Am 24. April war die IO-Mitgliederversammlung in Hamburg. Der Bericht dazu kommt mit einiger Verspätung aber erst jetzt. Das liegt daran, dass Vorstand und Geschäftsführung nach dem MV-Marathon erstmal verschnaufen bzw. Geld verdienen mussten: Die Übergabe der Amtsgeschäfte an die neugewählten Vorstandsmitglieder sowie neue, unerwartete Themen, auf die eingegangen werden musste, haben darüber hinaus bereits wieder Zeit und Ressourcen beansprucht.
Die IO-Rechtsschutzversicherung
Das wichtigste zuerst: Auf der Mitgliederversammlung wurde der Vorstand damit beauftragt, das vorliegende Angebot zu einer Verbands-Rechtsschutzversicherung nicht nur zu verhandeln, sondern die Verhandlungen möglichst zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Das heißt also: Ja, die IO-Rechtsschutzversicherung wird in absehbarer Zeit kommen.
Zwar konnten viele auf der MV gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung im Verlauf der auf die Vorstellung des Angebots folgenden Diskussion beantwortet werden, aber eben nicht alle. Die weitgehende Klärung der noch unklaren Punkte wurde als Handlungsauftrag an den Vorstand gegeben, der die Mitglieder über den Fortgang seiner Verhandlungen mit Versicherer und Makler informieren wird.
Niemand soll „zwangsverhaftet“ oder „überfallen“ werden. Über die genauen Konditionen des Vertrages zwischen IO und Versicherer wird der Vorstand ausführlich zu einem Zeitpunkt gesondert informieren, der einzelnen Mitgliedern erlaubt, rechtzeitig vor dem Einführungstermin auf geänderte Bedingungen zu reagieren. Dies betrifft insbesondere diejenigen Mitglieder, die bisher über ver.di Berufsrechtsschutz genießen.
Nicht betroffen von einer „Doppelversicherung“ sind dagegen all diejenigen Mitglieder, die eine Privatrechtsschutzversicherung haben, da die Leistungsgrenzen einer solchen genau dort verlaufen, wo der „Zuständigkeitsbereich“ einer Berufs-Rechtsschutzversicherung beginnt. Die Leistungen der IO-Rechtsschutzversicherung gibt es hier und heute nur von ROLAND-Rechtsschutz. Mehrere IO-Mitglieder haben diesbezüglich bei ihren Privatrechtsschutzversicherungen oder bekannten Rechtsschutz-Maklern angefragt und einmal mehr bestätigt, dass das ROLAND-Angebot alternativlos ist.