Diskussion um die EU-Richtlinie

Diskussion um die EU-Richtlinie

21.03.2019 | 2019 | IO-News | Personen und Meinungen

Inzwischen liegen einige ausführliche Darstellungen der Urheberposition zur EU-Urheberrechts-richtlinie vor [zum Beispiel hier: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/debatte-um-das-urheberrecht-der-kampf-gegen-artikel-13-16085460.html
oder hier: https://www.urheber.info/aktuelles/2019-03-14_kommentar-der-druck-im-kessel-steigt, oder im letzten, von Urban Pappi verfassten, politischen Newsletter der VG Bild-Kunst]. Danach sollten doch eigentlich keine Fragen mehr offen sein. Trotzdem reißt die Auseinandersetzung über die Richtlinie auch unter Urheberinnen und Urhebern nicht ab. Woran liegt das?

Ich habe gerade vorgestern einen interessanten Beitrag im Deutschlandradio gehört, in dem ein Mathematiker über Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Schwarmintelligenz gesprochen hat. Für mich neu und interessant war seine Feststellung, dass so etwas wie Schwarmintelligenz tatsächlich empirisch nachweisbar ist – aber nur dann, wenn die Individuen, die den Schwarm bilden, nicht miteinander kommunizieren. Wenn du also die Mitglieder eines Schwarms einzeln und unabhängig voneinander danach fragen würdest, ob von zwei auf den ersten Blick gleich langen Wegen der linke oder der rechte Weg schneller zum Bahnhof führt, würde statistisch messbar die Mehrheit der Befragten den richtigen, schnelleren Weg nennen. Sobald die Befragten aber anfingen, die Vor- und Nachteile beider Wege miteinander zu diskutieren, steige die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Meinungsführerinnen oder Meinungsführer die Mitglieder des Schwarms dazu brächten, anders zu entscheiden, als sie auf sich allein gestellt entscheiden würden – und zwar aus Zustimmungsgründen genau so oft wie aus Ablehnungsgründen. Rein statistisch soll in diesem Fall eine höhere Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Schwarm sich für den falschen Weg entscheidet. Ich befürchte, wir haben es bezogen auf die EU-Urheberrechtslinie gerade mit Schwarmverhalten zu tun – allerdings ist der Schwarm einer, dessen Mitglieder in einem fort miteinander reden und sich gegenseitig in ihren Ansichten bestärken.

Ein Phänomen des Internets und sogenannter Filterblasen?

Nein, gar nicht. Die Disney-Studios haben sich in Chicken Little bereits 1943 mit dem Problem des Schwarmverhaltens auseinandergesetzt. Damals fürchtete die politische Führung in den USA den zersetzenden Einfluss von Feindpropaganda auf die Heimatfront. Das gab’s also schon vor dem Internet.

Für Illustratorinnen und Illustratoren, die beruflich oft mit eingängigen Bildformeln zu tun haben, ist die Breitenwirkung von Slogans, Klischees und Stereo-typen natürlich ein nicht unwichtiges Thema.

Genau. Sie sollten eigentlich aufhorchen und ihren kritischen Verstand einschalten, wenn plötzlich behauptet wird, Urheberinnen und Urheber würden für Upload-Filter eintreten oder diese zumindest billigend in Kauf nehmen. Schließlich wollen Urheberinnen und Urheber vor allem, dass ihre Werke verbreitet und wahrgenommen werden. Upload-Filter würden, jedenfalls so eingesetzt, wie in der aktuellen Debatte von vielen befürchtet, zu einer Einschränkung der Verbreitung ihrer Werke führen. Wer mit Upload-Filtern droht, sollte den Zorn der Urheberinnen und Urheber gewärtigen. Von daher ist es geradezu lächerlich und sicher ein Ausdruck von Schwarmverhalten, wenn behauptet wird, Urheberinnen und Urheber würden Upload-Filter wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Urheberinnen und Urheber wollen, dass ihre Werke wahrgenommen werden – und sie wollen bei einer Nutzung ihrer Werke durch kommerzielle Großverwerter vergütet werden. Oder, um es etwas fachchinesischer auszudrücken: Sie wollen, dass der in §32 des Urheberrechtsgesetzes verbriefte Anspruch auf Vergütung des Urhebers oder der Urheberin bei einer Nutzung seines oder ihres Werkes auch im Internet endlich durchgesetzt wird. Und ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, warum ich das hier erklären muss.

Vielleicht, weil es den großen Plattformbetreibern gelungen ist, vom eigentlichen Gegenstand der Urheberrechtsrichtlinie abzulenken?

Ja und nein. Die mir als Mitglied eines Urheberverbands wichtigsten Artikel des Richtlinienentwurfs tragen die Nummern 14a bis 16a. Natürlich habe ich den Verdacht, dass den hinter der Netz-Community stehenden und ihre Aktionen finanzierenden großen Plattformbetreibern eigentlich diese Artikel ein Dorn im Auge sind – und dass sie die beiden anderen, gemeint sind Artikel 11 und Artikel 13, nur deshalb angreifen, weil sie sie für leichter in ihrem Sinne instrumentalisierbar halten als die eigentlichen Ziele. Die eigentliche Absicht scheint zu sein, die ganze Richtlinie zu Fall zu bringen, damit die zu „Content“ umdeklarierten urheberrechtlich relevanten Werke im Netz von den Großen mindestens noch fünf weitere Jahre lang ungeschützt und unvergütet verwertet werden dürfen.

Du meinst, es geht bei der ganzen Debatte eigentlich nur um schnöden Mammon?

Ja. Die Großverwerter im Internet haben zu lange Welpenschutz genossen. Jetzt sehen sie ihre auf Ausbeutung von Werkschöpferinnen und Werkschöpfern basierenden Geschäftsmodelle gefährdet. Klar, oder? Würdest du gern plötzlich für etwas zahlen wollen, das du fast zwanzig Jahre lang umsonst verwerten konntest?

Über die Position der Großverwerter wundere ich mich nicht. Aber worum geht es den Userinnen und Usern, die doch durch die in der Urheberrechtsrichtlinie gefassten Bestimmungen sogar aus einer Position der Rechtsunsicherheit befreit werden?

Du meinst, weil sie in Zukunft nicht mehr von Abmahnanwälten belästigt
werden können?

Ja.

Nun, wahrscheinlich sind die meisten von ihnen bisher noch nicht von Abmahnanwälten belästigt worden. Sie wissen also nicht, was es bedeutet, anstelle eines großen Plattformbetreibers in die Pflicht genommen zu werden. Die eigene Rechtssicherheit ist ihnen nicht wichtig. Oder zumindest ist sie ihnen offenbar nicht so wichtig wie die Bequemlichkeit, sich beim Hochladen nicht um den Urheber oder die Urheberin kümmern zu müssen. Denk’ an Radfahrer, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, oder an Autofahrer, die die Rettungsgasse blockieren, weil sie grad’ unbedingt ’n geiles Stauvideo drehen müssen: „Ich ich ich!“ Es ist ja nun eine Binsenweisheit, dass viele Menschen das vielleicht sogar nicht ganz abwegige Gefühl haben, das Netz biete ihnen größere soziale Handlungsspielräume als das Alltagsleben. Sie verwechseln leider oft „Handlungsspielräume“ mit „Freiheit“. Aber: In einem Netz bist du gefangen, nicht frei.

Das ist mir jetzt zu metaphorisch.

Okay. Ich versuch’s mal anders: Im Netz kannst du genau das tun, was diejenigen zulassen, denen das Netz „gehört“ – also diejenigen, die Serverkapazitäten bereitstellen, Satelliten, Funkmasten und Kabel, die technische Infrastruktur und die Programme, die die meisten von uns als Benutzeroberflächen wahrnehmen. „Freiheit“ kann es unter diesen Bedingungen nur geben, wenn du die Wahl zwischen konkurrierenden Angeboten hast. Tatsächlich lässt sich im Netz aber eine ungebremste Tendenz zu Monopolen beobachten: Der, der am günstigsten ist, frisst alle anderen. Und niemand war bisher so günstig wie die großen Plattformbetreiber. Und warum? Weil sie weder die Urheberinnen und Urheber für die Werknutzung vergüten noch die Userinnen und User, die ihnen unbezahlt den „Content“ bereitstellen, den du als Plattformbetreiber brauchst, um ungehindert deinem eigentlichen Geschäft nachgehen zu können. Und jetzt sag’ bitte nicht „Bannerwerbung“.

Nee. Auswertung und Vermarktung von Datenströmen.

Genau. Und? Gäb’ es verwertbare Datenströme, wenn niemand ein Interesse daran hätte, sich Texte, Bilder, Filme oder Musik auf irgendeiner Plattform reinzuziehen?

Das erinnert mich an The Matrix. Wenn die Netz-Community also heute auf die Straße geht und gegen die Einschränkung der Freiheit im Netz demonstriert …

… dann kämpfen sie, ob sie sich dessen nun bewusst sind oder nicht, für die Freiheit von Großkonzernen, ihre Daten zu melken. Und für ihre eigene Freiheit, einfach so weiter zu machen wie bisher. Das ist die Freiheit von Ignoranten. Sie haben, obwohl ihre Motive aller Ehren wert sein mögen, die blaue Pille geschluckt. Guck’ dir zum Beispiel den folgenden Beitrag des YouTubers Tobias Meyer an: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/eu-urheberrecht-einschaetzungen-aus-sachsen-anhalt-100.html#meyer. Er glaubt, weil er gegen Upload-Filter ist, das Richtige zu tun, wenn er die Urheberrechtsrichtlinie ablehnt. Warum ist er gegen Upload-Filter? Weil er bereits schlechte Erfahrungen mit Upload-Filtern gemacht hat. Er beschreibt, dass YouTube ihn daran gehindert hat, urheberrechtlich geschütztes Material online zu stellen, für dessen Nutzung er sich die Rechte hatte einräumen lassen – weil, so sagt er, YouTube einen Upload-Filter eingesetzt habe. Statt sich nun darüber zu ärgern, dass YouTube einerseits Upload-Filter einsetzt und andererseits nicht dafür sorgt, dass sich Rechteinhaber legitimieren können, die sich an Recht und Gesetz gehalten haben – was faktisch ein von einem Privatunternehmen ausgeübter Willkürakt ist –, schimpft er jetzt über den Artikel 13, der unter anderem Google, den Eigentümer von YouTube, dazu bewegen soll, jemanden wie ihn über Vertragsabschlüsse mit Verwertungsgesellschaften zu legitimieren.

Er scheint sich nicht vorstellen zu können, dass YouTube ihm gegenüber mal probeweise die Muskeln hat spielen lassen, damit er jetzt den Richtlinienentwurf insgesamt ablehnt.

Das ist erstaunlich, oder? Er fürchtet genau die gesetzliche Regelung, die ihm größere Rechtssicherheit im Netz verschaffen soll. Und warum fürchtet er sie? Weil, so nimmt er an, daraus folgen könnte, dass YouTube Upload-Filter gegen ihn einsetzt – obwohl YouTube offensichtlich genau das längst getan hat.

Wenn der Einsatz von Upload-Filtern an sich also längst gängige Praxis ist, bleibt der Netz-Community als Argument nur noch die Furcht vor „flächendeckendem“ Einsatz. Eine Furcht, die sich aus der Ankündigung der Plattformbetreiber nährt, genau dies tun zu wollen, wenn die EU-Richtlinie verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt wird.

Mal ehrlich: Wie glaubwürdig ist die Drohung eines Unternehmens, sein Angebot an Filmen, Musik, Texten und Bildern extrem einzuschränken, das davon lebt, das Surf-Verhalten einer möglichst großen Menge an Userinnen und Usern nachvollziehen zu können? Aber trotzdem ist jede Drohung eines Monopolisten natürlich ernst zu nehmen. Es wäre nur schön, wenn der Zorn der Netz-Community sich gegen die solcherart Drohenden richten würde – und nicht gegen diejenigen, die deren Monopole einzuschränken trachten.

Du sagst also, es gehe sowohl den Plattformbetreibern als auch den Bloggern und YouTubern bei der ganzen aktuellen Auseinandersetzung eigentlich darum, weiterhin möglichst vergütungsfrei und ohne zu den Rechteinhabern der von ihnen genutzten Werke in Verbindung treten zu müssen urheberrechtlich geschützte Werke nutzen zu können – also genau das zu tun, was praktisch alle Urheber seit zwanzig Jahren einzugrenzen suchen?

Was heißt „eingrenzen“? Wir versuchen, geltendes Recht durchzusetzen. Und es lässt tief blicken, wenn sogar SPD-MdB dieses Recht offensichtlich nicht so wichtig ist. Kaum zu glauben, dass die SPD einmal die Partei der Werktätigen gewesen sein soll. Apropos „Werktätige“: Interessanterweise argumentiert Tobias Meyer, wenn es um seine eigenen Werke geht, genau wie ein Urheber: Er will entscheiden, wie sein Werk aussieht und sich das nicht von YouTube vorschreiben lassen; und er will entscheiden, wo er es hochlädt – bei YouTube und nirgendwo sonst. Diese Entscheidungen darf er treffen, weil sie durch das Urheberrechtsgesetz legitimiert sind. Die Urheberinnen und Urheber, deren Werke er nutzt, die sollen aber offenbar nicht mitentscheiden dürfen, was mit ihren Werken geschieht und wo sie zu welchen Konditionen veröffentlicht werden? Für mich klingt das so, als würde hier jemand mit zweierlei Maß messen: „Alle müssen sich an die Verkehrsregeln halten – nur ich darf bei rot über die Kreuzung rasen!“ Ich halte die Argumentation dieses YouTubers, mitsamt den darin enthaltenen Lücken, für beispielhaft.

Okay. Du hältst also Upload-Filter nicht für unproblematisch?

Natürlich nicht. Denjenigen, die sie einsetzen, sollte genau auf die Finger geschaut werden. Was Tobias Meyer beschreibt ist, wenn seine Beschreibung denn zutreffend ist, ein klarer Rechtsbruch seitens YouTube. Upload-Filter müsste aber nur derjenige flächendeckend einsetzen, der nicht bereit ist, mit Verwertungsgesellschaften Nutzungsverträge zu schließen. Was Copyshop-Betreiber und Hersteller von digitalen Datenträgern, Scannern und Druckern seit Jahrzehnten hinbekommen, das soll Google und Co. nicht möglich sein? Warum nicht? Ich warte darauf, dass jemand aus der Netz-Community mir diese Frage beantworten kann.

Vorhin meintest du, es gehe ihnen um ihre Profite.

Den Plattformbetreibern, ja. Aber was mich wirklich wundert, ist, dass ich auf den Demos der Netz-Community keine Schilder sehe, auf denen zum Beispiel steht: „Weil Upload-Filter gefährlich sind: Weg mit den Monopolen im Netz!“ Allein der bloßen Drohung, man werde „nicht umhin kommen, Upload-Filter einsetzen zu müssen“, sollten freiheitlich denkende, demokratisch veranlagte Menschen eigentlich reflexartig entgegentreten.

Zumal Google und Co. ja offensichtlich längst mit Upload-Filtern arbeiten.

Ja. Trotzdem stand im Tagesspiegel vom 1. März zu lesen, die „Großen“ bekämen durch die Urheberrechtsrichtlinie „ein Instrument in die Hand gedrückt […], mit dem sie den Datenfluss im Netz kontrollieren können“. Dort hat jemand, so viel ist sicher, nicht verstanden, wie das Netz funktioniert. Die „Großen“ haben das „Instrument“ längst … und niemand weiß, wie sie es nutzen. Dass die „Netz-Community“ flächendeckend Urheber ausbeutet, muss aufhören. Ob Artikel 13 dafür das geeignete Mittel ist, vermag ich nicht zu beurteilen – vor allem, weil die Monopolisten, gegen die der Artikel sich richtet, möglicherweise mächtiger sind, als die Parlamentarier in Brüssel annehmen. Was mich aber ärgert, ist die Naivität, ja Fahrlässigkeit, mit der Teile der Netz-Community genau dort die Freiheit im Internet verteidigen wollen, wo keine Freiheit existiert. Aber ich wiederhole mich. Und außerdem ist ja nicht unser Thema, was die Netz-Community umtreibt, sondern welche Haltung die IO in der ganzen Diskussion einnimmt.

Welche Haltung sie einnimmt … und warum.

Zwei allgemeine Bemerkungen vorweg: Die IO beklagt als Berufsverband von Urheberinnen und Urhebern seit ihrer Gründung, dass im Internet agierende, international operierende Großverwerter auch mit den Werken von Illustratorinnen und Illustratoren Milliardengewinne generieren, ohne die Urheberinnen und Urheber daran zu beteiligen – um von einer „angemessenen“ Beteiligung ganz zu schweigen. Bisher haben sich insbesondere die großen Plattformbetreiber der Beteiligung entzogen – mit der Begründung, sie seien ja gar keine Verwerter, sondern würden den Verwertern nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellen. Die eigentlichen Verwerter seien diejenigen, die Werke auf den Plattformen zur Verfügung stellen würden – also eine unüberschaubare, anonyme Personengruppe, deren Mitglieder gemeinhin als „User“ bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund sollte nachvollziehbar sein, dass die IO die in der EU-Richtlinie erstmals getroffene Feststellung grundsätzlich gutheißt, nach der Plattformbetreiber als „Verwerter“ einzustufen sind.

Allerdings. Und die zweite Bemerkung?

Die betrifft die Frage, was denn die Verabschiedung der Richtlinie konkret bewirken wird. Dazu kann ich nicht viel sagen, weil ich erstens nicht vorhersagen kann, wie der tatsächlich verabschiedete Text am Ende aussehen wird. Im Augenblick liegt ja nach wie vor nur ein Entwurf vor. Und zweitens weiß ich nicht, wie die Richtlinie nach ihrer Verabschiedung in Länderrecht umgesetzt werden wird. Die derzeitige Bundesregierung will, laut Koalitionsvertrag, „Upload-Filter“ verhindern. Aber wird es denn diese Regierung sein, die die Richtlinie umsetzt? Und was ist, wenn die traditionell urheberfeindlich eingestellte FDP an der nächsten Regierung beteiligt sein sollte? Oder die Grünen, die einerseits der Piratin und Google-Lobbyistin Julia Reda eine Plattform geboten haben und andererseits eine Helga Trüpel in ihren Reihen haben, die eine durch und durch urheberfreundliche Politik betreibt?

Viele „kleine“ Plattformbetreiber befürchten, dass sie wie die „Großen“ in die Pflicht genommen werden.

Ein Schutz von „Start-Ups“ wird zumindest von den europäischen Wirtschaftsministerien ausdrücklich gewünscht. Ich halte die in der Absichtserklärung zur Urheberrechtsrichtlinie niedergelegte Zielvorstellung für wichtiger, als die nicht sehr klare Formulierung in Artikel 13. Leider. Denn als Urheberverband wäre uns eine Regelung ganz ohne Ausnahme – nach dem Motto: „Wer nutzen will, muss sich grundsätzlich Rechte einräumen lassen!“ – selbstredend lieber gewesen, allerdings dürfte eine Umstellung „von heute auf morgen“ die dem Wirtschaftsministerium so wichtigen „Start-Up“-Betreiber wohl überfordern. Und es geht ja erst einmal darum, die „Großen“ in die Pflicht zu nehmen und für Rechtssicherheit im Netz zu sorgen. Von daher sehen wir mal, was passiert. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie soll dazu führen, dass die „großen“ Plattformbetreiber in Zukunft – wie die bereits erwähnten Copyshop-Betreiber oder Hersteller von Scannern, Druckern, USB-Sticks und so weiter – mit Verwertungsgesellschaften pauschal Verträge über Nutzungsrechteeinräumungen abschließen. Wenn „kleine“ Foren und Blogger derzeit keine Upload-Filter besitzen, dann bleibt das hoffentlich auch so. Einmal im Jahr eine Liste genutzter Werke an die Verwertungsgesellschaft, wie sie zum Beispiel jeder Restaurantbesitzer für die im Hintergrund gedudelte Musik einreichen muss – und alles wäre gut.

Was ist mit „nicht kommerziellen“ Plattformen und Foren?

„Nicht kommerzielle“ Plattformen und Foren sollen einer Schranke zur privaten Nutzung unterliegen – analog der Schranke zur Privatkopie, die es ja im Urheberrecht bereits seit längerem gibt. Wo „nicht kommerziell“ aufhört und „kommerziell“ anfängt, das ist auch außerhalb des Netzes nicht klar geregelt und wird sich im Laufe der Jahre auf dem Verhandlungswege einpendeln. In diesem Zusammenhang sollte ich vielleicht erwähnen, dass es den Urheberverbänden vor allem darauf ankommt, dass auch bei „nicht kommerzieller“ Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht gewahrt bleibt – dass also der Urheber oder die Urheberin des genutzten Werks genannt und, zum Beispiel durch einen Link zur Quelle des Werks, auffindbar gemacht wird. Schließlich besteht im Netz das Problem, dass ein „nicht kommerziell“ genutztes Werk ohne großen Aufwand von eindeutig kommerziellen Verwertern „mit-“ oder „zweitgenutzt“ werden kann, die sich bisher gern damit rausreden, der Urheber oder die Urheberin des Werks sei nur mit „unverhältnismäßig großem Aufwand“ recherchierbar gewesen und man habe davon ausgehen können, dass derjenige, der das Werk ursprünglich hochgeladen habe, im Besitz entsprechender Rechte gewesen sei. Derzeit ist zu beobachten, dass auch und gerade „nicht kommerzielle“ Uploader oft und gern die Urhebervermerke tilgen, Werktitel verfremden oder Formate verändern – als würden sie dafür bezahlt, den „Großen“ urheberrechtlich nicht mehr nachvollziehbaren „Content“ bereitzustellen …

Der berühmte „user generated content“ …

Ja. Ein Ausdruck, den sogar die in solchen Fragen zu strikter Neutralität verpflichtete Bundeskanzlerin verwendet, obwohl er ein Kampfbegriff der „Content-Lobby“ ist, deren Hauptziel darin besteht, Urheberinnen und Urheber zu „Lieferanten“ abzuwerten. Wer Werke geschaffen und veröffentlicht hat, der ist Urheber. Steht so im Gesetz. Jeder Urheber, jede Urheberin kann frei entscheiden, seine oder ihre Urheberschaft nicht aktiv auszuüben, aber ihre Urheberschaft werden sie dabei nicht los. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für diejenigen, die nie ihre Wohnung verlassen. Analoges gilt für Werkschöpferinnen und Werkschöpfer, die dem Urheberrecht auch dann unterliegen, wenn sie nicht professionell tätig sind oder mit ihren Werken kein Einkommen erwirtschaften müssen. Wer im Internet Werke hochlädt, muss diese entweder geschaffen haben – oder im Besitz von Nutzungsrechten sein. Auf jeden Fall hört er oder sie mit dem Vorgang des Hochladens auf, „User“ oder „Userin“ zu sein, weswegen „user generated content“ rechtlich gesehen ein Widerspruch in sich ist. Peinlich, dass das der dritten Frau im Staat, die immerhin Physikerin ist, nicht auffällt, wenn sie die Inhalte ihrer offenbar von der Content-Lobby mitverfassten Dossiers in Sonntagsreden zum Besten gibt.

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie sieht vor, dass Plattformbetreiber sich die hochgeladenen Werke pauschal lizenzieren lassen und sie zu diesem Zweck Verträge mit Verwertungsgesellschaften abschließen sollen. Warum?

Als Urheber habe ich Rechte und Pflichten. Zu meinen Rechten gehört, dass ich bei einer Werknutzung Anspruch auf Vergütung habe. Wird auf diesen Anspruch nicht ausdrücklich verzichtet und die Vergütung nicht bezahlt, ist die Werknutzung illegal. Eine Nutzung findet bei einer Illustration zum Beispiel statt, wenn jemand mein Werk vervielfältigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob dieser Jemand mein Werk ansieht, also konsumiert. Es zählt der Kopiervorgang. Da ich unmöglich feststellen kann, wie oft und von wem mein Werk kopiert oder ausgedruckt wird, trete ich meine entsprechenden Rechte an eine Verwertungsgesellschaft ab, von denen es allein in Deutschland 16 verschiedene gibt. Als Illustrator und Character-Designer bin ich in die VG Bild-Kunst eingetreten, als Autor und Übersetzer bin ich außerdem in der VG Wort. Die Verwertungsgesellschaften ziehen zum Beispiel von den Herstellern von Speichermedien pauschal Summen ein für, sagen wir mal, die durchschnittliche Zahl an Textdateikopiervorgängen, die damit vorgenommen werden. Das sind natürlich immer nur Schätzwerte, die aber stichprobenartig auf ihre ungefähre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. So kommt Jahr für Jahr ein erkleckliches Sümmchen an Nutzungsvergütungen zusammen, das anteilig an alle Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet wird, die bei einer der Verwertungsgesellschaften ihre Werke gemeldet haben. Die Mitgliedschaft in der VG kostet mich nichts – außer der Zeit, die ich zum Ausfüllen des Mitgliedsantrags aufwenden muss.

Klingt wie ein öffentlich-rechtliches Gegenmodell zu Creative Commons.

Ja – mit einem entscheidenden Unterschied: Die Verwertungsgesellschaften fungieren im Gegensatz zu Creative Commons auch als Kassen, sorgen also dafür, dass die gesetzlich fällige Vergütung für eine Werknutzung tatsächlich eingezogen wird und mich beziehungsweise alle anderen Urheberinnen und Urheber erreicht. Nicht vergessen: Creative Commons war eine „Erfindung“ der Plattformbetreiber und von vor allem diese bespielenden Userinnen und Usern, denen Verwertungsgesellschaften – und hier insbesondere die GEMA – aus ideologischen Gründen ein Dorn im Auge waren. Für die einen sind öffentlich-rechtliche Strukturen gleichbedeutend mit „Sozialismus“, für die anderen sind sie, eben weil es dabei auch um das Verteilen von Geldern geht, der Inbegriff des Kapitalismus. Historisch gesehen war Creative Commons ein Gegenmodell zu den Verwertungsgesellschaften, nicht umgekehrt.

Wenn Verwertungsgesellschaften so toll sind, warum gibt es dann überhaupt Creative Commons?

Die Verwertungsgesellschaften sind ein notwendiger Baustein im Urheberrechtssystem kontinentaleuropäischer Prägung. Schließlich können Urheberinnen und Urheber bestimmte, ihnen zustehende Vergütungen für Werknutzungen unmöglich im Alleingang einziehen, das geht nur gemeinschaftlich. Im angelsächsischen Raum, also vor allem in den USA, gibt es aber keine gesetzlich gefassten „authors rights“, kein Urheberrecht. Dort gibt es ein „copyright“, das unserem in den §§16 und 17 des Urheberrechtsgesetzes gefassten „Recht auf Vervielfältigung“ und „Recht auf Verbreitung“ entspricht. Das sind Verwertungsrechte, die dementsprechend traditionell Verwertern eingeräumt werden – in Form von Nutzungsrechten. Während hierzulande Urheberinnen und Urheber auch nach Einräumung von Nutzungsrechten weiterhin im Besitz der Urheberschaft bleiben, geht die Urheberschaft im angelsächsischen Raum faktisch auf den Verwerter über. Für Werkschöpferinnen und Werkschöpfer gibt es dort anders als hier also keine Veranlassung zur Gründung von Verwertungsgesellschaften. Selbstverständlich besteht unter „work for hire“- und „total buy-out“-Bedingungen aber ein Interesse daran, als Urheberin oder Urheber von Werken sichtbar zu bleiben. Creative Commons war und ist ein Versuch, weiterhin „Ich habe dieses Werk geschaffen!“ sagen und als Urheberin oder Urheber sichtbar bleiben zu können, ohne dabei den Copyright-Rechteinhabern in die Quere zu kommen – jedenfalls solange sich die CC-Lizenzen auf Verwertungssparten beziehen, in denen der ursprüngliche Verwerter seine Rechte nicht nutzt. Es ließe sich sagen, dass CC ursprünglich der Versuch entrechteter Urheberinnen und Urheber in den USA gewesen ist, sich und damit die eigene Rechtsposition ein Stück weit an das europäische Urheberrecht heranzurobben, insbesondere an die Regelungen des Urheberpersönlichkeitsrechts. Für einheimische Urheberinnen und Urheber bedeutet das Lizenzieren unter CC-Bedingungen dagegen eine Schwächung der eigenen Rechtsposition. Und seit Großverwerter wie Wikimedia ihre Geschäftsmodelle auf Creative Commons gründen, ist CC für Urheberinnen und Urheber endgültig eher eine Gefahr als ein Segen. Verwertungsgesellschaften sind eindeutig die bessere Alternative.

Schon wieder ist es erstaunlich, dass so viele Urheberinnen und Urheber gegen ihre eigenen Interessen zu handeln scheinen.

Das Urheberrecht schützt Urheber, das Copyright schützt Verwerter. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Wer in den USA gegen das Copyright vorgeht, der kämpft gegen große Konzerne. Wer dagegen hier das Urheberrecht einschränken will, der bedroht Autorinnen und Musiker, Filmemacher und Illustratorinnen. Ich kann verstehen, warum die gegen das Copyright gerichtete „Fair Use“-Bewegung in den USA so großen Zulauf gefunden hat – und sich sogar die dortigen Urheberinnen und Urheber gern daran beteiligt haben. Aber wer sich hier einfach an urheberrechtlich geschützten Werken „bedient“, ohne die Urheberinnen und Urheber miteinzubeziehen, der schadet nicht den „Großen“, er hilft ihnen. Offenbar wollen viele das Richtige, tun aber das Falsche. Die Debatten im Netz sind international – ob aber alles, was in den USA verhandelt wird und verhandelt werden muss, auf europäische Verhältnisse überhaupt übertragbar ist, das erfordert eine Diskussion außerhalb des Netzes, also dort, wo alles halt etwas langsamer zugeht. Schließlich gibt es im „richtigen Leben“ keine Anonymität: Wer sich am Diskurs beteiligt, wird überprüft und durchleuchtet, braucht tragfähige Strukturen und eine Reihe von Ressourcen. Verbände zu gründen und sich Gehör zu verschaffen, das dauert. Und die Netz-Community lässt bei Diskussionen zum Urheberrecht vor allem Repräsentanten großer Plattformbetreiber für sich reden, die natürlich nicht das Interesse der Urheberinnen und Urheber im Fokus haben.

Sie sprechen aber die „Userinnen“ und „User“ in ihnen an, wenn sie mit Upload-Filtern drohen.

Ja. Auch hier ist es wieder merkwürdig, warum ihnen das gelingt. Ich sehe, wie bereits gesagt, nicht, dass die „Großen“ es sich leisten können, durch den flächendeckenden Einsatz von Upload-Filtern ihre Plattformen uninteressant zu machen. Das würde ja bedeuten, dass derzeit noch kleine Plattformbetreiber, die mit Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen haben, plötzlich konkurrenzfähig würden – was zwar die Freiheit im Netz erhöhen würde, zumindest die Wahlfreiheit bezogen auf Plattformanbieter, aber den Geschäftsmodellen der „Großen“ zuwiderliefe, denen es ja nie um die Werke oder um Zugänglichkeit gegangen ist, sondern immer nur um die Hoheit über Datenströme.

Die IO betreibt selbst ein Forum, das genutzt werden kann, um sich dort gegenseitig Bilder zu zeigen. Müsste auch die IO Verträge über Nutzungsrechteeinräumungen mit Verwertungsgesellschaften schließen?

Technisch erfüllt das IO-Forum durch die Vergabe von Zugangsdaten und Passwörtern die Voraussetzung eines „privaten, nicht-kommerziellen“ Forums. Damit wäre es nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen nicht von der EU-Richtlinie betroffen. Zusätzlich regelt die EU-Richtlinie, dass z. B. im Rahmen kritischer Berichterstattung eine Schranke für das Hochladen und Verlinken urheberrechtlich geschützter Werke gilt. Die IO ist also nicht in der Verlegenheit, etwas „verhindern“ zu müssen – und wird durch die Richtlinie in ihrer jetzigen Form auch nicht in diese Verlegenheit kommen. Aber mal angenommen, sie wäre es: Dann würden unsere Moderatorinnen und Moderatoren abwägen, ob ein hochgeladenes Bild unter die Schranke fiele, ob es also zum Beispiel ein „Zitat“ ist, oder ob eine Werknutzung, eine Veröffentlichung stattfindet. Unter Umständen würden sie das hochgeladene Bild löschen. Die IO ist in der privilegierten Position, die anfallende Arbeit noch von Menschen ausführen lassen zu können. Aber selbst wenn der Arbeitsaufwand für Moderation und Administration eines Tages zu groß werden würde, würde die IO selbstverständlich lieber mit der VG Bild-Kunst einen Vertrag abschließen, als Geld für eine Filtersoftware auszugeben.

Das klingt alles erstaunlich unproblematisch. Und du klingst erstaunlich unaufgeregt.

Nun ja. Ich rege mich ziemlich auf, aber eben nicht so sehr über die Urheberrechtsrichtlinie oder über deren Zustandekommen. Mich beunruhigt aber sehr, dass ich gerade miterlebe, wie ein noch nicht reguliertes und von daher „neues“ Medium wieder einmal genutzt wird, um gesellschaftliche Diskurse zu lenken und Schwarmverhalten zu erzeugen. Würden sich die Gegner der Richtlinie nicht, wie sie es derzeit tun, gegen die Richtlinie insgesamt aussprechen, sondern in ihren Kampagnen und auf ihren Demos auf konkrete Punkte verweisen, wie zum Beispiel den, dass der angestrebte Welpenschutz für Start-Ups und kleine Plattformen durch die bisher diskutierten Formulierungen möglicherweise nicht gewährleistet wird – Stichwort „Abmahnanwälte“ –, dann würde vielleicht endlich eine versachlichte Debatte über die Ziele der Richtlinie und über das Erreichen dieser Ziele zustande kommen. Gerhard Pfennig sagt in seinem ganz am Anfang dieses Textes verlinkten Beitrag, dass er den Welpenschutz für gewährleistet hält. Wenn die Betreiber kleiner Plattformen das anders sehen, sollen sie die Lücke in der Richtlinie konkret benennen.

Tun sie das denn nicht?

Nein. Die meisten „Kleinen“ identifizieren sich mit den „Großen“. Das nimmt manchmal groteske Züge an. Ich habe mich mit Plattformbetreibern auseinandergesetzt, auf deren Server 40 urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden – nicht pro Nanosekunde, wie auf Facebook oder YouTube, sondern im der Woche! Oder: Die meisten Filmchen der Blogger und YouTuber, die über Comicneuerscheinungen berichten, werden keine zweihundertmal angeklickt. Die würden allein deswegen schon unter die Privatnutzungs-Schranke fallen. Trotzdem fürchten sie alle um ihre Geschäftsmodelle. Ich sag’s nur ungern, denn das sind alles ausnehmend nette Menschen … aber sie lassen in ihrer Argumentation einen Zug zum Größenwahn erkennen.

Die würde es vielleicht beruhigen, wenn in der Auflistung der Kriterien zum Greifen der Schrankenregelung in Artikel 13 der Richtlinie diese durch „oder“ verbunden worden wären statt durch „und“ …

Vielleicht. Wobei es auch Fassungen mit „oder“ gegeben hat und nicht einmal klar ist, ob es sich bei dem „und“ nicht um einen sprachlichen Lapsus handelt. Im Ernst: Wir haben bei der Arbeit am Text der Richtlinie im Fachausschuss Urheberrecht des Deutschen Kulturrats festgestellt, dass einzelne Formulierungen in den unterschiedlichen Sprachfassungen voneinander abweichen – und zwar in rechtlich durchaus relevanten Fragen. Das ist aber kein „Pfusch“, sondern angesichts der Komplexität der Aufgabe und der Struktur der Europäischen Union erwartbar und ganz normal. Deswegen arbeiten ja so viele Personen und Gremien an solchen Texten mit. Wenn also die kleinen Plattformbetreiber sich hier mit Verbesserungsvorschlägen einbringen wollen, ist das nicht nur gut, sondern sogar wünschenswert. Wenn sie aber sagen, die ganze Richtlinie sei Mist und Werknutzung im Netz solle weiterhin faktisch vergütungsfrei vonstatten gehen, dann stellen sie sich außerhalb des geltenden Rechts.

Könnte die IO sich die Positionen der kleinen Plattformbetreiber nicht zu Eigen machen?

Zum Beispiel, ob es nun „und“ oder „oder“ heißen muss? Nein. Denn eigentlich sollte ein Urheberverband kein Interesse daran haben, dass irgendjemand im Netz Werke zum eigenen Vorteil nutzen kann, ohne die Urheberinnen und Urheber der genutzten Werke dafür in irgendeiner Form zu vergüten. Andererseits versteh’ ich, dass eine ganze Generation dem „Versprechen“ aufgesessen ist, im Internet durch die Nutzung von Werken anderer eine Existenz aufbauen zu können, ohne sich um das Zustandekommen jener Werke Gedanken machen zu müssen. Dass hier also „Start-Ups“ weiterhin Welpenschutz genießen sollen, ist folglich einerseits nicht einzusehen, andererseits aber wohl derzeit noch nicht zu ändern. Ich betone: noch.

Das heißt, dass die Betreiber kleinerer Plattformen gerade zu recht um ihre Geschäftsmodelle fürchten?

Guck dir die Ausschlusskriterien an! Jedes normale Start-Up fällt unter die Schrankenregelung und ist aus dem Schneider. Sogar bei Facebook diskutieren sie doch inzwischen, ob sie nicht die ganze Plattform wieder „privatisieren“ sollen, was sie womöglich aus der Verwerterhaftung bringen würde.

Wieso das?

Weil Werke, die nur meine besten, sagen wir mal: 100 Freundinnen und Freunde sehen können, im Sinne des Urheberrechts nicht genutzt werden. Das würde unter die Privatnutzungsschranke fallen – wie früher, in analogen Zeiten, das Einkleben von Bildern in ein Album, dass nur Verwandte und sehr gute Bekannte zu sehen gekriegt haben. Davon ab, rechnen unsere Fachjuristen damit, dass wir erst in zwei Jahren ein Bundesgesetz vorliegen haben werden, über das sich konkrete Aussagen werden treffen lassen. Weil aber alle an diesen Gesetzgebungsverfahren beteiligt sein werdenden Instanzen, insbesondere das Wirtschafts- und das Verbraucherschutzministerium, bisher stets haben verlauten lassen, dass sie die „Start-Ups“ und die „Kleinen“ schützen wollen, wage ich mal die Vorhersage, dass die „Kleinen“ nichts zu befürchten haben. Oder umgekehrt: Die, die etwas zu befürchten haben, sind nicht „klein“.

Ich fasse zusammen: Im Gegensatz zur aktuellen Argumentationslinie der Netz-Community haben kleinere Plattformbetreiber nicht zu befürchten, Verträge mit Verwertungsgesellschaften abschließen zu müssen – es wäre aber wünschenswert, wenn dem so wäre?

Genau.

Und wie will die IO dieses Ziel erreichen?

Wer weiß denn heute, wie das Internet in fünf Jahren aussehen wird? Eine EU-Richtlinie, die „in Kraft tritt“ hat jedenfalls erst einmal keinerlei Auswirkung auf die „Anbieter“. Sie richtet sich an die Mitgliedsstaaten der EU, die die Richtlinie in Gesetzesform bringen müssen, nicht an diejenigen, die sich später an diese Gesetze halten müssen. Die ganze Richtlinie ist darauf ausgelegt, dass Urheberinnen und Urheber zukünftig auch im Internet an der Nutzung ihrer Werke beteiligt werden sollen. Upload-Filter würden dieses Ziel erschweren – weil sie darauf ausgelegt sind, Nutzungen zu verhindern. Wer oder was hindert die Plattformbetreiber, die von der Richtlinie geforderten Vergütungsverträge mit Verwertungsgesellschaften zu schließen? Wer oder was – außer ihrer Gier? Wer mit Upload-Filtern droht, der sagt damit, dass er auf keinen Fall Verträge schließen will, weil er implizit bereit ist, seine eigene Plattform uninteressant zu machen, bevor er den von ihm geschädigten Urheberinnen und Urhebern auch nur einen Cent zu zahlen bereit ist. Nach dem Motto: „Dann sperren wir halt alles, was wir nicht eindeutig identifizieren können!“ Lass’ sie das doch versuchen. Es stehen massenhaft „Start-Ups“ in den Startlöchern, die nur darauf warten, dass Google und Co. sich diese Blöße geben: „Wir haben Verwertungsverträge mit den VG’s abgeschlossen! Alles, was ihr bei uns sehen, hören und lesen könnt, ist sauber!“ Wer weiß, wie das den Markt verändern wird? Vielleicht wird das Netz durch mehr Konkurrenz und ein größeres Angebot an Anbietern ja freier? Vielleicht wird Google in drei Jahren von Baidu geschluckt? Meiner persönlichen Ansicht nach versucht die Richtlinie, genau das in einen gesetzlichen Rahmen gießen zu lassen, was derzeit gängige Praxis im Internetmarkt ist – mit zwei wesentlichen Änderungen: Zum einen sind Plattformbetreiber zukünftig als „Verwerter“ einzustufen – statt, wie bisher, als „gar nichts“ –, zum anderen wird für die Nutzung von Werken im Netz zukünftig eine Vergütung nicht nur fällig, das wird sie bisher auch schon, sie kann und soll aber, analog zur Kopiergeräteabgabe, über Verwertungsgesellschaften eingezogen werden. Warum dagegen jemand auf die Straße geht, ist zumindest dem rechtsgläubigen Teil in mir ein Rätsel.

Was ist denn mit dem Argument, dass der flächendeckende Einsatz von Upload-Filtern dann nötig werden wird, wenn sehr viele Urheberinnen und Urheber ihre Werke nicht bei Verwertungsgesellschaften melden?

Ja. Die Netz-Community geht offenbar davon aus, dass sehr viele Rechteinhaber sich für ein „opt-out“ entscheiden werden. Aber warum? Welcher Urheber, welche Urheberin kann es sich leisten, einerseits auf die zukünftig zu generierenden Einnahmen zu verzichten und andererseits einen Rechtsbeistand damit zu beauftragen, das Internet nach Verstößen gegen das „opt-out“ abzusuchen? Doch wohl nur ein paar Superstars und US-amerikanische Medienunternehmen, die auch jetzt schon auf eigene Rechnung gegen Urheberrechtsverstöße im Netz vorgehen. Ich wiederhole mich: Für den normalen User, die normale Userin wird sich in der Praxis kaum etwas ändern.

Ich komme immer wieder auf den einen Punkt zurück: Wenn das alles so toll ist, warum begreifen das so viele offenbar nicht? Sind die alle schlecht informiert? Oder uneinsichtig?

Ich befürchte, dass im Augenblick die „Herren des Internet“ größeres Vertrauen genießen als die den Markt regulierenden Behörden und die immerhin demokratisch legitimierten Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Brüssel. Da macht sich langsam aber sicher das bemerkbar, was gemeinhin „Euro-Skepsis“ genannt wird, also etwas, woran Nationalisten und Identitäre seit Jahren ebenso arbeiten wie Populisten in allen Parteien, die Boulevardpresse in gedruckter und digitaler Form, aber auch überforderte Parlamentarierinnen und Parlamentarier genauso wie vornehmlich auf „Effizienz“ und Wirtschaftsinteressen ausgerichtete Bildungseinrichtungen und chauvinistische, Information und Meinung vermengende „Wissens“-Plattformen wie Wikipedia, die Bild-Zeitung des 21. Jahrhunderts. Das kann die IO als Berufsverband nur beklagen. Aber dafür zu streiten, für im Internet genutzte Illustrationen in Zukunft wenigstens eine geringe Vergütung erzielen zu können und diese nicht individuell erstreiten zu müssen, sondern sie über die VG Bild-Kunst ausgeschüttet zu bekommen, das gehört zu den ureigensten Pflichten eines Berufsverbands von Illustratorinnen und Illustratoren. Die IO kann angesichts ihrer Satzung gar nicht anders, als die Richtlinie gutzuheißen.

Meinst du, die IO sollte sich stärker auf die „Netz-Community“ zu bewegen?

Du meinst: ihren Argumenten entgegenkommen?

Nein. Ich meine: das Gespräch suchen.

Schwierig. Mein Eindruck ist, dass die Netz-Community es bisher unterlassen hat, sich außerhalb des Netzes zu organisieren, und dass sie darum jetzt das Gefühl hat, an politischen Willensbildungsprozessen nicht beteiligt zu sein. Sollte dem so sein, sollte sie daran denken, an diesem Zustand etwas zu ändern.
Du weißt aber auch, wie lange es gedauert hat, bis sich Illustratorinnen und Illustratoren organisiert haben. Wissenschaftsautorinnen und -autoren sind bis heute nicht organisiert, obwohl in der „Open Access“-Debatte fleißig über ihre Werke und ihre Urheberschaft verhandelt wird. Und auch diejenigen, an die beim Stichwort „Musiker“ immer als erstes gedacht wird, nämlich Gitarristen und Schlagzeugerinnen, Bassisten und Keyboarderinnen, also Sessionmen und –women in Pop und Rock, sind nicht organisiert. Das ist eine ungeheure Anzahl von Urheberinnen und Urhebern ohne Stimme.
Und genauso sind eben auch die Bloggerinnen und YouTuber bisher nicht in Berufsverbänden zusammengefasst – von professionellen Uploaderinnen und Uploadern ganz zu schweigen. Gleichzeitig haben aber alle an der politischen Willensbildung Beteiligten das Gefühl, dass die Netz-Community ihre Standpunkte nicht nur sehr laut, sondern auch auf ausgesprochen unangenehme Weise in die Debatte einbringt – allen voran die Google-Lobbyistin Julia Reda. Natürlich besteht unter solchen Vorzeichen die Gefahr, dass diejenigen im Netz, die ohne eigene Stimme sind, immer wieder mit den „Lautsprechern“ in einen Topf geworfen werden. Aber was soll ich dazu sagen? Ich gebe mir Mühe, die Stimmen im Debattenkonzert weiterhin differenziert wahrzunehmen. Davon unbenommen ist, dass wir in den Urheberverbänden selbstverständlich ein Interesse daran haben müssen, die Vermarktungsmodelle der Soloselbstständigen unter unseren Mitgliedern, also auch der „Eigenverwerter“ mit eigenen Plattformen und Foren im Blick zu behalten und zu schützen. Das scheint uns aber gerade niemand zuzutrauen – obwohl die EU-Urheberrechtsrichtlinie unbefangen betrachtet auch auf deren Interessen sehr wohl Rücksicht nimmt. Für die „Großen“ sind die „Eigenverwerter“ natürlich potenzielle Konkurrenten – also Personen, die möglicherweise Datenströme von ihren Plattformen wegführen. Die werden also kein Bedürfnis verspüren, sich mit der IO an einen Tisch zu setzen, um über die Zukunft des Internet zu reden. Würd’ ich auch nicht tun, wenn ich die Klientel der Gegenseite so gut im Griff hätte, wie’s derzeit bei den Plattformbetreibern den Anschein haben muss.