Mit generativer KI erstellte Inhalte überfluten die Gesellschaft, vor allem die digitalen Räume, in denen wir uns bewegen. Jüngsten Schätzungen zufolge sind Stand heute bereits 50% allen verfügbaren Contents im Internet KI generiert. Auf Social Media, Musik- und Videostreamern ist AI Slop Trend und Pest zugleich.

Illustration: Christian Effenberger
Aber: Keine Bewegung ohne Gegenbewegung!
Während die Menschen von den künstlich generierten Inhalten mehr und mehr genervt sind, gewinnt Menschengemachtes an Attraktivität: #noAI ist ein Trend für sich, auf den zum Beispiel Modemarken und Kosmetikkonzerne werbewirksam aufspringen.
Auch in der Illustrations-Community zieht der Gedanke, die eigenen Werke als Menschengemacht oder AI-Frei zu kennzeichnen, immer größere Bahnen. Was halten wir von der Idee? Hier eine Annäherung an das Thema:
Was spricht für #noAI?
Wir sind freie Unternehmer:innen. Wir können individuell entscheiden, wie wir unsere Werke präsentieren oder bewerben wollen. Die ausschließliche Entstehung durch menschlichen Geist und handwerkliches Können ist ein besonderes Qualitätsmerkmal. Ein Wert, der heute mehr denn je geschätzt wird. Es liegt nahe, diese Leistung sichtbar zu machen. Dafür benötigen wir keine ISO-Zertifizierten Standards. Unser Wort oder auch ein aussagestarkes gestaltetes Zeichen reichen als Statement vollkommen aus.
Und selbst wenn wir den rein menschlichen Ursprung technisch belegen wollen, gibt es auch hierfür Lösungen: Auf Plattformen, wie itsnotai.org kann eine belastbare Prüfung durchgeführt und ein entsprechendes Zertifikat erworben werden. Die Sichtbarmachung mittels eines seriösen Labels fördert das Bewusstsein für die Wertigkeit der Ergebnisse und die Verschiedenheit der Ansätze.
Auf der Webseite des Schweizer Start-Ups ItsnotAI kann man eigene Werke technisch analysieren und sich die „menschliche“ Herkunft zertifizieren lassen. Ein kostenpflichtiges Label inkl. QR Code, der zum Prüfungsergebnis weist, lassen sich gegen eine geringe Gebühr herunterladen und auf Werken einsetzen.
Ist #noAI also eine Lösung?
Schon heute sehen sich Illustrator:innen aus rein strukturellen Gründen häufig in der Bringschuld: Sie müssen Nutzungsrechte ausschließen, statt einräumen, Verwertungen nachverfolgen, statt in Kenntnis gesetzt zu werden, sogar Versicherungen abschließen, obwohl die Haftung auf Auftraggeberseite liegt. Die Kennzeichnung ihrer Arbeit, als eine Ausweisung, dass diese tatsächlich menschengemacht ist, setzt dieses Muster fort. Es erweitert die ohnehin endlosen Auflagen soloselbstständiger Kreativer um eine weitere, vermeidbare Pflicht. Und lädt ihnen zusätzlich die Kosten eines solchen Nachweises auf.
Aber bleiben wir bei dem Gedanken, das Werk wird als #noAI gekennzeichnet: Wo und in welcher Form soll das auf Werken erfolgen? Als Wasserzeichen im Bild? Wie sichtbar oder prominent? Wie werden Zeichen im Kontext von Buchtiteln, Buchinnenseiten, Gebrauchsanweisungen, Verpackungen, Bewegtbildern funktionieren? Wie passen diese Einzelnachweise in stimmige Gesamtwerke? Es erscheint höchst fraglich, welche Rolle #noAI Zeichen in konkreten Anwendungsfällen von Illustration spielen können – und ob überhaupt.
Doch selbst wenn diese technischen Hürden gemeistert werden, bleibt das Grundsätzliche:
Die anhaltende Empörung über den Einsatz generativer KI darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Bereich professioneller Bildverwertung das Attribut „menschengemacht“ noch keinen Wert an sich darstellt. Eine solche Unterscheidung mag sinnhaft werden, wenn generative KI aus sich heraus tatsächlich das gleiche leisten, die gleiche Wirkung beim Betrachter hervorrufen könnte wie es menschliche Expert:innen vermögen.
Bis dahin aber liegt der wahre und auch durch genKI nicht ersetzbare Wert einer Illustration im reflektierten und empathischen Verständnis der Aufgabe, dem überlegten und souveränen Einsatz künstlerischer Mittel sowie der Autorität im Umgang mit den Rezeptionsmechanismen des ebenfalls menschlichen Publikums. Unsere gesamte künstlerische Persönlichkeit und unsere langjährig geschulte und einzigartige Bildkompetenz fließen in unsere Werke ein. Wir sind als Urheber:innen unserer Werke ein realer Absender für einen realen Empfänger, für eine echte, authentische Kommunikation, keine simulierte. Diese Rolle können nur Menschen glaubhaft ausfüllen, sie ist uns im Gegensatz zur Simulation zutiefst wesenseigen.
Der Hinweis, ein Werk sei nicht mit generativer KI erstellt worden, ist kein Gütesiegel. Es verdeutlicht weder die individuelle Aufgabenstellung noch die konzeptionelle Tiefe oder den Kontext, der die Form des Werks begründet. Es macht den Prozess der Kreation nicht sichtbarer. Im Gegenteil reduziert es das Werk auf die Abgrenzung einer beliebigen Technologie – und gesteht dieser damit eine völlig unverdiente Rolle zu.
Ohne Zweifel: Weit jenseits unseres Tellerrandes ist es für die Bewahrung von Demokratie und Gesellschaft essenziell, dass KI-Generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Die IO forderte dies bereits in ihrem ersten Positionspapier vom April 2023. Mit dem AI Act hat der Gesetzgeber gehandelt: Die verbindliche Kennzeichnungspflicht KI-generierter Inhalte kommt im August 2026. Ab diesem Datum müssen sich KI-Anwender:innen ohnehin um die Kennzeichnung und damit die Unterbringung kontextfreier Zeichen oder Hinweise auf dem finalen Produkt kümmern – was uns wiederum von dieser Sorge endgültig befreien sollte.
Was meint ihr?
PS: Wir öffnen einen entsprechenden Thread im IO-Chat. Auf eine spannende Diskussion!