Cordoba-Fall wurde für die Urheber entschieden

Cordoba-Fall wurde für die Urheber entschieden

20.08.2018 | 2018 | IO-News | Rund um Illustration

Gerhard Pfennig kommentiert das aktuelle Urteil im Fall Córdoba, das der Europäische Gerichtshof kürzlich gefällt hat. Lest hier den ganzen Kommentar. Es geht dabei um eine Fotografie, das Urteil lässt sich aber selbstverständlich auch auf Illustrationen übertragen. Unser Justiziar Dr. Rengshausen hat das Urteil erstritten.

Der EuGH führt folgendes aus (Auszug aus dem Kommentar):

  • Nur der Schutz des Urheberrechts und die Einhaltung eines hohen Schutzniveaus fördert substantielle Investitionen in Kreativität und Wachstum und schafft bzw. erhält Arbeitsplätze. Deshalb ist das Urheberrecht Teil des Schutzbereichs des Eigentums.
  • Jede Harmonisierung muss berücksichtigen, dass Urheber und ausübende Künstler eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten müssen, wenn sie weiterhin schöpferisch tätig werden sollen. Das gleiche gilt für Produzenten, die die Herstellung von Werken finanzieren. Ausnahmen zur Nutzung von Werken für Unterricht und Forschung sind zulässig.
  • Es muss ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer bestehen.
     

https://www.urheber.info/aktuelles/2018-08-08_cordoba-urteil-des-eugh-foto-auf-schul-homepage-verletzt-urheberrecht