Urheber*innen und Kreativwirtschaft

Urheber*innen und Kreativwirtschaft

17.01.2018 | 2018 | IO-News | Rund um Illustration

Die rasante Entwicklung der Digitalisierung hat auch die Kreativwirtschaft erfasst. Sie hat die Wichtigkeit dieser Branche nach dem Absinken der Bedeutung von Bergbau, Montanindustrie und anderer Branchen für die Industriestaaten insgesamt und die Europäische Union im Besonderen massiv erhöht: Kreativität ist der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. In Deutschland erwirtschafteten im Jahr 2014 250.000 Unternehmen mit über einer Million Beschäftigten und unzählige selbstständig Tätige einen Umsatz von145 Milliarden Euro: Die Digitalisierung liefert die immaterielle Basis für Innovationen in allen gesellschaftlichen Bereichen. EU-Kommissionspräsident Juncker bezeichnete die Kreativen folglich bei der Vorlage eines urheberrechtlichen Gesetzgebungspakets im September 2016 als die „Kronjuwelen“ der EU.

Diese Wirtschaft kann nämlich ohne die Beiträge der Wissenschaftler*innen und Künstler*innen, die ihre Werke und Leistungen auf der Basis des Urheberrechts und der gewerblichen Schutzrechte selbstständig oder auf der Grundlage von Verträgen mit Unternehmen erbringen, nicht existieren. Deshalb findet diese Personengruppe der im weitesten Sinne „Kreativen“ und die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen ihrer beruflichen Tätigkeit, die auf den Erwerb ihrer materiellen Existenzgrundlage zu angemessenen Bedingungen ausgerichtet ist, zunehmend Erwähnung in Äußerungen maßgeblicher Politiker aller Ebenen und auch in Strategieentwürfen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft. Gegenwärtig allerdings scheint die Digitalisierung für die in der Kulturwirtschaft tätigen Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen eher zu ihrer Verarmung als zu einer Stärkung ihrer Lebensgrundlagen zu führen, was nachstehend ausgeführt werden wird.
Daran hat die Gesetzgebung zum Urhebervertragsrecht, abgeschlossen am 24.12.2016, auf kurze Sicht auch nichts Wesentliches ändern können. Das Ungleichgewicht im Markt besteht weiter, zumal dort, wo starke Plattformen wie YouTube und Facebook geradezu zur Verwertung fremder Werke einladen. Die Frage der Beteiligung der Urheber*innen an den Gewinnen dieser Unternehmen wird gegenwärtig heftig diskutiert, eine Schließung des „Value Gaps“, des Grabens zwischen Arm und Reich, ist in der Digitalwirtschaft noch nicht in Sicht.

In dieser Situation ist es wichtig, dass Organisationen wie die „Illustratoren Organisation“ gemeinsam mit anderen eine starke Lobby bilden, ihre Mitglieder über die Situation informieren und ihnen helfen, ihre Interessen auch im individuellen Verhältnis zu ihren Werkverwertern wirksam zu vertreten. Dazu ist die Kenntnis der zugrunde liegenden rechtlichen Regelungen heute ebenso wichtig wie die professionellen Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich ständig weiter entwickeln müssen, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden.

Ich wünsche der aktiven IO auch weiterhin eine gute Hand bei der wirkungsvollen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht und Ehrenmitglied der IO