Initiative Urheberrecht: Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht lässt UrheberInnen im Stich

Initiative Urheberrecht: Regierungsentwurf zum Urhebervertragsrecht lässt UrheberInnen im Stich

15.03.2016 | 2016 | IO-News | Rund um Illustration

Die Kritik der Initiative am Regierungsentwurf entzündet sich daran, dass er den berechtigten Erwartungen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen nicht gerecht wird, die noch der Referentenentwurf geweckt hatte. Im Gegenteil, wesentliche Eckpunkte sollen abgeschwächt oder ganz gestrichen werden:

– So soll der Anspruch auf Bestimmung einer Vergütung für jede Nutzung als Berechnungsgrundlage für ein angemessenes Honorar, gänzlich gestrichen werden.

– Der vorgesehene Auskunftsanspruch soll für einen Großteil der Urheber, z.B. Journalisten, Drehbuchautoren, Regisseure und andere Mitarbeiter im Fernseh- und Rundfunkbereich, nicht gelten.

– Das Rückrufsrecht darf erst nach 10 Jahren ausgeübt werden und nur von UrheberInnen, die in ihren Verträgen Pauschalvergütungen vereinbart haben oder vereinbaren mussten. Damit gilt es für viele Branchen nicht, z.B. kann es von der überwiegenden Zahl der literarischen AutorInnen nicht mehr ausgeübt werden, die Praxis der langdauernden Rechtseinräumungen bleibt unverändert bestehen.

– Die Praxis z.B. der Presseverlage, durch Formularverträge die Einräumung von Rechten bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist zu verlangen, wird ausdrücklich legitimiert statt beseitigt.

Der Drehbuchautor und Produzent Fred Breinersdorfer kommentierte: „Ich bin sehr enttäuscht, denn der Entwurf fährt den Anspruch der Kreativen auf eine angemessene Vergütung im Kleingedruckten erheblich zurück. Die nun drohende Mogelpackung sollte anders überschrieben werden: Statt ‚Gesetz zur Verbesserung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung‘ ehrlicherweise: ‚Gesetz zur Eindämmung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung‘.“

Mit diesen Änderungen, die im Abstimmungsprozess zwischen der Beauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters, dem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und dem Justizminister Heiko Maas vorgenommen wurden, werden die Vorschläge zur Reform des Urhebervertragsrechts, wie sie im Referentenentwurf enthalten und von der Staatsministerin und dem Justizminister noch während der Berlinale im Grundsatz unterstützt worden waren, zum Nachteil der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen zum Teil in ihr Gegenteil verkehrt.

Die Initiative Urheberrecht, die über 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, appelliert an die beteiligten Ministerien, den Entwurf nachzubessern. Die Beschlussfassung im Kabinett sollte notfalls verschoben werden, bis befriedigende Regelungen gefunden wurden.

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen. Sie vertritt die Interessen von KomponistInnen, FotografInnen, RegisseurInnen, DesignerInnen, JournalistInnen, DrehbuchautorInnen bis hin zu IllustratorInnen, SchriftstellerInnen, Bildenden KünstlerInnen, SchauspielerInnen, SpieleautorInnen, Kameraleuten, Orchestermitgliedern u.a.m. – insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen.

Rückfragen unter:
Initiative Urheberrecht
Katharina Uppenbrink / Geschäftsführung
Mohrenstraße 63
D-10117 Berlin
+49 (0) 30 2091 5807
+49 (0) 160 9095 40 16

www.urheber.info

Impressum:
Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht