VG Bild-Kunst TERMINE

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23.09.2014 | 2014 | IO-News | Rund um Illustration

Der jährliche Meldeschluss für Urheber und Verlage für die Hauptausschüttung ist bei schriftlichen Meldungen immer der 30. Juni und bei Online-Meldungen der 31. Oktober.
Für die Nachausschüttung müssen schriftliche Meldungen bis 31. Januar erfolgen, Online-Meldungen können bis Ende Februar eingereicht werden.

http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/termine-und-fristen/termine-auswertung-bild.html

Urheber aus dem Bereich Foto, Illustration und Design mit ständigem Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland können sich für eine der Förderungen zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens im Bereich Fotografie, Illustration und Design bewerben.
Bezuschusst werden Sach- und Reisekosten (ohne Honorar – Ausnahme: Illustratoren -, private Lebenshaltungskosten und investive Kosten).

Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kulturwerk der VG BILD-KUNST in Bonn. Anträge werden zum 15.05. und zum 15.11. (Posteingang in Bonn!) entgegengenommen. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können bei der Vergabe für den nächsten Förderzeitraum nicht mehr berücksichtigt werden.

Detailliertere Informationen finden sich auf der Website der VB Bild-Kunst:
http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/stiftung-kulturwerk/projektfoerderung-bewerbungsverfahren.html