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Wie beginnen

Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit stellen sich viele Fragen. Ab wann muss ich mich wo anmelden? Brauche ich einen Businessplan? Was macht eine Berufsgenossenschaft? Die IO gibt auch hier Starthilfe für Berufsanfänger:innen. Wie wir Dich dabei unterstützen können? Mit Informationen zur Gründung, notwendigen und empfohlenen Anmeldungen und unserem Mentoring-Angebot.

Der erste Schritt als Illustrator:in

Der offizielle Start beginnt auf dem Finanzamt

Spätestens vier Wochen nach Aufnahme Deiner selbständigen Tätigkeit ist eine Anmeldung bei Ihrem örtlichen Finanzamt erforderlich. Damit erhältst Du Deine Steuernummer, die – im Gegensatz zu Deiner privaten Steuer-ID – direkt an Deine selbständige Tätigkeit geknüpft ist. Diese wird im Impressum auf der eigenen Website und in Deinen Rechnungen aufgenommen. Falls Du Geschäfte mit Auftraggebern im EU-Ausland tätigst, beantragest Du außerdem eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.).

Als Illustrator:in bist Du Freiberufler:in, denn Du erstellst künstlerische Leistungen auf Basis besonderer Fähigkeiten. Auch der Verkauf selbstgeschaffener Kunstwerke und Bücher im Eigenverlag zählt zur freiberuflichen Tätigkeit.

Auch wenn eine Unternehmensgründung zunächst als gewaltige Aufgabe erscheint, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass alles gut zu bewältigen ist. Wir empfehlen, gleich zu Beginn ein Gründungskonzept zu erstellen. Es dient der eigenen Strukturierung und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Für einen solchen Antrag muss ein Businessplan vorgelegt werden, der von einer fachkundigen und autorisierten Stelle, wie der Illustratoren Organisation, geprüft und abgezeichnet werden muss. Für unsere Mitglieder übernehmen wird das kostenlos und stellen ihnen zudem eine mit Tipps zur Erstellung zur Verfügung.

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei der entsprechenden Agentur für Arbeit zu stellen. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche aufgewertet wird.

  • Du musst mindestens einen Tag arbeitslos sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I bestehen.
  • Bei der angestrebten Gründung muss es sich um eine Selbstständigkeit im Haupterwerb handeln. Der Umfang dieser Tätigkeit muss somit mindestens 15 Stunden pro Woche betragen.
  • Du musst bei der Agentur für Arbeit Deine persönlichen und fachlichen Fähigkeiten nachweisen.
  • Um zu gewährleisten, dass Deine Selbstständigkeit dauerhaft wirtschaftlich tragfähig ist, muss ein Businessplan erstellt werden, dessen »Tragfähigkeit« von einer fachkundigen Stelle mit einer Stellungnahme bestätigt werden muss.

Auch wenn alle Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind, hat der Gründer hierauf keinen Rechtsanspruch. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim jeweiligen Sachbearbeiter. Die Bezugsdauer des Gründungszuschusses besteht grundsätzlich aus zwei Phasen:

Phase 1
In den ersten sechs Monaten kann man den Gründungszuschuss in Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten.

Phase 2
Die Förderung kann auf Antrag um weitere neun Monate verlängert werden. In diesem Fall werden 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt.

Jetzt, da Du Dein Unternehmen offiziell gegründet hast, stehen im nächsten Schritt die Anmeldungen beim Versorgungswerk und der Künstlersozialkasse an. Und nachfolgend dann endlich Deine Vorbereitungen zur eigenen Aufstellung und Kundenakquise, bevor Du mittendrin stehst in Angeboten, Verhandlungen und Abstimmungen. Im Tagewerk Illustration ist alles Wissenswerte zusammengefasst, um Dich damit durch alle Bereiche Deines neuen Berufes zu begleiten.

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Sicher aufstellen und vorsorgen

Alle wichtigen Absicherungen für den freien künstlerischen Beruf

Die Künstlersozialkasse (KSK)

Sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet die Künstlersozialkasse (KSK). Freiberufler wie Künstler:innen und Publizist:innen werden über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Sie ist somit eine Pflichtversicherung für selbständige Künstler:innen – und ein großes Plus.

Als Versicherte:r zahlst Du – wie Arbeitsnehmer:innen – nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge, die andere Hälfte trägt die KSK. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine auf Dauer angelegte, selbständig künstlerische Tätigkeit. In unserem Infoblatt haben wir alle relevanten Informationen für Dich zusammengestellt.

Die Berufsgenossenschaft ETEM

Die medizinische Behandlung in Deutschland wird nicht grundsätzlich von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahlt.
Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und bei berufsbedingten Erkrankungen ist eine berufliche Unfallversicherung notwendig. Während Arbeitnehmer:innen über ihren Arbeitgeber berufsunfallversichert sind, müssen sich Freiberufler:innen bei einer Berufsgenossenschaft eintragen.

Die BG ETEM ist der Unfall-Versicherungsträger für verschiedene Unternehmenszweige, darunter auch für Illustration. Freiberufliche Illustrator:innen sind dort konkret dem Bereich Druck und Papierverarbeitung zugeordnet- eine Mitgliedschaft ist von daher Pflicht. Eine Anmeldung bei der BG ETEM ist nicht notwendig, da diese seit 2020 durch die Gewerbemeldung bzw. der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich von einer Betriebsgründung erfährt. Zu Unternehmen, die vor 2020 gegründet wurden, liegt der BG ETEM diese Information nicht vor.

Um in den Schutz einer beruflichen Unfallversicherung zu kommen, ist in dem Fall eine aktive Anmeldung seitens der Unternehmerin oder des Unternehmers notwendig. In unserem Infoblatt haben wir alle relevanten Informationen für Dich zusammengestellt.

Die Verwertungsgesellschaft VG Bild-Kunst (VG Bild-Kunst)

Deine Illustrationen finden in privaten Bereichen Anwendung, auf die Du selbst keinen Einfluss hast. Hier übernimmt die VG Bild-Kunst für Dich. Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages trittst Du dort der Berufsgruppe II bei und überträgst damit das Recht gesetzliche Vergütungsansprüche für Dich wahrzunehmen. Wohlgemerkt überträgst Du dabei nur Rechte und Ansprüche auf die VG Bild-Kunst, die Du selbst nicht wahrnehmen kannst.

Die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und für jeden Kreativschaffenden von unbedingtem Vorteil. Sie verursacht keine Kosten, bringt aber zusätzliche Einnahmen. Selbst, wenn Du nur gelegentlich Werke veröffentlichst, solltest Du Mitglied werden. In unserer VG Bild-Kunst Zusammenfassung findest Du die wichtigsten Infos zu Anmeldung. Vorgehensweise und Mitgliedschaft.

Wie könnten wir anders als auch eine Mitgliedschaft in IO zu empfehlen? Du erhältst damit nicht nur Unterstützung in Form einer integrierten Rechtsschutzversicherung und kostenfreier Rechts- und Steuerberatung, sondern auch den für uns Einzelkämpfer:innen wichtigen Austausch und Vernetzung. Unsere Leistungen im Überblick in der IO Imagebroschüre.
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Das Mentoring-Programm

Erfahrungen und Tipps von Illustrator:innen für Illustrator:innen

Das außergewöhnliche Engagement erfahrener Mitglieder ermöglicht uns, ein Mentoring-Programm anzubieten, das zur Unterstützung und Orientierung für Berufseinsteigende dienen soll. Jeweils im Februar haben IO-Mitglieder die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Die Auswahl unter den Einreichungen erfolgt nach Kapazität und Abdeckung im gewünschten Einsatzbereich. Da es sich um keine Verbandsleistung handelt, sondern auf dem ehrenamtlichen Einsatz Einzelner basiert, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme.

Berufserfahrene Mentor:innen aus den verschiedenen Einsatzgebieten nehmen sich jeweils eines Mentees an und begleiten diesen von April bis Oktober mit praktischen Tipps und Hilfestellungen. Der genaue Turnus und die Form der Abstimmung werden individuell zwischen Mentor:in und Mentee abgestimmt. Es finden zudem voraussichtlich zwei Video-Calls für alle Mentees, sowie ein Treffen auf der Frankfurter Buchmesse statt, in dessen Rahmen allgemeine Fragen und Anregungen in großer Runde besprochen werden können.

Das Mentoring-Programm unterliegt keinem festgelegten Ablauf und ist stark von der Eigeninitiative des Mentees abhängig. Im Hinblick auf eine selbstständige Tätigkeit als Illustrator:in ist diese Eigeninitiative die grundlegende Voraussetzung für einen glückenden Start in den Beruf.

Mentees erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Mentoring-Programm im Oktober ein Zertifikat.

 

Die Kapazitäten für das Mentoring-Programm 2024 umfassen voraussichtlich 30 Teilnehmende, verteilt auf folgende Bereiche:

Animation, Editorial, Muster/Pattern, Storyboard, Werbung, Comic, Eventzeichnen, Bilderbuch/Kinderbuch, (Brett-)Spiele, Wissenschaftsvisualisierung/Sachbuchillustration, Concept Art, Graphic Recording, Schulbuch, Textildesign, Corporate Illustration, Infografik, Sketchnotes, Produkt Design, Game Art (neu)

Kapazitäten für ein einmaliges Beratungsgespräch bestehen für 10 Teilnehmende in den Bereichen Animation, Editorial, Muster/Pattern, Bilderbuch/Kinderbuch, (Brett-)Spiele, Wissenschaftsvisualisierung/Sachbuchillustration, Concept Art, Graphic Recording, Infografik, Sketchnotes, Produkt Design, Game Art

Bewerbungsfrist

Eine Bewerbung für das Mentoring-Programm ist von 1. – 28. Februar eines jeden Jahres möglich. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen das ausgefüllte Bewerbungsformular (inklusive der ersten Seite!) und ein aktuelles Portfolio (max. 4 MB), die jeweils als PDF an zu senden sind.

Wichtig: Bewerbungen werden nur innerhalb des ausgeschriebenen Bewerbungszeitraums entgegengenommen.

Unsere Mentor:innen unterstützen ehrenamtlich die Sache der IO, sie teilen ihre Expertise um Neu- und Quereinsteiger:innen den Start zu erleichtern. Die Wertschätzung für ihren Einsatz macht es sicher selbstverständlich, dass nur Bewerber:innen mit ernsthaften Interesse sich für eine Teilnahme anmelden.

Es gilt auch bei Zusage eine beidseitige Probezeit von 4 Wochen.

Info: Es ist auch möglich, sich ausschließlich für ein einmaliges Beratungsgespräch zu bewerben. Dies bitte gegebenenfalls in den Bewerbungsunterlagen vermerken und den gewünschten Einsatzbereich angeben.

Aufgrund des begrenzten Angebots bitten wir um Verständnis, dass Nicht-Mitglieder in dem Programm nicht berücksichtigt werden können. Diese haben die Möglichkeit, an unseren monatlichen IO-Remote teilzunehmen, bei dem mit Impulsvortrag und anschließender FAQ-Runde immer ein anderer Aspekt unseres Berufs behandelt wird. Die Termine werden in unseren Terminen auf der Website und auf unserer Facebook-Seite bekanntgegeben.

  • »Mit der Unterstützung meiner Mentorin Nadja ist es mir gelungen Potentiale freizulegen, die ich bei mir nicht gesehen hätte. «

    Lissy Markmiller

    Illustratorin und IO-Mitglied

Euer Mentoring-Team

Wir bedanken uns herzlich bei allen Mentoren und Mentorinnen für ihren ehrenamtlichen Einsatz!

Antje Hagemann (Organisatorin)

Jochen Stuhrmann

Adrian Bauer

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Florian Bayer

Anna Süßbauer

Florine Glück

Adrian vom Baur

Alexander Jung

Sören Meding

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Friederike Ablang

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Falk Holzapfel

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Julia Körner

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Ina Clement

Tobi Dahmen

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Andrea Dölling

Carmen Eisendle

Tanja Wehr

Sabine Müller-Waltle

Florence Dailleux

Christian Effenberger

Caroline Hamann

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Julia Christians

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Verena Körting

Matthias Emde

Raimund Frey

Sabine Kranz

Izabella Markiewicz

Sabine Waldmann-Brun

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Anna-Lena Kühler

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Stefan Leuchtenberg

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Danae Diaz

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Antje Hubold

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Miriam Elze

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Stefan Lorenz

Tessa Rath

Virginia Romo

Jan Philipp Schwarz

Nadja Zinnecker

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Kristina Nowothnig

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Harald Lieske

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Julie Sodré

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Christine Faust

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Stefanie Wagner

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Cord-Patrick Neuber

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Karoline Richardt