Vorsicht bei Vertragsklausel im Bildungsmedien-Bereich

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© Christian Effenberger

Vorsicht bei Vertragsklausel im Bildungsmedien-Bereich

22.07.2020 | 2020 | Stellungnahme der IO

Liebes IO-Mitglied,

im Bildungsmedien-Bereich findet aktuell eine nicht unbedenkliche Vertragsklausel Einzug, auf die wir euch aufmerksam machen möchten:

Mit Zahlung der Vergütung […] sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Verlag aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der […] bezeichneten Werke sowie eine angemessene Vergütung der gesetzlichen Lizenz i.S.d. § 60 b UrhG i.V.m § 60 a UrhG vollständig abgegolten.


Warum ist diese Klausel bedenklich?

Im März 2018 ist eine neue Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten
(§§ 60, 60h UrhG). Demnach ist es Bildungsmedien, wie z.B. Schulbuchverlagen erlaubt, veröffentlichte Werke aus Fotografie, Illustration und Design ohne Erlaubnis der Urheber*innen zu verwenden. Der daraus resultierende Vergütungsanspruch kann ausschließlich über eine Verwertungsgesellschaft eingefordert werden.

Zurzeit macht die VG Bild-Kunst eben diesen Vergütungsanspruch aus der gesetzlichen Lizenz gegenüber den Schulbuchverlagen geltend. Wird die besagte Klausel nun von dem Urheber akzeptiert, könnte der Verlag, sofern auf Basis dieses Vergütungsanspruchs eine Zahlung der VG Bild-Kunst an den Urheber stattgefunden hatte, diese vom Urheber zurückfordern.

Bisher ist diese Klausel wohl nur vereinzelt aufgetreten, wir bitten euch dennoch, wachsam zu sein und bei neuen Vertragsentwürfen auf Formulierungen dieser Art zu achten. Gebt uns gerne Rückmeldung, wenn ihr diese in oben stehender oder ähnlicher Form findet.

Herzliche Grüße,

Stefanie Weiffenbach

Von
Stefanie Weiffenbach
Geschäftsführung
Als studierte Kommunikationsfachwirtin war Stefanie viele Jahre als Account Director für internationale Werbeagenturen tätig, bevor sie sich 2005 als strategische Marketingberaterin für Finanzdienstleister selbstständig machte. Ihre Expertise in Marktgestaltung und Strategie bringt sie seit 2012 als Geschäftsführerin in die IO ein – wie auch eine aus der Zusammenarbeit im alten Beruf geborene hohe Wertschätzung für die Leistung von Illustrator*innen. E-Mail schreiben