Neustart Kultur und Förderprogramme für Kulturschaffende

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Christian Effenberger ©2020

Neustart Kultur und Förderprogramme für Kulturschaffende

15.07.2020 | 2020 | IO-News | Rund um Illustration

Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich NEUSTART KULTUR läuft an

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderen pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten durch die Bundeskulturfonds.

Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.

weitere Informationen:
www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056

 

Baden-Württemberg – Impulsprogramm »Kunst trotz Abstand«

Kultureinrichtungen und Vereine erhalten darin Unterstützung, um trotz der Herausforderungen, die die derzeitigen Beschränkungen mit sich bringen, künstlerisch arbeiten und Veranstaltungen konzipieren zu können. Das Impulsprogramm trägt dazu bei, dass neue Ansätze und Ideen für Kunst- und Kulturangebote trotz Abstand entstehen. Gefördert werden besondere Angebote und Formate, die einen mittelfristigen Umgang mit der Krise und eine Umsetzungsphase bis Sommer 2021 ermöglichen. Für Kultureinrichtungen, Vereine sowie Künstlerinnen und Künstler schafft das Programm somit auch eine mittelfristige Perspektive und Planungssicherheit.

www.mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/masterplan-kultur-bw-oeffnungsperspektiven-unterstuetzung-in-corona-zeiten/

Brandenburg

Für das Mikrostipendien-Programm für freiberufliche Künstler*innen stehen insgesamt rund 4 Millionen Euro bereit. Freiberufliche Einzelkünstler*innen können einmalig 1.000 Euro bekommen, um während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Voraussetzungen sind der Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, eine Kurzbeschreibung des geplanten künstlerischen Projektes und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Jahr 2020. Im Einzelfall reicht auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fach- oder Berufsverband.  Die Bewerbungen müssen in Papierform bis zum 31. August 2020 an das Kulturministerium geschickt werden.

www.mwfk.brandenburg.de

Bremen – Förderprogramm für freie Kulturschaffende

Der Senat hat ein neues »Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise« beschlossen. Dieses Programm läuft vom 1. Juni bis 31. August 2020. Beantragt werden kann eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 €.

www.kultur.bremen.de/startseite/corona__hinweise_fuer_kulturakteure-17312#Bremen-Fonds

Hessen – kulturell neu eröffnen

»Hessen kulturell neu eröffnen« heißt das Programm des Landes Hessen mit einem Fördervolumen von rund 50 Mio. Euro.  Es ermöglicht den in der Pandemie durch Schließungen, Entlassungen und den Wegfall von Jobs strapazierten Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kulturorten einen Neustart und fördert zugleich gezielt innovative Kunst- und Vermittlungsansätze. Das Programm besteht aus drei Bausteinen:

1.  Sofort helfen · Festivals und Spielstätten
Auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst können Veranstalter von Festivals und Spielstätten in Hessen Hilfen für konkrete Einnahmenausfälle beantragen.

2. Übergang meistern · Arbeitsstipendien
Arbeitsstipendien werden an Kunstschaffende aller Sparten (darstellende und bildende Kunst, Literatur, Musik und Film) vergeben.

3.1 Innovativ neu eröffnen · Projektstipendien
Ab August 2020 wird es ein Projektstipendium für Kunstschaffende, Künstlergruppen und Kulturinstitute geben, die von der Hessischen Kulturstiftung vergeben werden.

3.2 Innovativ neu eröffnen · Festivals und Spielstätten
Spielstätten und Festivals in Hessen mit innovativen Ansätzen werden aus einem Fonds gezielt unterstützt.

Hamburg – Neustartprämie für Künstlerinnen, Künstler und Kreative

Für die von den Pandemiebeschränkungen besonders betroffenen Künstlerinnen, Künstler und Kreativen hat Hamburg ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, damit diese für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Hamburg unverzichtbare Gruppe möglichst gut durch diese schwierige Zeit kommt.

Mit der »Neustartprämie« soll den Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen vor allem geholfen werden, die eigene kreative Tätigkeit auch unter Corona-Bedingungen wieder ins Laufen zu bringen, beziehungsweise die Wiederaufnahme der Tätigkeit vorzubereiten.

www.hamburg.de/neustartpraemie/

Mecklenburg-Vorpommern – Überbrückungsstipendium

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gewährt für freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in der Coronakrise ein Überbrückungsstipendium aus dem MV-Schutzfonds Kultur in Höhe von 2.000 Euro. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens. Zuwendungsempfänger sind freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung.

www.lfi-mv.de/foerderungen/ueberbrueckungsstipendium-mv-schutzfonds-kultur/

Nordrhein Westfalen – Stipendienprogramm

Den wesentlichen Bestandteil des Kulturstärkungspakets bildet ein großangelegtes Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro. Es ergänzt zielgerichtet das Bundesprogramm »Neustart Kultur«, das keine passgenaue Unterstützung für die freien Kulturschaffenden vorsieht. Mit rund 15.000 Stipendien in Höhe von jeweils 7.000 Euro sorgt das Land für eine Absicherung der Künstlerinnen und Künstler, die auch noch in den kommenden Monaten mit Beschäftigungsproblemen konfrontiert sein werden, und unterstützt sie zugleich dabei, ihre künstlerische Arbeit auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen fortzusetzen und so Einnahmen zu erzielen.

Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen und richtet sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm

Schleswig-Holstein

#KulturhilfeSH
Eine Projektförderung für freie Künstlerinnen und Künstler in Schleswig-Holstein bietet die #KulturhilfeSH des Landeskulturverbandes, die durch Landesmittel finanziert wird. Zur Beantragung von bis zu 2.500 Euro ist die Einreichung einer Projektskizze erforderlich, die die Entstehung eines künstlerischen Produktes beinhaltet. Die Antragsteller/innen müssen ihre hauptberufliche künstlerische Tätigkeit durch ihre Versicherung in der Künstlersozialkasse oder durch die Mitgliedschaft in einem Berufsfachverband nachweisen können. Ein Antrag ist längstens bis Ende August möglich.

https://www.landeskulturverband-sh.de/2020/06/22/antrag-zur-foerderung-aus-dem-projektfonds-kulturhilfesh/

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt hat das Stipendienprogramm »Kultur ans Netz« ins Leben gerufen. Anträge können ab dem 20. Juli 2020 auf elektronischem Wege bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. »Kultur ans Netz« richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für eine künstlerische Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten.

www.kultur.sachsen-anhalt.de/kultur/kultur-aktuell/stipendienprogramm-kultur-ans-netz-kommt/

Thüringen – Sonderstipendienprogramm »Resilienzen« für Künstlerinnen und Künstler

Das Programm der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Thüringen und schreibt Stipendien in Höhe von je 3.000 Euro aus. Mit dieser Ausschreibung möchte die Kulturstiftung Schaffende, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben, ermutigen, sich in ihrer künstlerischen Arbeit mit der gegenwärtigen Verfasstheit der Gesellschaft auseinanderzusetzen.

www.kulturstiftung-thueringen.de/blog/117-sonderstipendienprogramm-resilienzen-fuer-kuenstlerinnen-und-kuenstler-in-thueringen