JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie – Eine Stellungnahme der IO

JA zur EU-Urheberrechtsrichtlinie – Eine Stellungnahme der IO

21.03.2019 | 2019 | IO-News | Rund um Illustration

Am 27. März wird das Europäische Parlament über die geplante EU-Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Als Berufsverband der Illustratoren und Illustratorinnen steht die Illustratoren Organisation für eine Stärkung des Urheberrechts: Wir befürworten diese Richtlinie.
 
Der Gesetzgebungsprozess war geprägt von intensiver Auseinandersetzung und trägt im Ergebnis viele Kompromisse der verschiedenen Interessensgruppen. Obwohl der Entwurf wohl keine dieser Interessensgruppen vollends zufriedenstellt, halten wir die Richtlinie für einen notwendigen und richtigen Schritt.
 
Bisher tragen die großen „UUC-Plattformen" („user uploaded content“) bei Werken, die User in ihr Angebot hochladen, keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung. Die Richtlinie ändert diese Rechtslage und weist den Plattformen diese Verantwortung zu. Die Richtlinie ist darauf ausgelegt Kreative an der Wertschöpfung der Plattformbetreiber zu beteiligen, indem die Betreiber mit Verwertungsgesellschaften Nutzungsverträge abschließen. Sie lassen die Urheberinnen und Urheber an ihren Gewinnen partizipieren und erhalten im Gegenzug Lizenzen, also Rechtssicherheit.
 
Die Diskussion ist hitzig und die Widerstände gegen eine Verabschiedung der Richtlinie sind groß. Die Plattformen, die sich bei Verabschiedung und Umsetzung der Richtlinie erhöhtem personellen und finanziellen Aufwand gegenübersehen, verfügen über enorme Hebel um das öffentliche Meinungsbild zu beeinflussen. Die omnipräsenten „Upload-Filter“ bestimmen die Debatte und verhindern eine sachliche Auseinandersetzung mit der Richtlinie.
 
Wir Urheber wollen keine Filtersysteme, die verhindern, dass unsere Werke der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im Gegenteil: Wir Urheber wollen unsere Werke in der Regel so weitreichend wie möglich veröffentlichen. UUC-Plattformen wollen ebenfalls keine Filtersysteme, da diese das Nutzererlebnis beeinträchtigen könnten. Zudem brauchen sie unsere Werke, weil sie mit deren Hilfe die Datenströme generieren, welche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle sind. Bisher jedoch verwerten Plattformen unsere Werke ohne uns Urheber für die Nutzung zu vergüten.

Dass bei jeder Werknutzung ein Anspruch auf angemessene Vergütung entsteht, ist seit Jahrzehnten geltendes Recht. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie schafft nun endlich einen Hebel, diesem Recht auch im Netz zur Durchsetzung zu verhelfen.

Sich für die Vergütung genutzter Werke einzusetzen, gehört zu den ureigensten Pflichten eines Berufsverbands von Illustratorinnen und Illustratoren. Angesichts ihrer Satzung kann die IO gar nicht anders als die Richtlinie gutzuheißen.

Vorstand der Illustratoren Organisation e.V.