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Rechte kennen

Das Fundament unserer Arbeit als Illustratoren*innen ist das Urheberrecht. Es schützt unsere geistigen und künstlerischen Leistungen und definiert mit den darin verankerten Nutzungsrechten die Rahmenbedingungen ihrer Verwertung. Eine weitere wichtige Grundlage für Auftrags­ver­hand­lungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die IO für den individuellen Einsatz zur Verfügung stellt. Mit der Abgabe des ersten Angebots spielt auch das Umsatz- und Steuerrecht für Kreativschaffende eine wichtige Rolle.

Das Urheberrecht auf einen Blick

Die Rechtsgrundlage unseres Berufes

Illustrator*innen sind Urheber. Unabhängig, ob sie selbständig oder in einem An­ge­stellten­ver­hältnis tätig sind. Und unabhängig, ob sie ein »eigenes« Werk verwerten oder im Auftrag eines Kunden bzw. Arbeitgebenden tätig geworden sind.

Ihr kreatives Schaffen ist wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette und von immensem Wert für unsere Wirtschaft. Diesen hohen Wert abzusichern ist Aufgabe des Urheberrechts. Es schützt Ihre Leistung als Urheber und legt die Basis für die wirtschaftliche Verwertung Ihres geistigen Eigentums. Kenntnis und Verständnis dieses Rechts gehören daher für alle Kreativschaffenden zum beruflichen Grundwissen.

Mit der Schaffung eines Werkes tritt automatisch der Urheberschutz ein. In Deutschland bedarf dieser Schutz keiner vorherigen Anmeldung oder Registrierung. Voraussetzung ist nur, dass das Werk eine »persönliche, geistige Schöpfung« und in der Öffentlichkeit wahrnehmbar ist. Eine Idee allein ist nicht geschützt.
Der Urheber ist bezüglich seiner Urheberschaft nicht beweispflichtig. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt derjenige als Urheber des Werkes, der auf den Vervielfältigungsstücken als solcher namentlich genannt ist. Das Urheberrecht ist prinzipiell unveräußerlich, einzig die Verwertung des Werkes ist von finanziellem Belang.

»Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung.«

Damit macht § 11 UrhG die beiden Einsatzgebiete des Urheberrechts deutlich: Das immaterielle, sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht und das materielle Recht, definiert als Verwertungsrecht.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst im Wesentlichen drei Punkte:

  • Der Urheber allein kann über die Veröffentlichung seines Werkes bestimmen.
  • Er hat ein Recht darauf als Urheber seines Werkes anerkannt und in den Werkexemplaren als solcher bezeichnet zu werden.
  • Er kann eine Entstellung seines Werkes verbieten.

Das Verwertungsrecht ermöglicht Ihnen Ihre Arbeit kommerziell zu nutzen. Sie als Urheber bestimmen den Einsatz. Welche Möglichkeiten der Kreativverwertung es im Einzelnen gibt, haben wir in Verwertungsrechte für Kreativschaffende zusammengefasst.

Nach Schaffung Ihres Werkes steht allein Ihnen das Recht zu, mit Ihrem Werk Geld zu verdienen. Das geschieht mit den sogenannten Nutzungsrechten, die Sie Verwertern wie Verlagen und Unternehmen einräumen.

Im Gegensatz zu einem Bäcker oder einem Berater verkaufen Sie als Illustrator*in selten Ihre Werke oder Dienstleistungen. Sie stellen sie zur Nutzung zur Verfügung. Als Urheber bleiben Sie Eigentümer*in Ihrer Arbeit. Damit Ihr Vertragspartner Ihr Werk nutzen darf, benötigt er sogenannte Nutzungsrechte daran. Und mit Vergabe dieser Nutzungsrechte verdienen Sie wiederum ihr Geld. Die Erstellung des Werks selbst wird damit zur Nebenleistung. Das Nutzungshonorar erfüllt damit zwei Zwecke:

  1. Es legitimiert den Auftraggeber zur rechtssicheren Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
  2. Es vergütet Sie angemessen für die schöpferische Wertigkeit des Kreativguts.

Die Höhe des Nutzungshonorars ist abhängig vom Umfang der Nutzung. Der Umfang wiederum wird mithilfe der sogenannten Nutzungsfaktoren definiert. Für die Berechnung stellen wir einen Nutzungskalkulator zur Verfügung.

Verwerter lassen sich häufig viel mehr Rechte einräumen als sie tatsächlich ausüben können oder wollen. Vielleicht ist Ihnen bereits bekannt, dass Sie diese “brachliegenden” Rechte vom Verwerter zurückfordern können – und sogar zurückfordern müssen, wenn Sie diese anderweitig verwerten lassen möchten? Wie genau Sie dabei vorgehen müssen ist gar nicht so kompliziert – zumindest nicht mit den richtigen Informationen und Vorlagen. Angela Weinhold und Doris Rübel haben sich für uns des sperrigen Themas angenommen und das Infoblatt Rechterückruf erstellt. In der konkreten Umsetzung unterstützen wir Sie mit entsprechenden Vorlagen:

Wenn Sie einzelne Rechte zurückrufen möchten greifen Sie bitte auf den Musterbrief Fristsetzung und Musterbrief Rückruf zu.

Beabsichtigen Sie einen vollständigen Vertragsrücktritt, geben Ihnen der
Musterbrief Vertragsrücktritt Fristsetzung und Musterbrief Vertragsrücktritt eine wertvolle Hilfestellung.

Solche Fälle sind häufig und müssen nicht einmal auf Böswilligkeit beruhen. Vielfach überschätzt Ihr Auftraggeber den Umfang der ihm eingeräumten Rechte oder hat die Fristen nicht erfasst. Dennoch liegt hiermit ein Urheberrechtsverstoß vor und Sie haben zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft über die Verwendung und Schadensersatz.

Im Falle eines bestehenden Vertragsverhältnisses wird das meist geregelt indem der Auftraggeber die Möglichkeit einer Nachlizensierung erhält. Das bedeutet, er kann die Nutzungsrechte nachträglich gegen ein angemessenes Honorar erwerben. Wurde das Werk unautorisiert von Seiten Dritter verwendet, so geht es in erster Linie darum, die Rechtsverletzung abzustellen und für die Zukunft zu verhindern. Das geschieht mit einem sogenannten Unterlassungsanspruch in Form eines Abmahnschreibens, das wir unseren Mitgliedern als Vorlage zur Verfügung stellen.

Kreativschaffende lassen sich inspirieren und niemand lebt in einem geschichts- und bildleeren Raum. Es kann also durchaus passieren, dass das eigene Werk zu dicht an einer illustrativen oder fotografischen Vorlage liegt. Grundsätzlich ist jeder Urheber verpflichtet, die Urheberrechte anderer Künstler*innen zu beachten. Auch ein Foto darf nicht einfach abgezeichnet werden.

Zugegeben, die Grenze zwischen Inspiration und Kopie ist nicht immer leicht zu ziehen. Bester Maßstab ist Ihr eigenes Empfinden. Prüfen Sie die Vorlage unter dem Gesichtspunkt als wäre es Ihr Werk: Wie weit würden Sie das Nachempfinden zulassen wollen?

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Für unsere Mitglieder haben wir eine Zusammenfassung des Urheberrechts erstellen lassen. In der Broschüre »Urheberrecht für Illustratoren« erläutert Prof. Dr. Christian Russ, Rechtsanwalt und Notar das Urheberrecht maßgeschneidert für Illustrator*innen auf gleicher­maßen informative wie unter­halt­same Weise.

Mit ihrem Eintritt erhalten unsere Neumitglieder ein kostenfreies Exemplar der Broschüre – zusammen mit dem Honorarwerk Illustration, dem Tagewerk Illustration und der Broschüre Mentales Wohlbefinden für Kreativschaffende. Alle übrigen Interessierten haben die Möglichkeit, es im IO-Shop zum Preis von 10 Euro zzgl. Versandkosten  zu bestellen.

Die sichere Verwertung kreativen Guts

Nutzungsrechte maßgeschneidert einräumen

Die Verwertungsrechte sind die Rechte des Urhebers/der Urheberin. Sie stehen ihnen kraft Gesetz zu. Dagegen definieren die Nutzungsrechte die Rechte eines anderen, konkret die Rechte des Lizenznehmenden. Möchten Urheber*innen ihr Werk nicht selbst verwerten, können sie einem anderen durch Einräumung der Nutzungsrechte die Erlaubnis zur wirtschaftlichen Verwertung des Werkes erteilen.

Kurz gesagt: Illustrator*innen erzielen ihr Einkommen nicht durch den Verkauf ihres Werks, sondern in erster Linie durch die Einräumung von Nutzungsrechten. Für diese Einräumung haben sie einen Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG).

Wichtig:

Das Urheberrecht ist im Rahmen unserer Rechtsordnung nicht übertragbar (§ 29 UrhG). Allein die Nutzungsrechte können an Dritte eingeräumt werden. Bei einer vollständigen und exklusiven Einräumung der Nutzungsrechte verbleiben dem Urheber nur noch das Urheberrecht und die damit verbundenen Schutzrechte, nicht aber die Verwertungsmöglichkeiten.

Wie setzt sich die Nutzung zusammen?

In der Regel soll das Werk für einen bestimmten Zweck oder einen begrenzten Einsatz verwendet werden. Den einzelnen Verwendungskriterien ist ein entsprechender Wert in Form von Nutzungsfaktoren zugeordnet. Auf dieser Basis wird die Honorarhöhe ermittelt. Übersicht und Einsatz der Faktoren ist in unserem Nutzungsrechte-Kalkulator zusammengefasst. (Diesen zur besseren Funktionalität bitte herunterladen statt online auszufüllen)

Die Höhe der Faktoren wiederum ist Abhängigkeit vom Umfang der Verwendung:

Es kann eine einfache oder eine ausschließliche Nutzung eingeräumt werden. Einfach bedeutet, der Urheber darf die Illustration noch anderweitig verwenden. Ausschließlich bedeutet, die Nutzung ist exklusiv dem Kunden vorbehalten. 
Auch eine ausschließliche Nutzung kann allerdings zweckgebunden, zeitlich und räumlich begrenzt werden.

Im Gegensatz zum Design, das sich meist auf ein Medium bezieht, kann eine Illustration in einer Vielzahl von Medien (Print, Online etc.) verwendet werden. Art und Anzahl der genutzten Medien entscheiden über die Verbreitung und fließen daher in den Nutzungsfaktor ein.

Da Online nicht gleich Online und Print nicht gleich Print ist, berücksichtigt dieser Punkt den Aspekt der Verbreitung wie Auflagenhöhe oder Größe der Zielgruppen. Je nach Medium, Unternehmensgruppe und/oder Bekanntheit gibt es erhebliche Unterschiede in der Verbreitung.

Ein wichtiger Aspekt der Faktorenbestimmung ist, wo das Werk geographisch eingesetzt wird. Während sich das Einzugsgebiet bei den Printmedien konkret ableiten lässt, ist das für die Onlinenutzung schwerer. Hier gilt das logische Verbreitungsgebiet, das sich aus dem Einsatzgebiet des Kunden ergibt. Wichtiger Indikator kann auch die Sprache der Website sein.

Ähnliches gilt für die Benennung des Zeitraums. Obwohl eine Online-Nutzung zeitlich eigentlich immer unbegrenzt ist – denn was einmal im Netz ist, bleibt meist im Netz – zählt hier die logische Einsatzdauer. So hat bspw. die Verwendung in Social Media oder Tagesmedien eine kürze Halbwertzeit als in einer Unternehmensdarstellung online.

Schutz und Rechtssicherheit für Lizenznehmer

Planbare Investition in Produkt, Marke und Image

Die Einräumung von Nutzungsrechten ist nicht nur die wirtschaftliche Existenzgrundlage für Illustrator*innen, sondern auch die rechtssichere Basis für Lizenznehmer. Kurz gesagt: Ohne eine Einräumung – und damit rechtlich verankerte angemessene Vergütung – keine Rechtsgrundlage zur Verwendung der Werke.

Bei Lizenznehmern, die wenig Routine in der Zusammenarbeit mit Kreativschaffenden haben, besteht häufig Unsicherheit über die Relevanz von Nutzungsrechten und Nutzungshonoraren. Zur Unterstützung in der Aufklärungsarbeit haben wir die Unterseite Nutzungsrechte für Auftraggebende erstellt, die bei Bedarf gerne an den Auftraggebenden weitergeleitet werden darf. So möchten wir die Basis für eine faire und sichere Zusammenarbeit legen.

Die Rechtsbasis Ihrer Geschäfte

Informationen, Rechte und Vorlagen für Illustrator*innen als Unternehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Illustrator*innen

Die unter ihrem Kürzel AGB bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen einer Geschäftsbeziehung. Pflichten und Rechte, die nicht explizit im Werksvertrag verhandelt wurden, finden Anwendung, wenn sie hier verankert sind – und dem Vertragspartner vorab zur Kenntnis gebracht, bzw. diese auf die AGB hingewiesen wurden.

Am elegantesten lösen Sie das durch eine Verwendung in Verbindung mit Ihren Angeboten und Rechnungen. Hängen Sie hier jeweils die AGB an oder drucken Sie diese auf die Rückseite und weisen Sie auf der Vorderseite der Geschäftsdrucksachen darauf hin: »Dieses Angebot erfolgt zu den umseitigen/angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen.«

Sie gelten bereits dann als rechtlich bindend, wenn Ihr Auftraggeber ihnen nicht widerspricht. Legt Ihr Kunde seinerseits eigene AGB vor und widersprechen diese in einzelnen Punkten Ihren, so heben sich diese Punkte gegenseitig auf. Die betreffenden Passagen müssen neu verhandelt werden.

Um faire Geschäftsbeziehungen im Markt zu etablieren haben wir von einem Juristen AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen und stellen diese allen Kolleg*innen zu freien Verwendung zur Verfügung. Sie basieren auf deutschem Recht. Jedoch liegen im Bereich des Urheberrechts die deutsche und österreichische Gesetzgebung sehr eng beieinander. Unsere österreichischen Kolleg*innen müssen daher nur unter §13 der AGB »das Recht der Bundesrepublik Deutschland« ersetzen durch »das Recht der Republik Österreich«.

Rechtsgrundlagen für Unternehmer*innen

Was es zu Steuerrecht und Steuersatz zu wissen gibt

Das Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG) sind wesentliche Grund­lagen für Ihre betriebs­wirtschaft­lichen Tätigkeiten. Im EStG sind bspw. die Einkünfte und Betriebsausgaben für Sie als Freiberuflers definiert, im UStG – konkret unter § 12 Nr. 7c – der für Sie relevante ermäßigte Steuersatz erläutert. Doch so wichtig das Thema ist, so wenig attraktiv stellt es sich dar. Daher haben wir die wesentlichen Informationen zusammengefasst.

FAQ Steuerrecht

Aus der selbstständig-künstlerischen Tätigkeit von Illustrator*innen ergeben sich immer wieder spezielle Fragestellungen zum Thema Steuerrecht. Oder wissen Sie genau, wie sich gewerbliche und freiberufliche Einsätze unterscheiden und welche Tätigkeit in welchen Bereich fällt? Oder welchen Steuersatz Sie verwenden und was bei einer internationalen Zusammenarbeit zu beachten ist?

In unseren beantworten wir die häufigsten Fragen zu den verschiedenen Themenbereichen. Für Ihre weiterführenden bzw. individuellen Fragen steht Ihnen dann gerne unsere kostenfreie Steuerberatung zur Verfügung.

Umsatzsteuerrecht

Eine sicher häufige Frage, die sich Ihnen bei der Rechnungserstellung stellt, ist die nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der reguläre Steuersatz ist 19%, die schöpferische Tätigkeit wird in der Regel jedoch mit 7% abgerechnet. Um es nicht ganz so einfach zu machen: Grundsätzlich hat die Einordnung als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nichts mit dem anzuwenden Steuersatz zu tun. Sie dient lediglich als Indikator.

Um ein besseres Verständnis für Bedeutung und Anwendung der Umsatzsteuer zu vermitteln, haben Ivo Kircheis und Frank Ihler alle hilfreichen Informationen für IO-Mitglieder zusammengestellt. Im Infoblatt  ist das Thema übersichtlich zusammengefasst.