Ab 19.06. Widerrufsbutton bei Online-Shop verpflichtend | Infobrief-Archiv

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Illustration: Christian Effenberger

Ab 19.06. Widerrufsbutton bei Online-Shop verpflichtend | Infobrief-Archiv

29.04.2026 | Infobrief

Infobrief vom 6. Februar 2026

Lieber Illustrator, liebe Illustratorin,

auf Grundlage der EU-Richtlinie 2023/2673 tritt ab dem 19. Juni 2026 eine wichtige verbraucherrechtliche Neuerung in Kraft, die alle betrifft, die über ihre Website oder einen eigenen Onlineshop verkaufen: Ergänzend zur obligatorischen Widerrufsbelehrung auf der Website wird der sogenannte Widerrufsbutton verpflichtend.

Da viele Illustrator:innen Prints, Originale, Bücher oder digitale Produkte online anbieten, möchten wir euch frühzeitig und verständlich darüber informieren, was sich ändert – und was ihr konkret tun müsst.

Warum gibt es den Widerrufsbutton?

Der Gesetzgeber möchte Verbraucher:innen den Widerruf von Online-Käufen genauso einfach machen wie den Kauf selbst. Bisher reichten Widerrufsformular oder E-Mail, künftig muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Ziel ist mehr Transparenz, weniger Hürden und ein klarer Prozess für beide Seiten.

Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?

Es muss nicht zwingend ein Button sein, auch andere klar erkennbare Lösungen wie ein hervorgehobener Link sind zulässig. Wichtig ist: Der Widerruf muss hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Er sollte gut lesbar und optisch vom restlichen Design der Website abgehoben sein. Sofern die Widerrufsfunktion beispielsweise in der Fußzeile der Benutzeroberfläche angezeigt wird, sind besondere Maßnahmen für eine gute Leserlichkeit erforderlich, wie z.B. die Farbwahl oder Kontraste sowie eine hervorgehobene Platzierung. Die Widerrufsfunktion muss sich eindeutig von anderen Informationen, wie den AGB, dem Impressum oder Ähnlichem abgrenzen.

Für die Beschriftung sieht der Gesetzgeber die Worte „Vertrag widerrufen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung vor. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“ oder „Serviceanfrage“ bitte vermeiden.

 

Welcher Prozess muss nach Klick auf den Button erfolgen?

Der Gesetzgeber schreibt ein zweistufiges Verfahren vor. Der Klick auf den ersten Button („Vertrag widerrufen“) darf den Widerruf nicht direkt auslösen. Stattdessen muss der Verbraucher auf eine separate Seite weitergeleitet werden, auf der er ein Online-Widerrufsformular vorfindet.

In dieser Web-Maske werden ausschließlich Daten zur Vertragsidentifikation abgefragt, wie

  • Vollständiger Name des Käufers
  • Vertragsdaten, wie z.B. Bestellnummer und Artikelbezeichnung
  • E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung

Der Widerruf muss ohne Begründung möglich und mit einem Klick zu versenden sein.

Die zweite Stufe wird durch diesen Klick auf einen Bestätigungsbutton/-link ausgelöst, der ebenfalls gut lesbar und ausschließlich mit den Worten „Widerruf versenden“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Mit Klick darauf wird der Widerruf elektronisch übermittelt.

Was geschieht nach Absenden des Widerrufs?

Sobald der Käufer seine Widerrufserklärung über den Bestätigungsbutton versendet hat, muss der Händler ihm unverzüglich eine Eingangsbestätigung übermitteln. Dies geschieht in der Regel in Form einer automatisierten E-Mail, die den Inhalt der Widerrufserklärung sowie das Datum und die genaue Uhrzeit des Eingangs enthält.

Bei der Formulierung der Eingangsbestätigung sollte darauf geachtet werden, dass nicht ungewollt der Eindruck entsteht, die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Widerspruchs sei bereits bestätigt worden. Besser ist, in der Eingangsbestätigung darauf hinzuweisen, dass eine Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite der Widerrufserklärung noch aussteht, wie „Ihr Widerruf wird geprüft“.

Wie erfolgt die Prüfung der Widerrufserklärung?

Der Widerruf ist gültig, wenn er innerhalb einer Frist von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware erfolgt. Binnen 14 Tagen ab Erhalt des Widerrufs muss der Händler den Kaufpreis inklusive der ursprünglichen Versandkosten erstatten. Wobei mit der Zahlung gewartet werden darf, bis die rückgesendete Ware eingetroffen oder ein Nachweis über den Versand eingegangen ist.

Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Käufer, sofern der Händler ihn in seiner Widerrufsbelehrung oder den AGB wirksam darauf hinwiesen hat.

 

Welche Ware ist vom Widerruf ausgeschlossen?

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verkäufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

Auch diese Information ist in der Widerrufsbelehrung festzuhalten.

Sobald ihr den Widerrufsbutton implementiert habt, denkt bitte daran, auch die Widerrufungsbelehrung und Datenschutzerklärung auf eurer Website anzupassen.

Zusatz zum Widerrufungsweg: „Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Link zur URL der Widerrufsfunktion] ausüben“

Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Auch beim Kauf digitaler Inhalte (z. B. Downloads, PDFs, E-Books oder Streaming-Angebote) gilt grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht.

ABER: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn

  • der Download oder das Streaming bereits begonnen hat UND
  • der Käufer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der digitale Inhalt schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bereitgestellt wird UND
  • der Käufer bestätigt hat, dass er weiß, dass dadurch sein Widerrufsrecht erlischt.
Diese Zustimmung muss der Verkäufer dem Käufer auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) bestätigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Fehlt eine davon, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

Praxistipp:
 Stellt digitale Inhalte entweder erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bereit oder nutzt eine nicht vorangekreuzte Checkbox, mit der der Käufer ausdrücklich dem sofortigen Download zustimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt. Erst nach aktivem Anklicken sollte der Download starten.

Anpassung Datenschutzerklärung: Neues Kapitel zur „Datenverarbeitung bei Nutzung des Widerrufsbuttons“ aufnehmen, das Zweck der Datenverarbeitung und Speicherdauer erläutert.

Eine Menge Informationen für eine im Grunde nur kleine Anpassung! Bei Rückfragen dazu natürlich gerne melden.

Herzliche Grüße
Stefanie

 

Stefanie Weiffenbach
Geschäftsführerin der Illustratoren Organisation e.V.