Welttag des Urheberrechts

Welttag des Urheberrechts

23.04.2015 | 2015 | IO-News | Rund um Illustration

Zum Welttag des Urheberrechts
​Pressemitteilung des IO-Vorstandes

Seit dem 9. September 1965 gewährt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) hauptberuflichen Kreativen aller Sparten eine umfangreiche Kontrolle über die Veröffentlichung und Verwertung ihrer Werke.

Anders als das US-amerikanische Copyright, das in erster Linie die Interessen der Verwerter schützt, ist das deutsche Urheberrecht ein (Urheber)persönlichkeitsrecht. So gewährleistet es beispielsweise durch §13 die Anerkennung auf Urheberschaft, so dass die Urheberin selbst bestimmen kann, wann und ob ihr Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird; zudem ist eine falsche Urheberbezeichnung laut §107 strafbar. Auch Änderungen am Werk selbst dürfen laut §39 nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen.

Außerdem hat der Urheber durch §32 für die Einräumung von Nutzungsrechten an seinem Werk Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“; sowie die Möglichkeit des Rechterückrufs, um vom Verwerter nicht ausgeübte Rechte wieder zurückerhalten zu können.

Da diese und andere Rechte in der Praxis oft nur schwer durchsetzbar sind, gehört es zu den Zielen der Illustratoren Organisation e.V., Urheber über ihre Rechte aufzuklären und bei deren Durchsetzung zu unterstützen. So bieten wir unseren Mitgliedern z.B. eine kostenfreie juristische Erstberatung, sammeln häufig auftauchende Fragen und ihre Antworten in der FAQ Recht, bieten Mustervorlagen für Verträge und eine kostengünstige anwaltliche Vertragsprüfung.

Durch die fortschreitende Digitalisierung, welche die Vervielfältigung von Musik, Büchern und Filmen im privaten Bereich kaum kontrollierbar macht, werden heute nach 50 Jahren neue Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums notwendig, damit Künstler und Kulturschaffende auch weiterhin von ihrer Arbeit leben können. Als Mitglied im Deutschen Kulturrat, in der Initiative Urheberrecht, im European Illustrators Forum und über die Mitarbeit in den Gremien der VG Bild-Kunst vertritt und fördert die IO die Interessen der Urheber.