Infobrief vom 17. August 2026

Illustration: Christian Effenberger
Neue EU-Verpackungsverordnung
17.08.2026 | InfobriefLieber Illustrator, liebe Illustratorin,
seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll Verpackungen europaweit nachhaltiger machen und regelt unter anderem Anforderungen an ihre Herstellung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Kennzeichnung. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wer ist betroffen?
Die PPWR richtet sich grundsätzlich an die verschiedenen Akteure entlang der Verpackungs- und Lieferkette. Die Vorgaben betreffen sogenannten Erzeuger von Verpackungen, die diese selbst herstellen oder wesentlich verändern (lassen) und Versandhändler, die verpackte Produkte direkt an Endkund:innen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefern.Je nach Rolle können dabei unterschiedliche Pflichten entstehen – etwa Anforderungen an die Konformität und Kennzeichnung der Verpackung. Oder Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wie beispielsweise Registrierung und Beteiligung an einem Rücknahmesystem.
Inwieweit is die PPWR für Illustrator:innen relevant?
a) Versand innerhalb Deutschlands
Wer Illustrationen oder Produkte in gekauften, standardisierten Versandverpackungen – etwa handelsüblichen Kartons, Umschlägen oder Versandtaschen – verschickt und diese unverändert verwendet, ist grundsätzlich nicht selbst Erzeuger der Verpackung.Das bedeutet: Für die verwendete Standardverpackung müssen Illustrator:innen keine eigene Konformitätsbewertung oder EU-Konformitätserklärung durchführen. Die hierfür erforderlichen Informationen und technischen Unterlagen müssen vielmehr vom verantwortlichen Erzeuger bzw. Verpackungslieferanten bereitgestellt werden.
b) Versand von Deutschland in andere EU-Länder
Beim Versand an Endkund:innen in einem anderen EU-Mitgliedstaat können zusätzliche Pflichten im Zielland entstehen. Entscheidend ist dabei, in welchem Land die Verpackung voraussichtlich zu Abfall wird. Wer als Versandhändler:in verpackte Produkte direkt an Endkund:innen in einem anderen EU-Land liefert, kann dort als Hersteller:in im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung gelten. Je nach nationaler Regelung können dann beispielsweise eine Registrierung, ein Bevollmächtigter sowie die Beteiligung an einem nationalen Rücknahmesystem erforderlich sein.
Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich derzeit noch von Land zu Land. Informationen zur Umsetzung der PPWR und zu den zuständigen nationalen Stellen stellt die Europäische Kommission auf ihrer Seite zu Verpackungen und Verpackungsabfällen bereit. Eine praxisorientierte Übersicht zu den Änderungen in Deutschland bietet die ZSVR.
Empfehlungen für die Verpackung:
Für den Versand von Illustrationen und Produkten empfehlen wir:
gekaufte, standardisierte Verpackungen verwenden, z. B. handelsübliche Kartons, Versandtaschen oder Umschläge;
Verpackungen möglichst nicht unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lassen;
Verpackungen nicht so verändern, dass ihre Konformität beeinträchtigt werden könnte;
beim Einkauf darauf achten, dass der Verpackungslieferant die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Konformität bereitstellen kann, und diese Unterlagen möglichst aufbewahren. Ein bestimmtes „PPWR-Zertifikat“ ist dafür nach der vorliegenden Übersicht nicht vorgesehen.
Wichtig: Das bloße Anbringen eines Versandaufklebers mit der Empfängeradresse gilt ausdrücklich nicht als Markenkennzeichnung und führt nicht dazu, dass die Erzeugerrolle auf die versendende Person übergeht.
Die praktische Umsetzung der PPWR ist noch nicht in allen Punkten abschließend geklärt. Wir beobachten die weitere Entwicklung und informieren euch, sobald konkretere rechtliche Informationen für Illustrator:innen vorliegen.
Herzliche Grüße
Stefanie
Stefanie Weiffenbach
Geschäftsführerin der Illustratoren Organisation e.V.