Ab dem 26. Juni 2024 will Mark Zuckerbergs Internetkonzern Meta neben allen öffentlich zugänglichen Daten im Web auch alle Inhalte, „die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden“ zum Trainieren eigener KI-Anwendungen wie „Meta AI“ und „AI Creative Tools“ verwenden. Über die dafür nötige Änderung seiner Datenschutzrichtlinie informiert Meta derzeit auf seinen Plattformen Facebook, Instagram und Co. Juristische Grundlage dafür ist laut Meta ein „berechtigtes Interesse“ des Konzerns an der Verbesserung seiner KI-Tools als Teil des eigenen Geschäftsmodells. In solchen Fällen erlaubt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Artikel 6 eine Nutzung, sieht aber immerhin eine Widerspruchslösung für die Nutzer:innen vor. Auf dieser argumentativen Basis holt Meta also nicht aktiv die Zustimmung seiner Mitglieder ein, sondern hat stattdessen „nur“ ein Online-Formular veröffentlicht, mit dem man seinen Widerspruch anmelden muss. Wer Nichts tut, erklärt sich also im juristischen Sinne mit der Datennutzung einverstanden!
Betroffen sind von der Trainingsnutzung ab dem Stichtag laut Meta alle „Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die Du an eine KI sendest”. Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen interpretiert das so: Meta kann alle Daten zum KI-Training nutzen, die öffentlich sichtbar oder eingeschränkt sichtbar (nur für Freunde, nur für bestimmte Personen) gepostet werden. Ausgenommen sind demnach lediglich private Nachrichten, Bilder und Videos an Freunde – etwa im Messenger WhatsApp.
Die IO sieht hier eindeutig das Urheberrecht von Illustrator:innen berührt! Wir empfehlen daher allen Kolleg:innen, sobald wie möglich von den beiden Widerspruchsformularen für Facebook und Instagram Gebrauch zu machen, um die eigenen Werke zu schützen!