Graphic Recorder in der KSK

Graphic Recorder in der KSK

05.12.2017 | 2017 | IO-News | Rund um Illustration

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Künstlersozialkasse (KSK) erhielt die IO nun abschließend die Bestätigung, dass das Berufsbild des Graphic Recording unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zum Kunst- und Publizistikbegriff, der bildenden Kunst zuzuordnen ist. Folglich sind Graphic Recorder nach dem Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu versichern.

Das ist eine gute Nachricht – besonders für alle Illustrator*innen, die einen Großteil ihrer Einkünfte aus Graphic Recording beziehen. Bisher bestand für sie das Risiko, nicht in die KSK aufgenommen oder bei einer Prüfung sogar ausgeschlossen zu werden.

Auf diese Neubewertung durch die KSK haben wir als Berufsverband lange hingearbeitet. Durch unsere Mitgliedschaft im Deutschen Designtag und in Kooperation mit anderen Berufsverbänden ist es uns gelungen, hier mit langem Atem erklärend auch auf „neue“ Berufsbilder hinzuweisen und Verständnis für notwendige Anpassungen zu erzeugen. Ein sichtbarer Erfolg für unsere Mitglieder und für uns als Berufsverband. Unsere Stimme wird gehört!

Matthias Bender