Der erste Schritt als Illustrator*in
Der offizielle Start beginnt auf dem Finanzamt
Spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit ist eine Anmeldung bei Ihrem örtlichen Finanzamt erforderlich. Damit erhalten Sie Ihre Steuernummer, die – im Gegensatz zu Ihrer privaten Steuer-ID – direkt an Ihre selbständige Tätigkeit geknüpft ist. Diesen wird im Impressum auf der eigenen Website und in Ihren Rechnungen aufgenommen. Falls Sie Geschäfte mit Auftraggebern im EU-Ausland tätigen, beantragen Sie außerdem eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.).
Auch wenn eine Unternehmensgründung zunächst als gewaltige Aufgabe erscheint, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass alles gut zu bewältigen ist. Wir empfehlen Ihnen, gleich zu Beginn ein Gründungskonzept zu erstellen. Es dient der eigenen Strukturierung und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Für einen solchen Antrag muss ein Businessplan vorgelegt werden, der von einer fachkundigen und autorisierten Stelle, wie der Illustratoren Organisation, geprüft und abgezeichnet werden muss. Für unsere Mitglieder übernehmen wird das kostenlos und stellen ihnen zudem eine Strukturhilfe mit Tipps zur Erstellung zur Verfügung.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei der entsprechenden Agentur für Arbeit zu stellen. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche aufgewertet wird.
- Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
- Zum Zeitpunkt der Gründung muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I bestehen.
- Bei der angestrebten Gründung muss es sich um eine Selbstständigkeit im Haupterwerb handeln. Der Umfang dieser Tätigkeit muss somit mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.
- Sie müssen bei der Agentur für Arbeit Ihre persönlichen und fachlichen Fähigkeiten nachweisen.
- Um zu gewährleisten, dass Ihre Selbstständigkeit dauerhaft wirtschaftlich tragfähig ist, muss ein Businessplan erstellt werden, dessen »Tragfähigkeit« von einer fachkundigen Stelle mit einer Stellungnahme bestätigt werden muss.
Auch wenn alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind, hat der Gründer hierauf keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim jeweiligen Sachbearbeiter. Die Bezugsdauer des Gründungszuschusses besteht grundsätzlich aus zwei Phasen:
Phase 1
In den ersten sechs Monaten kann man den Gründungszuschuss in Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten.
Phase 2
Die Förderung kann auf Antrag um weitere neun Monate verlängert werden. In diesem Fall werden 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt.
Jetzt, da Sie Ihr Unternehmen offiziell gegründet haben, stehen im nächsten Schritt die Anmeldungen beim Versorgungswerk und der Künstlersozialkasse an. Und nachfolgend dann endlich Ihre Vorbereitungen zur eigenen Aufstellung und Kundenakquise bevor Sie mittendrin stehen in Angeboten, Verhandlungen und Abstimmungen. Im Tagewerk Illustration ist alles Wissenswerte zusammengefasst, um Sie damit durch alle Bereiche Ihres neuen Berufes zu begleiten.


Sicher aufstellen und vorsorgen
Alle wichtigen Absicherungen für den freien künstlerischen Beruf
Die Künstlersozialkasse (KSK)
Sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet die Künstlersozialkasse (KSK). Freiberufler wie Künstler*innen und Publizist*innen werden über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Sie ist somit eine Pflichtversicherung für selbständige Künstler*innen – und ein großes Plus.
Als Versicherte*r zahlen Sie – wie Arbeitsnehmer – nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge, die andere Hälfte trägt die KSK. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine auf Dauer angelegte, selbständig künstlerische Tätigkeit. In unserem Infoblatt haben wir alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.
Die Berufsgenossenschaft ETEM
Während Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber berufsunfallversichert sind, müssen sich Freiberufler*innen bei einer Berufsgenossenschaft eintragen. Die Berufsgenossenschaft ETEM (BG ETEM) ist der Unfall-Versicherungsträger für verschiedene Unternehmenszweige, darunter auch für Illustrator*innen. Eine Mitgliedschaft ist dort Pflicht und sollte etwa eine Woche nach Tätigkeitsaufnahme erfolgen.
Da die Versicherung nicht nur Berufsunfälle und -krankheiten abdeckt, sondern auch Unfälle auf dienstlichen Fahrten in den Deckungsschutz einfließen, ist die Relevanz nicht zu unterschätzen. Unser BG ETEM Infoblatt gibt hierzu eine prägnante Zusammenfassung zu Mitgliedschaft, Leistungen und Kosten.
Die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)
Ihre Illustrationen finden in privaten Bereichen Anwendung, auf die Sie selbst keinen Einfluss haben. Hier übernimmt die VG Bild-Kunst für Sie. Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages treten Sie dort der Berufsgruppe II bei und übertragen damit das Recht gesetzliche Vergütungsansprüche für Sie wahrzunehmen. Wohlgemerkt übertragen sie dabei nur Rechte und Ansprüche auf die VG Bild-Kunst, die Sie selbst nicht wahrnehmen können.
Die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und für jeden Kreativschaffenden von unbedingtem Vorteil. Sie verursacht keine Kosten, bringt aber zusätzliche Einnahmen. Selbst, wenn Sie nur gelegentlich Werke veröffentlichen, sollten Sie Mitglied werden. In unserer VG Bild-Kunst Zusammenfassung finden Sie die wichtigsten Infos zu Anmeldung. Vorgehensweise und Mitgliedschaft.


Unterstützung und Orientierung
Erfahrungen und Tipps von Illustrator*innen für Illustrator*innen
Das außergewöhnliche Engagement erfahrener Mitglieder ermöglicht uns, ein Mentoring-Programm für Berufseinsteigende anzubieten. Jeweils im Februar haben IO-Mitglieder die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Die Auswahl unter den Einreichungen erfolgt nach Kapazität und Abdeckung im gewünschten Einsatzbereich. Da es sich um keine Verbandsleistung handelt, sondern auf dem ehrenamtlichen Einsatz Einzelner basiert, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme.
Berufserfahrene Mentor*innen aus den verschiedenen Einsatzgebieten nehmen sich jeweils eines Mentees an und begleiten diesen von April bis Oktober mit praktischen Tipps und Hilfestellungen. Der genaue Turnus und die Form der Abstimmung werden individuell zwischen Mentor*in und Mentee abgestimmt. Es findet zudem ein Video-Call für alle Mentees statt, in dessen Rahmen allgemeine Fragen und Anregungen in großer Runde besprochen werden können.
Das Mentoring-Programm unterliegt keinem festgelegten Ablauf und ist stark von der Eigeninitiative des Mentees abhängig. Im Hinblick auf eine selbstständige Tätigkeit als Illustrator*in ist diese Eigeninitiative die grundlegende Voraussetzung für einen glückenden Start in den Beruf.
Bewerbungsfrist
Genaue Infos zur Bewerbungsfrist werden in Kürze hier veröffentlicht. Bewerbungen werden nur innerhalb des ausgeschriebenen Bewerbungszeitraums entgegengenommen.
Unsere Mentor*innen unterstützen ehrenamtlich die Sache der IO, sie teilen ihre Expertise um Neu- und Quereinsteiger*innen den Start zu erleichtern. Die Wertschätzung für ihren Einsatz macht es sicher selbstverständlich, dass nur Bewerber*innen mit ernsthaften Interesse sich für eine Teilnahme anmelden.
Aufgrund des begrenzten Angebots bitten wir um Verständnis, dass Nicht-Mitglieder in dem Programm nicht berücksichtigt werden können. Diese haben die Möglichkeit, ab Juli an unseren monatlichen Online-Stammtischen teilzunehmen, auf denen mit Impulsvortrag und anschließender FAQ-Runde immer ein anderer Aspekt unseres Berufs behandelt wird. Die Termine werden in unseren Terminen auf der Website und auf unserer Facebook-Seite bekanntgegeben.
Euer Mentoren-Team
Wir bedanken uns herzlich bei allen Mentoren und Mentorinnen für ihren ehrenamtlichen Einsatz!

Heike Haas

Jochen Stuhrmann

Adrian Bauer

Florian Bayer

Anna Süßbauer

Anna Karina Birkenstock

Florine Glück

Ina Clement

Tobi Dahmen

Andrea Dölling

Carmen Eisendle

Tanja Wehr

Sabine Müller-Waltle

Florence Dailleux

Matthias Emde

Raimund Frey

Antje Hagemann

Sabine Kranz

Izabella Markiewicz

Sabine Waldmann-Brun

Thomas Färber

Anna-Lena Kühler

Tessa Rath

Virginia Romo

Jan Philipp Schwarz

Tim Weiffenbach

Nadja Zinnecker

Friederike Ablang

Kristina Nowothnig