Ideenquelle Kreativwettbewerb

Ideenquelle Kreativwettbewerb

17.01.2019 | 2019 | IO-News | Rund um Illustration

 

Was darf es sein? Eine Sommeredition für eine Biermarke? Ein Einladungsplakat für den Stadtevent? Ein Cartoon zur Spiegelung politischer Ereignisse? Alles Aufgaben, optimal geeignet für den Einsatz einer Illustration mit ihren spezifischen Eigenschaften: aussagestark, unverwechselbar, visuell geschlossen, gezielt auf den Punkt. Sehr verständlich daher, dass Auftraggeber sich hierbei gerne der sympathischen Bildsprache bedienen möchten. Und auch, dass die Ideengenerierung im Rahmen von Kreativwettbewerben stattfindet. So wird im Entstehungsprozesses gleich ein weiteres Marketinginstrument aktiviert: die Promotion. In der Kommunikation wird werbewirksam zur Teilnahme aufgefordert und zum Abschluss werden nicht minder aufmerksamkeitsstark die nominierten und prämierten Arbeiten vorgestellt. Gut für den Initiator und gut für den Preisträger. Allerdings nur, wenn der Wettbewerb zu fairen Konditionen erfolgt.

Daher an dieser Stelle ein Appell an Sie, werte Initiatoren von Kreativwettbewerben: Illustrator*innen sind professionell arbeitende Spezialisten. Bringen Sie in Ihren Teilnahmebedingungen der illustrativen Leistung die entsprechende Wertschätzung entgegen:

1. Angemessenes Preisgeld
Die Investition von Arbeitszeit bedeutet ein Erfolgsrisiko, denn nicht jeder Teilnehmer kann gewinnen. Die Prämie sollte daher deutlich höher liegen als das marktübliche Werkhonorar, das bei der direkten Auftragsvergabe angefallen wäre. Die spätere Nutzung ist damit noch nicht abgegolten, sondern muss separat honoriert werden.

2. Zweckgebundene Nutzungsrechte
Urheber leben von dem Erlös aus der Verwertung ihres geistigen Eigentums. Daher gilt: Keine Nutzung ohne Vergütung. Teilnahmebedingungen, die beinhalten, dass umfangreiche Nutzungsrechte am eingereichten Werk eingeräumt werden, sind schlichtweg unseriös. Benötigt werden lediglich die Rechte für die Kommunikation und Dokumentation des Wettbewerbs.

3. Kein Haftungstransfer auf Illustrator*innen
Die Haftung für eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter – wie etwa Persönlichkeits- oder Markenrechte – durch das genutzte Werk trägt grundsätzlich derjenige, der es veröffentlicht. Eine Klausel, die diese Haftung an den Teilnehmer überträgt, kann für diesen bei Rechtsstreitigkeiten großen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.  

4. Selbstverständliche Urhebernennung
Die Nennung des Urhebers bei der Veröffentlichung ist keine Belohnung, sondern laut §13 UrhG sein verbrieftes Recht. Bewerben Sie bitte keine Selbstverständlichkeit. Das Argument, dass der Preisträger bereits von der Namensnennung profitiert, hat nur bei unabhängigen Kreativwettbewerben eine Richtigkeit.

Mit der Ansprache professioneller Illustrator*innen müssen diese Merkmale eines fairen Wettbewerbs erfüllt sein. Unabhängig davon, ob es sich um etablierte Größen handelt oder um Berufseinsteiger. Das Alter des Urhebers ist keine Kenngröße der illustrativen Leistung. Richtet sich der Wettbewerb ausschließlich an Schüler und Laien, kommunizieren Sie das bitte entsprechend. In dem Fall handelt es sich um einen Malwettbewerb, keinen Illustrations-Wettbewerb.

Darf ich zum Abschluss noch anmerken: Nicht nur Illustrator*innen profitieren von fairen Wettbewerbs- und Umgangsregeln, sondern auch Sie. Denn Sie erhalten:

  • ein hochqualitatives Kreativprodukt, das auch konzeptionelle Vorgaben und technische Anforderungen in der Anwendung berücksichtigt
  • eine Vielzahl werbewirksamer Präsentationen Ihres Produkts/Projekts
  • für den internen Kreativprozess eine breite Übersicht professioneller Sichtweisen und Umsetzungsmöglichkeiten für eventuell spätere bzw. weitere Projekte

Und letztendlich bedeutet das Arbeiten mit Profis auch immer einen Imagegewinn. Denn wer Qualität schätzt, weiß, dass diese einen gewissen Preis hat. Als seriöser Hersteller und/oder Initiator von Wettbewerben sind Sie sicher bereit, dieses Geld zu investieren – für ein Ergebnis, das wiederum Ihre Zielgruppe schätzen wird. So gewinnen wir alle im Wettbewerb!

von Stefanie Weiffenbach, Geschäftsführerin der IO