Der erste Schritt als Illustrator:in
Der offizielle Start beginnt auf dem Finanzamt
Spätestens vier Wochen nach Aufnahme Deiner selbständigen Tätigkeit ist eine Anmeldung bei Deinem örtlichen Finanzamt erforderlich. Damit erhältst Du Deine Steuernummer, die – im Gegensatz zu Deiner privaten Steuer-ID – direkt an Deine selbständige Tätigkeit geknüpft ist. Diese wird im Impressum auf der eigenen Website und in Deinen Rechnungen aufgenommen. Falls Du Geschäfte mit Auftraggebern im EU-Ausland tätigst, beantragest Du außerdem eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.).
Hinweis
Als Illustrator:in bist Du Freiberufler:in, denn Du erstellst künstlerische Leistungen auf Basis besonderer Fähigkeiten. Auch der Verkauf selbstgeschaffener Kunstwerke und Bücher im Eigenverlag zählt zur freiberuflichen Tätigkeit.
Dein Businessplan
Auch wenn eine Unternehmensgründung zunächst als gewaltige Aufgabe erscheint, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass alles gut zu bewältigen ist. Wir empfehlen, gleich zu Beginn ein Gründungskonzept zu erstellen. Es dient der eigenen Strukturierung und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu erhalten.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen.
Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei der entsprechenden Agentur für Arbeit zu stellen. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche aufgewertet wird.
Auch wenn alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind, hat der Gründer hierauf keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim jeweiligen Sachbearbeitenden. Die Bezugsdauer des Gründungszuschusses besteht grundsätzlich aus zwei Phasen:
Phase 1
In den ersten sechs Monaten kann man den Gründungszuschuss in Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten.
Phase 2
Die Förderung kann auf Antrag um weitere neun Monate verlängert werden. In diesem Fall werden 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt.
- Du musst mindestens einen Tag arbeitslos sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
- Zum Zeitpunkt der Gründung muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I bestehen.
- Bei der angestrebten Gründung muss es sich um eine Selbstständigkeit im Haupterwerb handeln. Der Umfang dieser Tätigkeit muss somit mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.
- Du musst bei der Agentur für Arbeit Deine persönlichen und fachlichen Fähigkeiten nachweisen.
- Um zu gewährleisten, dass Deine Selbstständigkeit dauerhaft wirtschaftlich tragfähig ist, muss ein Businessplan erstellt werden, dessen »Tragfähigkeit« von einer fachkundigen Stelle mit einer Stellungnahme bestätigt werden muss.
Für einen solchen Antrag muss ein Businessplan vorgelegt werden. Das ist ein schriftliches Dokument, das die Geschäftsidee, Ziele, Strategien und Finanzprognosen eines Unternehmens detailliert beschreibt. Er muss von einer fachkundigen Stelle, wie einem Berufsverband abgezeichnet werden.
Als autorisierte Anlaufstelle prüft die IO kostenlos die Businesspläne für unsere Mitglieder und bescheinigt sie für die Arbeitsagentur. Zur besseren Orientierung stellen wir für die Erstellung eine Strukturhilfe mit hilfreichen Tipps zur Verfügung.
Jetzt, da Dein Unternehmen offiziell gegründet ist, stehen im nächsten Schritt die Anmeldungen und Vorbereitungen zur eigenen Aufstellung und Kundenakquise an, bevor Du mittendrin stehst in Angeboten, Verhandlungen und Abstimmungen.
Wissen auf einen Blick
Das Tagewerk Illustration – Ratgeber und Workbook in einem
Als verlässlicher Wegbegleiter durch alle Bereiche des Berufsalltags vermittelt das Tagewerk Illustration Berufseinsteigenden umfangreiches Wissen und gibt Orientierung. Zugleich bietet es Inspiration für diejenigen, die schon länger als Illustrator:innen tätig sind. Ein Workbook zur aktiven Nutzung für Kreativschaffende, Urheber:innen und Unternehmer:innen.
Was ist bei der Gründung zu beachten? Wo melde ich mich an und wie sichere ich mich ab? Wo finde ich meine Kunden und wie spreche ich sie richtig an? Was ist generell in der Kommunikation zu beachten? Vor allem in der Verhandlung und in der Kalkulation zuvor? Wie funktioniert das mit den Nutzungsrechten und was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantwortet das Tagewerk Illustration und lädt mit seinen ansprechend umgesetzten Aktivseiten nicht nur ein, den eigenen Businessplan oder Akquiseplan aufzustellen, sondern auch die eigene Positionierung und einen Redaktionsfahrplan zu erarbeiten sowie den Einsatz von Repräsentanz und Social Media zu überprüfen. Als Nachschlagewerk und Inspirationsquelle gibt es Kreativschaffenden die Möglichkeit, den eigenen Beruf noch einmal mit offenen Augen zu betrachten, sich neu aufzustellen, umzuorientieren – und dabei seinem Tagewerk ein eigenes Gesicht zu geben.
Das Tagewerk Illustration ist für alle Illustrator:innen und Interessenten verfügbar und kann zum Preis von 19 € zzgl. Versandkosten im Online-Shop bestellt werden. Neumitglieder erhalten mit ihrem Willkommenspaket ein kostenfreies Exemplar zugeschickt.
Tagewerk Illustration
Autorin: Stefanie Weiffenbach
Gestaltung: Anja Leidel – Atelier für Markengestaltung und Publikationsdesign
Fotos: Studio Tusch


Sicher aufstellen und vorsorgen
Alle wichtigen Absicherungen für den freien künstlerischen Beruf
Die Künstlersozialkasse (KSK)
Sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet die Künstlersozialkasse (KSK). Freiberufler wie Künstler:innen und Publizist:innen werden über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Sie ist somit eine Pflichtversicherung für selbständige Künstler:innen – und ein großes Plus.Als Versicherte:r zahlst Du – wie Arbeitsnehmer:innen – nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge, die andere Hälfte trägt die KSK. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine auf Dauer angelegte, selbständig künstlerische Tätigkeit. In unserem Infoblatt haben wir alle relevanten Informationen für Dich zusammengestellt.
Auftraggebende sind verpflichtet eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Diese Abgabe ist jedoch unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler oder die Künstlerin über die KSK versichert ist oder nicht. Ein von uns erstelltes Infoblatt dazu gibt es hier.
Die Künstlersozialkasse hat ausserdem ein Infoblatt über die Auswirkungen auf die Versicherung bei der KSK und dem Mutterschaftgeld und Elterngeld erstellt, auf das wir hier noch hinweisen möchten.
… mehr lesenDie Berufsgenossenschaft ETEM (BG ETEM)
Die medizinische Behandlung in Deutschland wird nicht grundsätzlich von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahlt.
Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und bei berufsbedingten Erkrankungen ist eine berufliche Unfallversicherung notwendig. Während Arbeitnehmer:innen über ihren Arbeitgeber berufsunfallversichert sind, müssen sich Freiberufler:innen bei einer Berufsgenossenschaft eintragen.Die BG ETEM ist der Unfall-Versicherungsträger für verschiedene Unternehmenszweige, darunter auch für Illustration. Freiberufliche Illustrator:innen sind dort konkret dem Bereich Druck und Papierverarbeitung zugeordnet- eine Mitgliedschaft ist von daher Pflicht. Eine Anmeldung bei der BG ETEM ist nicht notwendig, da diese seit 2020 durch die Gewerbemeldung bzw. der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich von einer Betriebsgründung erfährt. Zu Unternehmen, die vor 2020 gegründet wurden, liegt der BG ETEM diese Information nicht vor.
Um in den Schutz einer beruflichen Unfallversicherung zu kommen, ist in dem Fall eine aktive Anmeldung seitens der Unternehmerin oder des Unternehmers notwendig. In unserem Infoblatt haben wir alle relevanten Informationen für Dich zusammengestellt.
… mehr lesenDie Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)
Deine Illustrationen finden in privaten Bereichen Anwendung, auf die Du selbst keinen Einfluss hast. Hier übernimmt die VG Bild-Kunst für Dich. Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages trittst Du dort der Berufsgruppe II bei und überträgst damit das Recht gesetzliche Vergütungsansprüche für Dich wahrzunehmen. Wohlgemerkt überträgst Du dabei nur Rechte und Ansprüche auf die VG Bild-Kunst, die Du selbst nicht wahrnehmen kannst.Die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und für jeden Kreativschaffenden von unbedingtem Vorteil. Sie verursacht keine Kosten, bringt aber zusätzliche Einnahmen. Selbst, wenn Du nur gelegentlich Werke veröffentlichst, solltest Du Mitglied werden. In unserer VG Bild-Kunst Zusammenfassung findest Du die wichtigsten Infos zu Anmeldung, Vorgehensweise und Mitgliedschaft.
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Was unsere Profis sagen
Beiträge, Fakten und Interviews rund um Illustration
Die IO lebt von dem Austausch und Miteinander ihrer Mitglieder. So viele Einsatzgebiete und Stilrichtungen es gibt, so viele Meinungen und Sichtweisen gibt es auch. Diese sammeln wir hier im Zentrum des Verbandsgeschehens und stellen sie allen Interessierten bereit, damit alle gegenseitig von den wertvollen Tipps profitieren können.

