Die IO trifft Axel Voss im Europäischen Parlament

Die IO trifft Axel Voss im Europäischen Parlament

24.04.2024 | 2024 | IO-News | KI News | Recht und Politik
Am 15. April diskutierte der Digitalpolitiker Axel Voss (CDU) mit rund 100 Vertreter:innen der Kreativbranche in Brüssel über das europäische KI-Gesetz („AI Act“) und die Frage, ob die neue Regulierung die Rechte von Urheber:innen ausreichend schützen kann. Mit dabei waren aus der KI-Taskforce der IO auch Anna Karina Birkenstock und Tobias Wüstefeld.

Axel Voss (CDU) ist seit 2009 Abgeordneter im Europäischen Parlament und seit 2017 rechtspolitischer Sprecher der dortigen konservativen EVP-Fraktion. In seiner Funktion als Parlamentsberichterstatter zur Urheberrechtsrichtlinie geriet er 2019 heftig in die Kritik und galt zeitweise als „meistgehasster Mann des Internets“. Insbesondere die von vielen Kritiker:innen im Zuge der EU-Urheberrechtsreform befürchteten Uploadfilter trieben damals tausende Menschen auf die Straße. Kritik und teilweise auch Hass trafen dabei vor allem Axel Voss, das „Gesicht der Reform“. Kurz nach deren Verabschiedung wurde es wieder ruhiger um ihn. Heute liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit nach wie vor in der Digitalpolitik. Regelmäßig meldet er sich öffentlich auch zum Thema Künstliche Intelligenz zu Wort. Kurz nach der Verabschiedung des KI-Gesetzes der EU im März 2024 äußerte er sich zwiegespalten:

„Bei der KI-Regulierung gibt es Licht und Schatten. Positiv ist, dass wir ein flexibles und kooperatives digitales Gesetz geschaffen haben, das einen ständigen Dialog mit den Stakeholdern in Gang setzt. Andererseits habe ich Zweifel, ob das KI-Gesetz wirklich geeignet ist, eine sich ständig weiterentwickelnde Technologie zu regulieren. Leider ist der Gesetzestext extrem vage, während das System aus europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden viel zu kompliziert ist.“

So spiegelt wohl auch der Titel, den Axel Voss dem Treffen in Brüssel gegeben hatte, seine eigenen Zweifel wieder: „What is left out in the AI Act?“ („Was fehlt im KI-Gesetz?“). Eingeladen hatte er zur Diskussion rund 100 Teilnehmer:innen, der Großteil stammte aus der Kreativbranche – darunter Entwickler (Bitkom, Adobe und andere), Verbände, Verlage und Jurist:innen für Urheberrecht. Mit dabei waren auch Anna Karina Birkenstock und Tobias Wüstefeld für die IO sowie Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht, bei der auch die IO Mitglied ist.

Im Fokus der zweistündigen Diskussion stand die Frage, inwieweit der AI Act die Urheberrechte der Kreativen im Rahmen des Data-Minings (seit 2021 in Deutschland legal – auch für kommerzielle Zwecke) schützen kann. Axel Voss, dem die Schwächen des AI Acts bewusst sind, fragte daher in die Runde, ob es ein europäisches oder gar weltweites Copyright geben muss. Für diesen Diskussionspunkt hatte er auch Vertreter:innen aus den USA, Großbritannien und Singapur eingeladen. Die Runde war sich jedoch weitgehend einig, dass der AI Act als Instrument ausreichend ist und lediglich nachgeschärft werden muss. Insbesondere die Transparenzpflicht sei dabei der beste Hebel, Verstöße nicht nur auf der Output- sondern auch der Input-Ebene zu erkennen und zu ahnden. Denn gerade die bislang mangelnde Transparenz – so der Tenor in der Gruppe – führt dazu, dass sich Gerichtsverfahren derzeit notgedrungen vor allem auf den Output richten. Und genau hier – so merkte ein Urheberrechtsanwalt an – sind möglicherweise schon bald Verstöße nicht mehr technisch feststellbar. Mehr Transparenz vor dem Endprodukt sei somit der einzige Weg, auch in Zukunft Recht durchsetzen zu können.

Im weiteren Verlauf vertraten die Entwickler in der Runde die Meinung, dass das geltende Recht im Data-Mining bereits ausreichend Schutz bietet. Lediglich der Robots Exclusion Standard, auch bekannt als robots.txt, werde noch nicht richtig verstanden und angewandt. Mit der robots.txt-Datei auf einer Website – so zumindest die Theorie – sollen Webcrawler vor dem Data-Mining der Seite dazu aufgefordert werden können, die in der Datei aufgeführten Einschränkungen zu achten oder das Crawlen komplett zu unterlassen. Tobias Wüstefeld erklärte einem Entwickler und Axel Voss später in kurzen Einzelgesprächen, dass es jedoch nahezu unmöglich ist, Zugriff auf die robots.txt-Dateien der zahlreichen Kundenwebsites mit dem eigenen Material zu bekommen.

Am Ende war sich die Gruppe größtenteils einig, dass es mehr Transparenz und echte Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße geben muss, damit nicht immer erst entsprechende Gerichtsverfahren Regulierungslücken schließen müssen. Axel Voss sieht in der Diskussionsrunde den Anfang eines längeren Prozesses zur Verbesserung des KI-Gesetzes und möchte das Ganze in kleinerer Runde mit Repräsentant:innen einzelner Branchen weiterführen. Die IO bleibt mit am Ball und steht mit Katharina Uppenbrink in Kontakt, die als Geschäftsführerin der Initiative Urheberrecht in einer kleinen Runde auch die IO mitvertreten könnte.

 

Weitere Informationen und FAQ zum Thema generative KI finden sich außerdem auf unserer Unterseite Generative Künstliche Intelligenz.

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Visualisierung: Anna Karina Birkenstock