Das Urheberrecht auf einen Blick
Die Rechtsgrundlage unseres Berufes
Illustrator:innen sind Urheber:innen. Unabhängig, ob sie selbständig oder in einem Angestelltenverhältnis tätig sind. Und unabhängig, ob sie ein »eigenes« Werk verwerten oder im Auftrag eines Kunden bzw. Arbeitgebenden tätig geworden sind.
Ihr kreatives Schaffen ist wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette und von immensem Wert für unsere Wirtschaft. Diesen hohen Wert abzusichern ist Aufgabe des Urheberrechts. Es schützt Deine Leistung als Urheber:in und legt die Basis für die wirtschaftliche Verwertung Deines geistigen Eigentums. Kenntnis und Verständnis dieses Rechts gehören daher für alle Kreativschaffenden zum beruflichen Grundwissen.
Mit der Schaffung eines Werkes tritt automatisch der Urheberschutz ein. In Deutschland bedarf dieser Schutz keiner vorherigen Anmeldung oder Registrierung. Voraussetzung ist nur, dass das Werk eine »persönliche, geistige Schöpfung« und in der Öffentlichkeit wahrnehmbar ist. Eine Idee allein ist nicht geschützt.
Der Urheber ist bezüglich seiner Urheberschaft nicht beweispflichtig. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt derjenige als Urheber des Werkes, der auf den Vervielfältigungsstücken als solcher namentlich genannt ist. Das Urheberrecht ist prinzipiell unveräußerlich, einzig die Verwertung des Werkes ist von finanziellem Belang.
»Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung.«
Damit macht § 11 UrhG die beiden Einsatzgebiete des Urheberrechts deutlich: Das immaterielle, sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht und das materielle Recht, definiert als Verwertungsrecht.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht umfasst im Wesentlichen drei Punkte:
- Der Urheber allein kann über die Veröffentlichung seines Werkes bestimmen.
- Er hat ein Recht darauf als Urheber seines Werkes anerkannt und in den Werkexemplaren als solcher bezeichnet zu werden.
- Er kann eine Entstellung seines Werkes verbieten.
Das Verwertungsrecht ermöglicht Dir Deine Arbeit kommerziell zu nutzen. Du als Urheber:in bestimmst den Einsatz. Welche Möglichkeiten der Kreativverwertung es im Einzelnen gibt, haben wir in Verwertungsrechte für Kreativschaffende zusammengefasst.
Nach Schaffung Deines Werkes steht allein Dir das Recht zu, mit Deinem Werk Geld zu verdienen. Das geschieht mit den sogenannten Nutzungsrechten, die Du Verwertern wie Verlagen und Unternehmen einräumst.
Im Gegensatz zu einem Bäcker oder einer Beraterin verkaufst Du als Illustrator:in selten Deine Werke oder Dienstleistungen. Du stellst sie zur Nutzung zur Verfügung. Als Urheber:in bleibst Du Eigentümer:in Deiner Arbeit. Damit Dein Vertragspartner Dein Werk nutzen darf, benötigt er sogenannte Nutzungsrechte daran. Und mit Vergabe dieser Nutzungsrechte verdienst wiederum Du Dein Geld. Die Erstellung des Werks selbst wird damit zur Nebenleistung. Das Nutzungshonorar erfüllt damit zwei Zwecke:
- Es legitimiert den Auftraggebenden zur rechtssicheren Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
- Es vergütet Dich angemessen für die schöpferische Wertigkeit Deines Kreativguts.
Die Höhe des Nutzungshonorars ist abhängig vom Umfang der Nutzung. Der Umfang wiederum wird mithilfe der sogenannten Nutzungsfaktoren definiert. Für die Berechnung stellen wir einen Nutzungskalkulator zur Verfügung.
Verwerter:innen lassen sich häufig viel mehr Rechte einräumen als sie tatsächlich ausüben können oder wollen. Vielleicht ist Dir bereits bekannt, dass Du diese “brachliegenden” Rechte vom Verwerter zurückfordern kannst – und sogar zurückfordern musst, wenn Du diese anderweitig verwerten lassen möchtest? Wie genau Du dabei vorgehen musst ist gar nicht so kompliziert – zumindest nicht mit den richtigen Informationen und Vorlagen. Angela Weinhold und Doris Rübel haben sich für uns des sperrigen Themas angenommen und das Infoblatt Rechterückruf erstellt. Hier findest du die entsprechenden Vorlagen:
Wenn Du einzelne Rechte zurückrufen möchtest, hilft Dir der Musterbrief Fristsetzung sowie der Musterbrief Rückruf.
Beabsichtigest Du einen vollständigen Vertragsrücktritt, geben Dir der
Musterbrief Vertragsrücktritt Fristsetzung und Musterbrief Vertragsrücktritt eine wertvolle Hilfestellung.
Solche Fälle sind häufig und müssen nicht einmal auf Böswilligkeit beruhen. Vielfach überschätzt Dein Auftraggeber den Umfang der ihm eingeräumten Rechte oder hat die Fristen nicht erfasst. Dennoch liegt hiermit ein Urheberrechtsverstoß vor und Du hast zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft über die Verwendung und Schadensersatz.
Im Falle eines bestehenden Vertragsverhältnisses wird das meist geregelt indem der Auftraggeber die Möglichkeit einer Nachlizensierung erhält. Das bedeutet, er kann die Nutzungsrechte nachträglich gegen ein angemessenes Honorar erwerben. Wurde das Werk unautorisiert von Seiten Dritter verwendet, so geht es in erster Linie darum, die Rechtsverletzung abzustellen und für die Zukunft zu verhindern. Das geschieht mit einem sogenannten Unterlassungsanspruch in Form eines Abmahnschreibens, das wir unseren Mitgliedern als Vorlage zur Verfügung stellen.
Kreativschaffende lassen sich inspirieren und niemand lebt in einem geschichts- und bildleeren Raum. Es kann also durchaus passieren, dass das eigene Werk zu dicht an einer illustrativen oder fotografischen Vorlage liegt. Grundsätzlich ist jeder Urheber verpflichtet, die Urheberrechte anderer Künstler:innen zu beachten. Auch ein Foto darf nicht einfach abgezeichnet werden.
Zugegeben, die Grenze zwischen Inspiration und Kopie ist nicht immer leicht zu ziehen. Bester Maßstab ist Dein eigenes Empfinden. Prüfe die Vorlage unter dem Gesichtspunkt als wäre es Dein Werk: Wie weit würdest Du das Nachempfinden zulassen wollen?
Für unsere Mitglieder haben wir eine Zusammenfassung des Urheberrechts erstellen lassen. In der Broschüre »Urheberrecht für Illustratoren« erläutert Prof. Dr. Christian Russ, Rechtsanwalt und Notar das Urheberrecht maßgeschneidert für Illustrator:innen auf gleichermaßen informative wie unterhaltsame Weise.
Mit ihrem Eintritt erhalten unsere Neumitglieder ein kostenfreies Exemplar der Broschüre – zusammen mit dem Honorarwerk Illustration, dem Tagewerk Illustration und der Broschüre Mentales Wohlbefinden für Kreativschaffende. Alle übrigen Interessierten haben die Möglichkeit, es im IO-Shop zum Preis von 10 Euro zzgl. Versandkosten zu bestellen.
Die sichere Verwertung kreativen Guts
Nutzungsrechte maßgeschneidert einräumen
Die Verwertungsrechte sind die Rechte des Urhebers bzw. der Urheberin. Sie stehen ihnen kraft Gesetz zu. Dagegen definieren die Nutzungsrechte die Rechte eines anderen, konkret die Rechte des Lizenznehmenden. Möchten Urheber:innen ihr Werk nicht selbst verwerten, können sie einem anderen durch Einräumung der Nutzungsrechte die Erlaubnis zur wirtschaftlichen Verwertung des Werkes erteilen.
Kurz gesagt: Illustrator:innen erzielen ihr Einkommen nicht durch den Verkauf ihres Werks, sondern in erster Linie durch die Einräumung von Nutzungsrechten. Für diese Einräumung haben sie einen Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG).
Wichtig:
Wie setzt sich die Nutzung zusammen?
In der Regel soll das Werk für einen bestimmten Zweck oder einen begrenzten Einsatz verwendet werden. Den einzelnen Verwendungskriterien ist ein entsprechender Wert in Form von Nutzungsfaktoren zugeordnet. Auf dieser Basis wird die Honorarhöhe ermittelt. Übersicht und Einsatz der Faktoren ist in unserem Nutzungsrechte-Kalkulator zusammengefasst. (Diesen zur besseren Funktionalität bitte herunterladen statt online auszufüllen)
Die Höhe der Faktoren wiederum ist Abhängigkeit vom Umfang der Verwendung:
Es kann eine einfache oder eine ausschließliche Nutzung eingeräumt werden. Einfach bedeutet, der Urheber darf die Illustration noch anderweitig verwenden. Ausschließlich bedeutet, die Nutzung ist exklusiv dem Kunden vorbehalten. Auch eine ausschließliche Nutzung kann allerdings zweckgebunden, zeitlich und räumlich begrenzt werden.
Im Gegensatz zum Design, das sich meist auf ein Medium bezieht, kann eine Illustration in einer Vielzahl von Medien (Print, Online etc.) verwendet werden. Art und Anzahl der genutzten Medien entscheiden über die Verbreitung und fließen daher in den Nutzungsfaktor ein.
Da Online nicht gleich Online und Print nicht gleich Print ist, berücksichtigt dieser Punkt den Aspekt der Verbreitung wie Auflagenhöhe oder Größe der Zielgruppen. Je nach Medium, Unternehmensgruppe und/oder Bekanntheit gibt es erhebliche Unterschiede in der Verbreitung.
Ein wichtiger Aspekt der Faktorenbestimmung ist, wo das Werk geographisch eingesetzt wird. Während sich das Einzugsgebiet bei den Printmedien konkret ableiten lässt, ist das für die Onlinenutzung schwerer. Hier gilt das logische Verbreitungsgebiet, das sich aus dem Einsatzgebiet der Kund:innen ergibt. Wichtiger Indikator kann auch die Sprache der Website sein.
Ähnliches gilt für die Benennung des Zeitraums. Obwohl eine Online-Nutzung zeitlich eigentlich immer unbegrenzt ist – denn was einmal im Netz ist, bleibt meist im Netz – zählt hier die logische Einsatzdauer. So hat bspw. die Verwendung in Social Media oder Tagesmedien eine kürze Halbwertzeit als in einer Unternehmensdarstellung online.
Schutz und Rechtssicherheit für Lizenznehmer:innen
Planbare Investition in Produkt, Marke und Image
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist nicht nur die wirtschaftliche Existenzgrundlage für Illustrator:innen, sondern auch die rechtssichere Basis für Lizenznehmer:innen. Kurz gesagt: Ohne eine Einräumung – und damit rechtlich verankerte angemessene Vergütung – keine Rechtsgrundlage zur Verwendung der Werke.
Bei Lizenznehmer:innen, die wenig Routine in der Zusammenarbeit mit Kreativschaffenden haben, besteht häufig Unsicherheit über die Relevanz von Nutzungsrechten und Nutzungshonoraren. Zur Unterstützung in der Aufklärungsarbeit haben wir die Unterseite Nutzungsrechte für Auftraggebende erstellt, die Du bei Bedarf gerne an Deine Kund:innen weiterleiten kannst. So möchten wir die Basis für eine faire und sichere Zusammenarbeit legen.
Die Rechtsbasis Ihrer Geschäfte
Informationen, Rechte und Vorlagen für Illustrator:innen als Unternehmer:innen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Illustrator:innen
Die unter ihrem Kürzel AGB bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen einer Geschäftsbeziehung. Pflichten und Rechte, die nicht explizit im Werksvertrag verhandelt wurden, finden Anwendung, wenn sie hier verankert sind – und den Vertragspartner:innen vorab zur Kenntnis gebracht, bzw. diese auf die AGB hingewiesen wurden.
Am elegantesten löst Du das durch eine Verwendung in Verbindung mit Deinen Angeboten und Rechnungen. Hänge hier jeweils die AGB an oder drucke diese auf die Rückseite und weise auf der Vorderseite der Geschäftsdrucksachen darauf hin: »Dieses Angebot erfolgt zu den umseitigen/angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen.«
Sie gelten bereits dann als rechtlich bindend, wenn Dein(e) Auftraggeber(in) ihnen nicht widerspricht. Legen Deine Kund:innen ihrerseits eigene AGB vor und widersprechen diese in einzelnen Punkten Deinen, so heben sich diese Punkte gegenseitig auf. Die betreffenden Passagen müssen neu verhandelt werden.
Um faire Geschäftsbeziehungen im Markt zu etablieren haben wir von einem Juristen AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen lassen und stellen diese allen Kolleg:innen zu freien Verwendung zur Verfügung. Sie basieren auf deutschem Recht. Jedoch liegen im Bereich des Urheberrechts die deutsche und österreichische Gesetzgebung sehr eng beieinander. Unsere österreichischen Kolleg:innen müssen daher nur unter §13 der AGB »das Recht der Bundesrepublik Deutschland« ersetzen durch »das Recht der Republik Österreich«.
Rechtsgrundlagen für Unternehmer:innen
Was es zu Steuerrecht und Steuersatz zu wissen gibt
Das Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG) sind wesentliche Grundlagen für Deine betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten. Im EStG sind bspw. die Einkünfte und Betriebsausgaben für Dich als Freiberufler:in definiert, im UStG – konkret unter § 12 Nr. 7c – der für Dich relevante ermäßigte Steuersatz erläutert. Doch so wichtig das Thema ist, so wenig attraktiv stellt es sich dar. Daher haben wir die wesentlichen Informationen zusammengefasst.
FAQ Steuerrecht
Aus der selbstständig-künstlerischen Tätigkeit von Illustrator:innen ergeben sich immer wieder spezielle Fragestellungen zum Thema Steuerrecht. Oder weißt Du sicher, wie sich gewerbliche und freiberufliche Einsätze unterscheiden und welche Tätigkeit in welchen Bereich fällt? Oder welchen Steuersatz Du verwenden und was bei einer internationalen Zusammenarbeit zu beachten ist?
In unseren FAQ Steuerrecht beantworten wir die häufigsten Fragen zu den verschiedenen Themenbereichen. Für Deine weiterführenden bzw. individuellen Fragen steht Dir dann gerne unsere kostenfreie Steuerberatung zur Seite.
Umsatzsteuerrecht
Eine sicher häufige Frage, die sich Dir bei der Rechnungserstellung stellt, ist die nach dem richtigen Umsatzsteuersatz. Der reguläre Steuersatz ist 19%, die schöpferische Tätigkeit wird in der Regel jedoch mit 7% abgerechnet. Um es nicht ganz so einfach zu machen: Grundsätzlich hat die Einordnung als gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nichts mit dem anzuwenden Steuersatz zu tun. Sie dient lediglich als Indikator.
Um ein besseres Verständnis für Bedeutung und Anwendung der Umsatzsteuer zu vermitteln, haben Ivo Kircheis und Frank Ihler alle hilfreichen Informationen für IO-Mitglieder zusammengestellt. Im Infoblatt Umsatzsteuer für Illustratoren*innen ist das Thema übersichtlich zusammengefasst.