Was falsch ist muss falsch bleiben

Was falsch ist muss falsch bleiben

03.06.2019 | 2019 | IO-News | Rund um Illustration

In einem Schreiben an das Auswärtige Amt hatten wir auf unfaire Teilnahmebedingungen ihrer Ausschreibung „Deutschland-Kachel“ aufmerksam gemacht. Die für die Bewerbung angeforderten kostenfreien Vorentwürfe spiegeln eine fehlende Wertschätzung illustrativer Leistungen wider und untergraben das Urheberrecht, speziell das in §32 UrhG festgeschriebene Recht auf angemessene Vergütung.

In ihrer Antwort bezog sich das Auswärtige Amt auf § 77 Abs. 1 Vergabeverordnung, wonach für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen keine Kosten erstattet werden. Ein Argument das Bestand hätte, wenn Illustrator*innen für die Bewerbung – wie in unserer Branche üblich –  nur vorhandene Beispielarbeiten und Referenzen einreichen müssten. Die angefragten „zwei inhaltlich-grafische Vorschläge zur Gestaltung der Deutschland-Kachel“ dagegen erfordern die Ausarbeitung konkreter und verwertbarer Lösungsvorschläge. Diese sind laut § 77 VgV  Abs. 2 vergütungspflichtig. Unsere ausführliche Antwort dazu ist hier im Anhang nachzulesen. 

Die Reaktion des Auswärtigen Amts dazu: "So sehr ich Ihre nochmals vorgebrachte Argumentation persönlich nachvollziehen kann, so wenig kann sich an den Vergabe-Bedingungen des Auswärtigen Amtes etwas ändern. Sie haben Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass Vorentwürfe Vorleistungen sind, die Kosten verursachen, Personalaufwand und ein unternehmerisches Risiko bedeuten. Die Position des AA ist und bleibt: Wenn kein Auftrag erteilt wird, sind Angebote/Vorschläge für uns nicht verwertete Lösungsansätze. Daher kann die öffentlicher Hand keine Haushaltsmittel darauf verwenden, denn sie bekommt keine konkrete Leistung im Gegenzug. Die bekommt sie vom ausgewählten Auftragnehmer.“

Liebe Bundesbehörde, ausgearbeitete Lösungsansätze professionell tätiger Illustrator*innen als „keine konkrete Leistung“ zu benennen, zeugt von einer erschreckenden Unkenntnis der Wertschöpfung kreativer Tätigkeit. Davon ausgehend, dass Sie nicht auch Fliesenleger erst beauftragen und honorieren, wenn diese einen Großteil Ihrer Räume probegestaltet haben, sollten Sie Ihre Wertschätzung illustrativer Leistung neu überdenken. Als Berufsverband deutschsprachiger Illustrator*innen raten wir entschieden von einer Teilnahme derartiger Ausschreibungen ab und behalten uns rechtliche Schritte vor.

Stefanie Weiffenbach
Geschäftsführerin der Illustratoren Organisation e.V.