Im Frühjahr 2024 gab die Initiative Urheberrecht, bei der auch die IO Mitglied ist, ein sogenanntes Tandem-Gutachten in Auftrag: Zwei Fachexperten sollten im Rahmen einer großen Studie prüfen, inwieweit beim Training generativer Künstlicher Intelligenz die Rechte von Kreativen geachtet oder verletzt werden. Das Autoren-Duo aus einem Informatiker und einem Rechtswissenschaftler stellte dabei sicher, dass sowohl die technische als auch die juristische Seite des Themas in der Studie optimal abgedeckt werden.
Die Experten sind:
Prof. Dr.-Ing. Sebastian Stober, Professor für Künstliche Intelligenz an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Prof. Dr. Tim W. Dornis, Professor für Bürgerliches Recht und gewerblichen Rechtsschutz an der Leibniz-Universität Hannover
In der 144 Seiten starken Studie stellen die Autoren nun zweifelsfrei fest, dass es beim Training generativer KI-Modelle auf zahlreichen Verarbeitungsebenen zur „Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke im Sinne des § 16 Abs. 1 UrhG“ kommt.
Im Klartext: Beim KI-Training kommt es permanent zu massenhaften Rechtsbrüchen.
Und zwar…
- …beim Sammeln, Vorbereiten und Speichern der beim Training verwerteten geschützten Werke.
- …durch die Vervielfältigung von Werken beim „Pre-Training“ und „Fine-Tuning“ im Innern des Modells.
- …durch Nutzende von KI-Systemen wie ChatGPT, welche die dem Training zugrunde liegenden Werke vervielfältigen und umgestalten.
- …durch das Anbieten der KI-Systeme zur Nutzung oder zum Download, was aus rechtlicher Sicht einer öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a UrhG) der beim Training im Innern des Modells vervielfältigten Werke entspricht.
Darüber hinaus sind sich die Experten einig, dass das Training eindeutig nicht durch die in §44b Urheberrechtsgesetz erlaubte Nutzung von digitalen Werken zum Text und Data Mining gedeckt ist. Zudem gibt es aus Sicht der Experten derzeit keinerlei deutsche oder europäische gesetzliche Regelung, die diesen massiven Rechtsbruch verhindert, einschränkt oder etwa durch Lizenzgebührenzahlungen kompensiert.