durchsetzen

Integrierte Versicherung für unsere Mitglieder

Ihr kreatives Schaffen ist ein wertvoller Besitz, den es ebenso gegen Diebstahl zu schützen gilt, wie materielle Güter. Nicht selten kommt es vor, dass sich Dritte unautorisiert an diesem Kreativgut bedienen oder nicht angemessen vergüten möchten. Als Urheber werden Ihnen aber vom Gesetzgeber umfangreiche Rechte zuerkannt, um sich genau hiervor zu schützen. Bei Ihnen liegt es dann nur, Ihre Forderungen notfalls vor Gericht einzuklagen.

Hierbei bietet Ihnen unsere IO-Rechtsschutz eine zuverlässige Unterstützung. Diese ist integrierter Bestandteil Ihrer Mitgliedschaft in der IO und wurde maßgeschneidert für die Belange von Illustrator*innen. Unsere Kolleg*innen mit Wohnsitz im Ausland (außer Österreich) sind leider von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen und zahlen daher einen reduzierten Jahresbeitrag.

  • Welchen Versicherungsschutz haben Sie?

    Mit Eintritt in die IO haben Sie automatisch auch eine Rechtsschutzversicherung (RSV) abgeschlossen. Um einen Zugang nur bei akutem Bedarf entgegenzuwirken, gilt die bei Versicherungen übliche Sperrfrist von drei Monaten.
    Die IO Rechtsschutz gilt europaweit und greift bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, sprich, wenn Sie diese vor Gericht einklagen müssen. Im Gegensatz zu den meisten Rechtsschutzangeboten fällt bei der Inanspruchnahme dieser RSV keine Selbstbeteiligung für Sie an. Ohne eigenes finanzielles Risiko können Sie diese aktivieren,

    • wenn Ihr Auftraggeber nicht zahlt (Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder Klage zur Anerkennung der Arbeitsleistung).
    • wenn Ihre Illustrationen unautorisiert genutzt werden (Urheberrechtsverletzungen).
    • wenn es Probleme mit Ihrer Arbeitsausstattung gibt (Entschädigung, Schadensersatz).

    Vorgerichtliche Leistungen, wie Anwaltsschreiben, sind nicht vom Rechtsschutz abgedeckt, können aber ggf. in den Forderungen an die Gegenseite geltend gemacht werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuer auf die anfallenden Kosten von der Versicherung nicht übernommen wird, diese können Sie aber bei Ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen.

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  • Wie können Sie den Rechtsschutz beantragen?

    Sehen Sie sich gezwungen, Ihre Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Deckungszusage per Email an die Geschäftsstelle: 

    Dieser beinhaltet:

    • Zusammenfassung des Sachverhalts,
    • Ihren Klagegegner,
    • die Höhe der Streitsumme,
    • weitere relevante Informationen sowie
    • evtl. Einwände der Gegenseite mit entsprechendem Schriftverkehr.

    Hat unser IO-Justiziar im Rahmen der kostenfreien Rechtsberatung bereits eine Einschätzung zum Rechtsstreit gegeben, sollten Sie diese bitte ergänzen.

    Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und leiten sie dem Versicherer zur Prüfung weiter. Sobald Ihnen die Deckungszusage der Versicherung vorliegt, können Sie einem Anwalt Ihrer Wahl das Mandat erteilen, den Klageweg zu beschreiten. Die weitere Kommunikation erfolgt dann zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt bzw. der Versicherung.

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  • Wer ist unser Versicherungspartner?

    Wir arbeiten mit der ROLAND Rechtsschutz zusammen. Bei allen Fragen können Sie sich aber gerne zunächst an den Versicherungsmakler wenden:

    Meyer & Löffler GmbH & Co.KG
    Patrick Lüttgen

    Tel.: 0421 – 33555-17

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Ansprüche von Seiten Dritter abwehren

Maßgeschneiderter Schutz gegen Schadensersatzforderungen

Illustrator*innen laufen bei Ausübung ihres Berufes mitunter Gefahr, Schadens­ersatz­ansprüche von dritter Seite abwehren bzw. zahlen zu müssen. Um sich gegen solche Forderungen abzusichern, wird inzwischen oft auch von großen Auftrag­gebern eine Haftpflicht als Voraussetzung für die Zusammenarbeit gefordert.
Daher haben wir eine Haftpflicht­versicherung exakt auf den Bedarf von Illustrator*innen schreinern lassen und konkurrenzlos günstige Konditionen für IO-Mitglieder ausgehandelt. Die Versicherung ist nicht Bestandteil der IO-Mitgliedschaft, sondern kann von unseren Mitgliedern aus Deutschland und Österreich optional bei unserem Versicherungs­makler Makler, Meyer & Löffler abgeschlossen werden: Patrick Lüttgen.

Die dafür notwendige Mitglieds­bestätigung der IO können Sie formlos per E-Mail bei uns anfragen:

  • Welche Leistungen beinhaltet die Versicherung?

    Der Versicherungsschutz besteht für alle Tätigkeiten von Illustrator*innen einschließlich der in diesem Rahmen anfallenden Nebentätigkeiten in den Bereichen Internet, Grafik, Text und Produktion:

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

    Als mitversichert gelten Ansprüche Dritter auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenem Gewinn u.a. wegen

    • Verletzung von Geheim-haltungspflichten und von gewerblichen Schutzrechten wie z.B. Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte, Namens- und Persönlichkeitsrechte
    • Vertraglicher Haftung (z.B. Nicht-oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht)
    • Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung (z.B. Nutzung geschützter Slogans)

    Die Versicherung übernimmt die Prüfung der Haftung, die Befriedigung begründeter Ansprüche durch Schadenersatzzahlung sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

    Versicherungssumme:
    100.000 €

     

    Betriebs-Haftpflichtversicherung

    Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen der Unterhaltung eines Betriebes, insbesondere wegen

    • Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen
    • Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen und der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
    • Beschädigung von gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten (Mietsachschäden)
    • und Abhandenkommen oder Verlust fremder Schlüssel/Code-Karten
    • Tätigkeiten an und mit fremden Sachen

    Die Versicherung beinhaltet ebenfalls Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht wurden.

    Versicherungssumme:
    2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

    … mehr lesen
  • Wie hoch ist Ihre Versicherungsgebühr?

    Bei einem Jahresumsatz bis 150.000 Euro liegt der Jahresbeitrag für IO-Mitglieder bei 200,00 Euro und für Nicht-Mitglieder bei 345,10 Euro jeweils inkl. 19% Versicherungssteuer.
    Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsfall. Das Angebot beinhaltet keine Privat-Haftpflichtversicherung, es besteht aber die Möglichkeit, den Versicherungsumfang durch entsprechende Anpassung des Beitrags zu erweitern.
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Zum Abschluss der Haftpflichtversicherung bzw. zur Abstimmung Ihres individuellen Angebots können Sie gerne direkten Kontakt mit unserem Versicherungsmakler aufnehmen:

Meyer & Löffler GmbH & Co.KG
Patrick Lüttgen

Tel.: 0421 – 33555-17

Orientierung im Datenschutz-Dschungel

Sicherer Umgang mit den Anforderungen der DSGVO

Durch die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) stehen Sie vielen neuen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten gegenüber. Die Neuregelungen betreffen jedes Unternehmen, das Geschäfte online abwickelt und von daher zwangsläufig Daten erhebt bzw. verarbeitet.

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zur EU-DSGVO in einem Infoblatt zusammengefasst. Wie auch die Checkliste Website, gibt diese Aufschluss über die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und bringt Licht ins Datendunkel.

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Welche Vorlagen stellen wir Ihnen zur Verfügung?

Für unsere Mitglieder haben wir alle Datenschutzrechtlichen Anforderungen an kleine und mittelgroße Unternehmen zusammengefasst, die seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 gelten. Unser erläutert und führt durch die einzelnen Felder, in denen Handlungsbedarf für Sie bestehen könnte:

Datenerhebung
Wenn Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, die nicht für die eigentliche Vertragsabwicklung erforderlich sind (dazu zählt bereits die Email-Adresse des Kunden), benötigen Sie hierfür eine des Betroffenen

Datenverarbeitung
Wenn Sie personenbezogene Daten speichern, weitergeben und/oder bearbeiten (Cookies, Newsletter-Abo, Blog etc.) müssen Sie in einer  darauf hinweisen und erklären, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verwendet werden.

Datenweitergabe
Wenn Sie personenbezogene Daten an Dritte weiterleiten (Webhoster, Mediagentur, Google) müssen Sie mit diesen eine Vereinbarung über die Verarbeitung der Daten der Daten abschließen, dem sogenannten data processing agreement.

Datendokumentation
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten (Kundenkartei, Verträge, Rechnungen etc.) müssen Sie ein anlegen in dem sämtliche Datenverarbeitungen dokumentiert werden, und dem Betroffenen dieses auf Aufforderung zur Verfügung stellen

Technische Maßnahmen zum Datenschutz
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet zur Umsetzung und aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.