Stellungnahme der IO zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie DSM

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© Christian Effenberger

Stellungnahme der IO zur Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie DSM

18.08.2020 | 2020 | IO-News | Stellungnahme der IO
Im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie lädt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Organisationen und Verbände ein, zum aktuellen Stand des Gesetzentwurfes Stellung zu nehmen. Eine Einladung, der wir als Urheberverband gerne nachkommen. Im Folgenden unsere Stellungnahme im Wortlaut:

18. August 2020

STELLUNGNAHME DER ILLUSTRATOREN ORGANISATION
zum Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie DSM (EU) 2019/790

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitglieder des Illustratoren Organisation e.V. (im Folgenden »die IO«) danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJV einmal mehr, in den Diskussionsprozess um die Überführung der in der EU-Richtlinie DSM (EU) 2019/790 gemachten Vorgaben in nationales Recht miteinbezogen worden zu sein.

Die IO vertritt derzeit 2.081 professionell arbeitende Illustratorinnen und Illustratoren in den Sparten »Buch«, »Editorial«, »Verpackungsdesign«, »Film«, »Kunst«, »Wissenschaft«, »Graphic Recording« und »Visuelle Narration«. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um so genannte Soloselbstständige, die weit überwiegend mit Verwertern zusammenarbeiten, denen sie Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen.

Als Mitglied der Initiative Urheberrecht trägt die IO die von dieser am 31. Juli 2020 veröffentlichte Stellungnahme mit.

Für die Mitglieder der IO stellt »das Internet« (also die darin als Verbreiter und Vervielfältiger von Bildwerken agierenden Unternehmen und Personen) einen weiteren, zusätzlichen Markt dar, der seit Jahren schon Teile ihrer bisherigen Verwertungsstrukturen verändert, entwertet oder absorbiert. Gleichzeitig ist es bisher faktisch unmöglich, über eine digitale Verwertung von Bildwerken Vergütungen zu generieren, die auch nur annähernd diejenigen kompensieren könnten, welche bisher durch traditionelle Verwertungen erzielt werden.

Im Gegenteil: Das aufgrund seiner noch nicht geregelten Marktstrukturen sich als »Schreckgespenst« anbietende Netz wird auch von traditionellen Verwertern zunehmend als »Entschuldigung« genutzt, mithilfe von TotalBuyOuts zu WorkForHire-Bedingungen nach US-amerikanischem Vorbild eine Vergütungssituation aktiv anzustreben, die nicht nur dem Arbeitsalltag hochqualifizierter Spitzenkräfte mit oft jahrelanger Berufserfahrung nicht annähernd angemessen ist, sondern auch deren Werke im internationalen Maßstab marginalisiert, weil »Illustration made in Germany« zunehmend in den Ruf billig produzierten »Contents« gerät. Hier wird absehbar eine weitere Qualitätsbranche irreparabel beschädigt.

Nun sind Illustrationen, wie alle urheberrechtlich relevanten Werke, nicht nur Wirtschaftsgüter, sie stellen stets auch Argumente bereit. Ihre Schöpferinnen und Schöpfer haben durch ihre Arbeit Teil an ethischen, ästhetischen und kritischen Diskursen. Eine wie auch immer begründete Einschränkung der Handlungsspielräume von Urheberinnen und Urhebern wirkt sich unmittelbar auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus und damit auch auf unsere Demokratie.

Die IO begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich das erkennbare Bestreben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Marktposition der Urheberinnen und Urhebern und also des kreativen Mittelstands zu stärken – auch gegen eine fehlgeleitete »Unternehmerpolitik«, die vor allem die Interessen international operierender Verwertungskonzerne im Fokus zu haben scheint.

In diesem Sinne wünschen wir dem BMJV viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei den anstehenden Verhandlungen am Kabinettstisch.

Jens R. Nielsen – Beirat
Annika Siems – Vorstandsvorsitzende Illustratoren Organisation e.V.
Jürgen Gawron – Stellvertretender Vorsitzender Illustratoren Organisation e.V.