Kann ein Urheberrechtsanspruch verjähren? Der Fall der Geburtstagskarawane

Kann ein Urheberrechtsanspruch verjähren? Der Fall der Geburtstagskarawane

20.06.2016 | 2016 | IO-News | Rund um Illustration

Das OLG Schleswig hatte im September letzten Jahres geurteilt, dass für die Geburtstagskarawane der Illustratorin, die von der Firma GOKI vertrieben wird, tatsächlich Urheberschutz vorliegt, ihr aber aufgrund von Verjährung keine Anteile an dem, aus dem Verkauf erzielten Gewinn, zustünden.

Gegen dieses Urteil war keine Revision zugelassen worden. Heike Wiechmann hat dagegen mit Unterstützung von Ver.di wiederum Beschwerde vor dem BGH eingelegt.

Der BGH hat der Beschwerde stattgegeben, das Verfahren erneut aufgegriffen und am 16. Juni den vom OLG angenommenen Verjährungstatbestand aufgehoben. Der 1. Senat des BGH scheint somit die Verjährungsfrage zu verneinen. Die ausführliche Begründung des Urteils wird erst in einigen Wochen erfolgen.

Dies bedeutet, dass Heike Wiechmann eine Beteiligung eine Beteiligung am Verkauf Ihrer Produkte zusteht. Über die Höhe wird nun wiederum das OLG in Schleswig zu urteilen haben.