50 Jahre Bild-Kunst – vom Analogen zum Digitalen

50 Jahre Bild-Kunst – vom Analogen zum Digitalen

18.09.2019 | 2019 | IO-News | Rund um Illustration

Foto: Anita Schulze

 

Die Bild-Kunst ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, die sich um die kollektive Rechtewahrnehmung im visuellen Werksektor kümmert. Dieses Jahr feiert sie ihr fünfzigjähriges Jubiläum: 1969 wurde sie von einer kleinen Gruppe bildender Künstler in Frankfurt am Main gegründet. Aber schon Mitte der 1970er-Jahre öffnete sie sich den Urheber*innen aus den Bereichen Fotografie, Illustration und Design. Anfang der 1980er-Jahre kamen dann die Filmurheber*innen dazu. Heute zählt die Bild-Kunst knapp 62.000 Mitglieder.

Jedes Jahrzehnt war von eigenen Herausforderungen geprägt: So standen in den 1970er-Jahren mit der Durchsetzung des Folgerechts und der Auseinandersetzung mit den Verlegern Themen der bildenden Künstler*innen im Vordergrund. Es ging darum, die kollektive Rechteverwaltung im Kunstbereich zu etablieren.

In den 1980er-Jahren begann dann die große Zeit der gesetzlichen Vergütungsansprüche, also des kollektiv zu verwaltenden Ausgleichs, den der Gesetzgeber den Künstler*innen für Einschränkungen des Urheberrechts gewährt: als prominente Beispiele sei auf die Bibliothekstantieme verwiesen, insbesondere aber auf die Privatkopievergütung. Die deutschen Verwertungsgesellschaften taten sich zusammen und gründeten Zweckgesellschaften, um den Vergütungsschuldnern einheitliche Anlaufstellen zu bieten. In ihrem dritten Jahrzehnt, in den 1990er-Jahren, wechselte der Schwerpunkt der Gesetzgebung im Urheberrecht von Berlin nach Brüssel. Die Bild-Kunst gründete mit ihren Schwesterorganisationen europäische Dachverbände und engagierte sich maßgeblich in der internationalen urheberrechtlichen Debatte.

In der Zeit nach der Jahrtausendwende rückten die neuen Online-Nutzungsformen zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses. Die Kunstgesellschaften gründeten die Rechteagentur OLA („Online Art“), über die weltweite Kunstlizenzen vergeben werden können und die ein Beispiel setzte.

Das letzte Jahrzehnt war geprägt von zunehmender Regulierung und Bürokratie und von einem vorläufigen Ende der Verlegerbeteiligung; es war ein Jahrzehnt, in dem die Bild-Kunst wenig eigene Akzente setzen konnte. Die Rekordausschüttung von 200 Mio. Euro im Jahr 2018 darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bild-Kunst zunehmend in schwieriges Fahrwasser gerät.

Wir müssen damit rechnen, dass die etablierten Einnahmequellen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen langsam aber sicher ihre Bedeutung verlieren werden – sie stammen vornehmlich aus dem analogen Zeitalter. Die Bild-Kunst steht vor der Herausforderung, die kollektive Rechteverwaltung in der Digitalwelt, dort, wo sie sinnvoll ist, zugunsten ihrer Mitglieder zu etablieren. Dabei hat die jüngste Debatte um die neue Urheberrechts-Richtlinie gezeigt, dass neue Vergütungsansprüche nicht zu erwarten sind: Dieses Instrument ist in weiten Teilen Europas unbekannt und stößt international eher auf Skepsis. Darauf wird sich die Bild-Kunst einstellen und ihre Tätigkeit gerade für die Fotograf*innen, Illustrator*innen und Designer*innen in den Erstrechtebereich ausdehnen müssen.

Ein Beispiel für eine sinnvolle kollektive Lizenzvergabe stellt die Lizenzierung der Betreiber von Social-Media-Plattformen dar, die mit der jüngsten europäischen Urheberrechtsnovelle durchgesetzt wurde – bekanntermaßen gegen heftige Widerstände gerade aus Deutschland. Artikel 17 der Richtlinie hat den save harbour für bestimmte größere Diensteanbieter wie Facebook, Tumblr oder Pinterest beendet.

Im Bildbereich wird eine individuelle Rechteklärung nicht möglich sein. Hier stellen große, kollektiv verwaltete Lizenzpakete die einzige sinnvolle Lösung dar. Die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst hat hierzu Ende Juli 2019 beschlossen, den Wahrnehmungsvertrag um diese Rechte zu erweitern. Ohne den nationalen Gesetzgeber wird es aber nicht gehen: Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie, für die die Bundesregierung zwei Jahre Zeit hat, tritt die Bild-Kunst für die Einführung einer „erweiterten Kollektivlizenz“ im Bildbereich ein, um die hier vorhandenen großen Lücken zu schließen. Die Bildurheber*innen könnten individuell ein Opt-out wählen, wenn eine Lizenzierung ihrer Werke für sie nicht in Betracht kommt. Dies umzusetzen, wird eine große Herausforderung darstellen.

Dr. Urban Pappi, Geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst