Einladung zur Mitgliederversammlung am 24. April 2010

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© Christian Effenberger

Einladung zur Mitgliederversammlung am 24. April 2010

02.03.2010 | 2010 | Archiv | IO-Mitgliederversammlung | IO-News

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet statt am Samstag, den 24. April im Café Sternchance, Norwegensaal, Schröderstiftstraße 7, Hamburg.

Beginn: 11 Uhr, Ende gegen ca. 17 Uhr. Nach der Mitgliederversammlung steht uns die Terrasse für einen schönen gemeinsamen Ausklang der MV zur Verfügung.

Gäste sind herzlich willkommen, um eine Anmeldung an die Geschäftsstelle wird gebeten. IO-Mitglieder können sich mit den der Einladung beiliegenden Formularen anmelden oder ihre Stimmübertragung mitteilen.

Über die geplante IO-Rechtsschutzversicherung

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung soll über die Einführung der IO-Rechtsschutzversicherung entschieden werden. Diese Versicherung würde einen Aufschlag auf den Mitgliedsbeitrag nach sich ziehen, deshalb sollten IO-Mitglieder, die nicht zur Mitgliederversammlung nach Hamburg kommen können, zumindest ihre Stimme übertragen.

Weshalb ist die Rechtsschutzversicherung für die IO sinnvoll?

Eine für alle und alle für eine – das ist die Einschätzung des IO-Vorstandes zu der Möglichkeit einer IO-Rechtsschutzversicherung.

Eine Versicherung ist immer dazu da, dass sie Schutz und Unterstützung bietet, wenn es zum Fall aller Fälle kommt. Insofern würde eine IO-Rechtsschutzversicherung zunächst tatsächlich nur einigen Kollegen innerhalb der IO nützen. Nämlich denen, für die der Gang vor Gericht unausweichlich geworden ist. Aber zurzeit werden Illustratoren immer mehr in Positionen gedrängt, aus denen sie nur herauskommen, wenn sie bereit sind, sich massiv zu wehren. Der Klageweg des Einzelnen kommt in der Folge allen zu Gute – weil diese sich in späteren Verhandlungssituationen auf dann existierende Urteile, Gutachten und Vergleiche berufen können.

IO-Mitglieder, welche die IO-Rechtsschutzversicherung ablehnen, weil der eigene Geldbeutel dafür scheinbar nicht reicht, denken nicht weit genug. Im Vergleich zu den Kosten ist der Nutzen für die Gesamtheit der Illustratoren unbezahlbar:

  • Wir gewinnen psychologisch, wenn wir die Sicherheit einer Versicherung im Rücken wissen.
  • Wir gewinnen gegenüber unseren Auftraggebern, wenn wir uns nicht mehr als schwache Einzelne ihren teilweise maßlosen Forderungen beugen müssen.
  • Und wir gewinnen in der öffentlichen Wahrnehmung – an Professionalität. Dem Verband der Illustratoren gelingt der ambitionierte Schritt hin zur Rechtsschutzversicherung für einen bisher als „nicht versicherbar“ geltenden Berufsstand, seine Mitglieder sind künftig geschützt. All das wird sich vielfach auszahlen.

Was ist versichert?

  • Wenn Auftraggeber offene Rechnungen nicht bezahlen.

Zum Beispiel: Ein Illustrator wurde von einer Agentur beauftragt, für deren Kunden eine Sympathie- figur zu zeichnen. Der Illustrator gibt ein Angebot in Höhe von 1500 Euro ab, die Agentur stört sich an der Höhe der Vergütung. Es wird hin und her verhandelt und letztlich soll der Illustrator anfangen, denn die Zeit drängt. Das Projekt läuft aber nicht reibungslos. Es kommen ständig Änderungs- wünsche, mal kommt eine Korrektur von der Agentur, mal mäkelt der Kunde an der Illustration herum. Letztlich wird die Sympathiefigur fertiggestellt. Der Illustrator sendet die Daten an den Kunden, stellt nach einiger Zeit die Rechnung – und bekommt sein Geld nicht. Über die IO-Rechtsberatung wird dem Illustrator bestätigt, dass er nicht locker lassen soll. Der Illustrator entschließt sich dazu, einen Anwalt einen Mahnbrief mit einer Zahlungsfrist schreiben zu lassen. Die Agentur äußert sich zwar daraufhin, zahlt aber trotzdem nicht …

Hier greift die IO-Rechtsschutzversicherung.

  • Wenn es Probleme mit der Arbeitsausstattung gibt.

Zum Beispiel: Ein Illustrator kauft über das Internet. Die gelieferte Ware ist mangelhaft oder entspricht nicht der Produktbeschreibung. Der Händler stellt sich taub.

Hier greift die IO-Rechtsschutzversicherung.

  • Wenn Illustrationen unbefugt genutzt werden.

Zum Beispiel: Ein Illustrator entdeckt seine Arbeit auf der kommerziell genutzten Website einer ihm unbekannten natürlichen oder juristischen Person. Auf den Hinweis, dass ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, antwortet der Nutzer dreist, er sei im Besitz der nötigen Rechte.

Hier greift die IO-Rechtsschutzversicherung.

Der Rechtsschutz gilt europaweit für IO-Mitglieder, die in Deutschland leben und arbeiten. (Ob IO-Mitglieder, die im Ausland leben, von der Zahlung des Aufschlages ausgenommen werden können oder ob es andere Möglichkeiten gibt, diese Mitglieder in die Rechtsschutzversicherung einzubinden, muss vom IO-Vorstand noch geklärt werden.)

Wer ist der Versicherer?

ROLAND Rechtsschutz. Mit der Rechtsschutzversicherung dieses Versicherers sammelt der Verband der Fotojournalisten FREELENS seit sieben Jahren gute Erfahrungen.

Was sind die Bedingungen?

Es gibt eine Selbstbeteiteiligung von 500,- Euro. „Selbstbeteiligung“ bedeutet, dass in Fällen, in denen die Versicherung in Anspruch genommen wird, der Illustrator einen Anteil an den Kosten aus eigener Tasche bereitstellen muss (eben 500,- Euro). Darüber will der Versicherer sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der Versicherung gewährleistet bleibt, weil nur bei ernsthaften (und ernst gemeinten) Anliegen der Rechtsweg beschritten wird.

Die Rechtsschutzversicherung greift nur bei Gerichtsfällen. Das bestehende Modell der IO-Rechtsberatung bleibt davon unberührt.

Das heißt: Anfragen an einen Medienanwalt werden weiterhin im Rahmen der kostenlosen IO-Erstberatung gestellt. Erst wenn dieser zum Prozess rät, kann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.

Abgewickelt wird das Verfahren über die IO-Geschäftsstelle.

Neumitglieder können, um Missbrauch zu vermeiden, erst nach einer Sperrfrist von drei Monaten ab Eintrittsdatum die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Was sind die Kosten?

60 Euro pro Jahr und Mitglied. Bedingung des Rechtsschutzversicherers ist, dass alle Mitglieder der IO in die Rechtsschutzversicherung einzahlen werden – es gibt also keine Ausnahmen. Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich dadurch für Vollmitglieder von 180,- Euro auf 240,- Euro. Für Juniormitglieder von 90,- Euro auf 120,- Euro. Bei Neumitgliedern wird ab dem Eintrittsdatum der verbleibende Rest des Jahres berechnet.

IO-Mitglieder, die im Ausland leben und arbeiten, können den Rechtsschutz leider nicht in Anspruch nehmen.

Versicherungspartner ist die IO. Der Verband überweist für jedes Mitglied zum Jahresende 60,- Euro an den Versicherungsmakler. Die IO erzielt keinen Gewinn aus den Kosten für die Rechtsschutzversicherung.