Neuer Verteilungsplan Reprografievergütung digital

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15.10.2013 | 2013 | IO-News | Rund um Illustration

Bisher waren Meldungen bis 2012 von sogenannten Verkaufsplattformen nicht zulässig. Das hat der Beschluss der Mitgliederversammlung geändert. Man kann solche Internetseiten nun ab dem Jahr 2013 melden.

Aus diesem Grunde bittet die VG Bildkunst darum, die Meldungen für das Meldejahr 2013 auf Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Internetseiten noch einmal online zu melden. Für Rückfragen steht die VG Bildkunst zur Verfügung.

www.bildkunst.de