Musterverträge zur Vorlage und zum Vergleich
Bessere Verhandlungsposition mit Wissen um alternative Formulierungen
Jeder Vertrag ist verhandelbar. Bis zu Deiner rechtsverbindlichen Unterzeichnung musst Du ihn lediglich als Vorschlag zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner betrachten. Naturgemäß hat dabei jede Partei ihre eigenen Rechte und Interessen im Blick. Es ist daher völlig legitim – von Dir wie von der Gegenseite – die Formulierungen im Vertrag zu hinterfragen und ihnen zu widersprechen.
Da Verträge meist von Auftraggebenden erstellt werden, haben wir eigene, urheberfreundliche Musterverträge formuliert und juristisch prüfen lassen. Sie sind ein Gegenentwurf zu den Verlagsverträgen und sollen Deine Verhandlungsposition auf Augenhöhe mit den Verwertenden bringen.
Rahmenvertrag
Ein Rahmenvertrag wird meist in der Zusammenarbeit mit Verlagen verwendet, um die grundsätzlichen Bedingungen in der Zusammenarbeit zu regeln, also die jeweiligen Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner zu definieren.
Neben Vergütung und Umfang der Nutzungsrechte werden meist auch die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen darin aufgeführt. Gibt es für das konkrete Projekt keinen separaten Einzel- oder Werkvertrag, definieren die im Rahmenvertrag enthaltenen Passagen die Konditionen. Es empfiehlt sich daher, den unvorteilhaften Passagen oder umfangreichen Nutzungseinräumungen zu widersprechen – oder diese in einem Werkvertrag zum konkreten Projekt verändern bzw. einschränken zu lassen.
Als Vorlage dafür dient der Rahmenvertrag der IO. Ähnlich unseren AGB definiert er die allgemeinen Inhalte und Bedingungen einer fairen Zusammenarbeit zwischen Illustrator:in und Auftraggeber. Kleineren Verlagen kann er als Mustervertrag angeboten werden. Die Inhalte sind als Baukastensystem zu verstehen und können auf die eigenen Bedürfnisse überprüft und angepasst werden. Größere Verlage arbeiten ausschließlich mit ihren eigenen Rahmenverträgen, aber auch hier helfen die ausformulierten Passagen für die Verhandlung einzelner strittiger Punkte.
Rahmenvertrag | Rahmenvertrag engl. | Erläuterung Rahmenvertrag
… mehr lesenWerkvertrag
Wo in anderen Bereichen ein Auftrag reicht, wird das konkrete Projekt mit Honorarhöhe und Leistungsumfang im Verlagsbereich oftmals mit einem umfangreicheren Werkvertrag beauftragt.
Die vertragstypischen Pflichten zwischen Unternehmer und Besteller sind zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§631 ff), doch die speziellen Inhalte und Anforderungen an eine Kreativleistung machen eine umfassendere Definition notwendig.
So ist für Dich als Illustrator:in neben der Honorarhöhe und dem Leistungsumfang auch relevant, wo und wie Dein Werk eingesetzt werden darf, ob und in welcher Form Du Beteiligungen erhältst oder ob Deinen Vertragspartnern Bearbeitungen erlaubt werden. Beispielhaft für den Bereich Schulbuch haben wir einen Werkvertrag erarbeitet, der inhaltlich auch für einen Einsatz in anderen Verlagsbereichen geeignet ist. Die Kommentierung erklärt Fachbegriffe und Zusammenhänge und macht verständlich, weshalb es notwendig ist, auf bestimmte Regelungen zu bestehen.
Werkvertrag Buch | Werkvertrag Schulbuch | Erläuterungen Werkvertrag Schulbuch
… mehr lesenLizenzvertrag
Mit dem Lizenzvertrag räumst Du Deinem Vertragspartner das Recht ein, Dein bestehendes Werk wirtschaftlich zu nutzen. Das erfolgt meist gegen Zahlung von Lizenzgebühren.
Im Gegensatz zum Werkvertrag wird die Illustration losgelöst von einem konkreten Projekt betrachtet. Lediglich der Lizenzbereich für die Einräumung der gewerblichen Schutzrechte wird definiert, wie z.B. Bekleidungsartikel, Merchandising etc.
Der Vorteil einer solchen Lizenzierung für Dich ist, dass große Konzerne meist bessere Vermarktungskanäle und -möglichkeiten haben, das Werk zu nutzen. Auch kann es eine internationale Verwertung mit ihren jeweiligen individuellen Marktbedingungen erleichtern. Als Vorlage für diese möglichen Zweitverwertungen eigener Arbeiten haben wir das Muster für einen Lizenzvertrag erstellt. Wie auch die anderen IO-Verträge ist er als Baukastensystem zu verstehen und sollte auf den jeweiligen Einsatz hin überprüft und zusammengestellt werden. Die gelben Felder markieren die individuell zu definierenden Angaben.
… mehr lesenKooperationsvertrag
Auch für die Verwirklichung eigener Projekte in einer Kreativpartnerschaft ist eine gegenseitige Absicherung empfehlenswert.
Beispielsweise, wenn Illustrator:in und Textautor:in gemeinsam ein Buch erstellen, um es dann einem Verlag anzubieten oder selbst im Eigenverlag zu vermarkten. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten bereits im Vorfeld die jeweiligen Rechte, die Zusammenarbeit und die Erlösverteilung geklärt werden.
In unserer Mustervorlage für einen Kooperationsvertrag findest Du die Aspekte, bei denen eine Abstimmung sinnvoll wäre. Die einzelnen Punkte können nach individuellem Einsatz und Bedarf zusammengestellt und umformuliert werden. Zur leichteren Anpassung haben wir bei einigen Passagen verschiedene denkbare Optionen aufgeführt.
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Ratgeber rund um Kinderbuch und Schulbuch
Verstehen, was und wie verhandelt werden sollte
Viele Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Kund:innen ergeben sich daraus, dass Berufseinsteiger:innen die wertvollen Informationen aus der Praxis fehlen. So laufen sie Gefahr, Konsequenzen einzelner Vertragspunkte nicht in Gänze zu erfassen und in Verhandlungen übervorteilt zu werden. Wer kennt zu Beginn seiner Selbständigkeit bspw. schon die unterschiedlichen Vergütungsmodelle, Beteiligungsarten und Abrechnungsmethoden?
Unsere beiden Leitfäden sind eine Sammlung aus Erfahrungen von IO-Kollegen und -Kolleginnen aus ihrer Praxis. Sie geben ihre Erfahrungen beim Verhandeln von Verlagsverträgen wieder. Wir haben diese hilfreichen Tipps und konkrete Empfehlungen für Dich zusammengefasst, um kritische Vertragsformulierungen zu erkennen und so zu helfen, typische – und teilweise teure – Anfängerfehler zu vermeiden.
Leitfaden Kinderbuch
Was ist der Unterschied zwischen dem NLP und dem NVE? Was ist ein Garantiehonorar und wie werden Beteiligungen abgerechnet? Warum sollte die Wettbewerbsklausel genau geprüft werden und was ist hinsichtlich der Eigenwerbung zu beachten? Diese und viele weitere Fragen beantwortet unser Leitfaden Kinderbuch und gibt darüber hinaus konkrete Praxistipps. So kannst Du sicher sein, in Verhandlungen die richtigen Forderungen zu stellen und in Vertragsformulierungen die vorteilhaftere Begrifflichkeit zu kennen. Manche Informationen rund um das Thema Vergütung sind Dir sicher bereits aus dem Honorarwerk Illustration vertraut. Vertiefend dazu konzentriert sich dieser Ratgeber auf die Sparte Kinder- und Jugendbuch.
Leitfaden Schulbuch
Welche Nutzungsrechte werden in der Regel eingeräumt, wie groß ist der Verhandlungsspielraum beim Honorar, was ist bei Meldungen bei der VG Bild-Kunst zu beachten? Durch gezielte Umfragen hat das Netzwerk Schulbuch Wissen zu Vertragsverhandlungen gesammelt und für IO-Mitglieder zusammengefasst. Der Leitfaden Schulbuch hält die Erfahrungen von etablierten Kolleg:innen aus der Sparte Schulbuch fest. Sie erklären, worauf in Verträgen mit Schulbuchverlagen zu achten ist – und auch, was in den einzelnen Verhandlungen umgesetzt werden konnte. Wie schon der Leitfaden Kinderbuch gibt Dir dieser Ratgeber damit praxisnahe Tipps und konkrete Empfehlungen für die Verlagsgespräche.
Natürlich sind wir bemüht, die Übersicht aktuell zu halten. Daher freuen wir uns über Deine Kommentare und/oder Ergänzungen, um die Leitfäden entsprechend zu erweitern. Bitte schicke Dein Feedback per E-Mail an die Geschäftsstelle.
Auch danken wir allen Kolleg:innen, die durch die Weitergabe ihrer Erfahrungen an den Leitfäden Kinderbuch und Schulbuch mitgewirkt haben und somit den Nachwuchs unterstützen.
Auf gute Zusammenarbeit
Schritt für Schritt zum gemeinsamen Projekterfolg
Die gute Zusammenarbeit von Illustrator:in und Auftraggeber:in ist entscheidend für ein optimales Ergebnis. Vieles lässt sich im Vorfeld regeln – oder ist laut Rechtssprechung bereits definiert. Wichtig ist nur zu wissen, welche Aspekte das sind und was berücksichtigt werden sollte. Denn jede Beauftragung einer Kreativarbeit bedeutet für Illustrator:innen und Auftraggebende eine Investition – ob finanzieller oder zeitlicher Art.
Wichtig!
Das Urheberrecht ist im Rahmen unserer Rechtsordnung nicht übertragbar (§ 29 UrhG). Allein die Nutzungsrechte können an Dritte eingeräumt werden. Bei einer vollständigen und exklusiven Einräumung der Nutzungsrechte verbleiben dem Urheber nur noch das Urheberrecht und die damit verbundenen Schutzrechte, nicht aber die Verwertungsmöglichkeiten.
- Um einen sicheren Weg zum Projekterfolg zu unterstützen, geben wir mit unserem Auftragswerk Illustration einen verlässlichen Wegbegleiter an die Hand. Er navigiert Schritt für Schritt von Auswahl der Illustratorin oder des Illustrators über Briefing und Kalkulation bis hin zu Korrektur und Abnahme. Dabei werden auch rechtliche Fragen erläutert und Hilfsmittel wie Checklisten an die Hand gegeben. Wir wünschen viel Erfolg für Deinen Weg und ein sicheres Ankommen!… mehr lesen
- Die Einräumung von Nutzungsrechten ist nicht nur die wirtschaftliche Existenzgrundlage für Illustrator:innen, sondern auch die rechtssichere Basis für Lizenznehmer. Kurz gesagt: Ohne eine Einräumung – und damit rechtlich verankerte angemessene Vergütung – gibt es keine Rechtsgrundlage zur Verwendung der Werke. Basis dafür sind die Verwertungsrechte, die laut Urheberrechtsgesetz vollständig beim Urheber liegen.
Für Lizenznehmer, die wenig Routine in der Zusammenarbeit mit Kreativschaffenden haben, besteht häufig Unsicherheit über die Relevanz von Nutzungsrechten und Nutzungshonoraren. Zur Unterstützung in der Aufklärungsarbeit haben wir unter Nutzungsrechte für Auftraggebende alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Illustrator:innen können diesen Link bei Bedarf gerne an ihre Kunden weiterleiten. Ein gemeinsames Verständnis ist die beste Basis für eine faire und sichere Zusammenarbeit.
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- Die Neufassung des § 32d UrhG regelt, dass Vertragspartner von Urheber:innen mindestens einmal im Jahr unaufgefordert Auskunft über den Nutzungsumfang ihrer Werke (Illustrationen, Fotografien, Texte etc.) zu erteilen haben. Ausbleibende Auskünfte können von Urheber:innen bei ihren Vertragspartnern angemahnt werden.
Der Auskunftsanspruch dient dazu nachzuprüfen, ob die anfangs vereinbarte Vergütung – insbesondere bei geleisteten Pauschalhonoraren – angemessen war bzw. noch angemessen ist. Die Auskunft ist eine Bringschuld des Vertragspartners und probates Mittel und Anknüpfungspunkt für (Nach-)Verhandlungen von Honoraren.
Ausführliche Erläuterungen sind in unserem Infoblatt Gesetzliche Auskunftspflicht zu finden. Unsere Mitglieder unterstützen wir mit einem Formschreiben, mit dem auf das Versäumnis der Auskunft aufmerksam gemacht werden kann.
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- Auch in der Durchführung von Kreativ-Wettbewerben sind Regeln für eine faire Durchführung zu beachten. Umso mehr, da bei Ausschreibungen statt Vertragsabkommen meist einseitige Teilnahmebedingungen formuliert werden, die keinen Verhandlungsspielraum lassen. Sie können lediglich abgelehnt werden – womit jedoch niemandem gedient ist.
Besser ist es, die Regelungen gleich so zu formulieren, dass Auftraggeber und Kreativpartner gleichermaßen davon profitieren. In unserem Appell für faire Wettbewerbsbedingungen haben wir die relevanten Punkte zusammengefasst. Illustrator:innen, die auf unfaire Teilnahmebedingungen stoßen, sind gerne aufgefordert, diesen Appell an entsprechende Ausrichter weiterzuleiten. Da sie mit der richtigen Ansprache professionell tätiger Illustrator:innen auch hochqualitative Kreativgüter erhalten, gewinnen letztlich alle von fairen Ausschreibungs- und Wettbewerbsbedingungen.
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- Auftraggebende sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Jeweils bis zum 31. März müssen abgabepflichtige Unternehmen sämtliche an selbstständige Künstler:innen gezahlten Nettoentgelte des Vorjahres mitteilen.
Die KSA-Abgabe ist unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler über die KSK versichert ist oder nicht. Unser KSA-Infoblatt gibt dazu detaillierte Auskunft.… mehr lesen