Facebook und Instagram wollen Userdaten für KI-Training nutzen

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Illustration: Christian Effenberger

Facebook und Instagram wollen Userdaten für KI-Training nutzen

29.05.2024 | 2024 | IO-News | KI News | Recht und Politik
Zum 26. Juni 2024 ändert der Facebook-Mutterkonzern Meta die Datenschutzrichtlinie für seine Dienste – darunter Facebook, Instagram und Threads. Öffentliche Beiträge und Bilder aller Nutzer:innen können dann von Meta für das Training eigener KI-Tools verwendet werden. Wer das verhindern will, muss jetzt aktiv werden.

Ab dem 26. Juni 2024 will Mark Zuckerbergs Internetkonzern Meta neben allen öffentlich zugänglichen Daten im Web auch alle Inhalte, „die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden“ zum Trainieren eigener KI-Anwendungen wie „Meta AI“ und „AI Creative Tools“ verwenden. Über die dafür nötige Änderung seiner Datenschutzrichtlinie informiert Meta derzeit auf seinen Plattformen Facebook, Instagram und Co. Juristische Grundlage dafür ist laut Meta ein „berechtigtes Interesse“ des Konzerns an der Verbesserung seiner KI-Tools als Teil des eigenen Geschäftsmodells. In solchen Fällen erlaubt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Artikel 6 eine Nutzung, sieht aber immerhin eine Widerspruchslösung für die Nutzer:innen vor. Auf dieser argumentativen Basis holt Meta also nicht aktiv die Zustimmung seiner Mitglieder ein, sondern hat stattdessen „nur“ ein Online-Formular veröffentlicht, mit dem man seinen Widerspruch anmelden muss. Wer Nichts tut, erklärt sich also im juristischen Sinne mit der Datennutzung einverstanden!

Betroffen sind von der Trainingsnutzung ab dem Stichtag laut Meta alle „Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die Du an eine KI sendest”. Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen interpretiert das so: Meta kann alle Daten zum KI-Training nutzen, die öffentlich sichtbar oder eingeschränkt sichtbar (nur für Freunde, nur für bestimmte Personen) gepostet werden. Ausgenommen sind demnach lediglich private Nachrichten, Bilder und Videos an Freunde – etwa im Messenger WhatsApp.

Die IO sieht hier eindeutig das Urheberrecht von Illustrator:innen berührt! Wir empfehlen daher allen Kolleg:innen, sobald wie möglich von den beiden Widerspruchsformularen für Facebook und Instagram Gebrauch zu machen, um die eigenen Werke zu schützen!

Der Datennutzung zum KI-Training widersprechen

Melde dich auf deinem jeweiligen Nutzerkonto an und klicke auf den Link um das Formular aufzurufen:

Formular auf Facebook

Formular auf Instagram

 

Alternativ kannst du dich auch in der jeweiligen App zum Formular vorarbeiten:

Facebook:

  • Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
  • “Einstellungen und Privatsphäre” auswählen und dann “Einstellungen”,
  • herunter scrollen auf “Datenschutzrichtlinie” und
  • im erscheinenden Textkasten auf den Link “Widerspruchsrecht” klicken oder tippen.

 

Instagram:

  • Instagram-Profilseite öffnen und
  • auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
  • runter scrollen und auf “Info” tippen,
  • dort auf “Datenschutzrichtlinie” und
  • im erscheinenden Textkasten auf den Link “Widerspruchsrecht” tippen.

Wichtig!

Beim Ausfüllen des Formulars muss der Einspruch begründet werden! Wir empfehlen sinngemäß folgenden Inhalt:

„Illustrator:innen sind Urheber und ihre erstellten Werke ihr Eigentum. Die Einräumung von Nutzungsrechten bildet ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage. Eine freie Verwendung der erstellten Werke ist daher nicht nur geschäftsschädigend, sondern existenzbedrohend.“

Weitere mögliche Begründungen finden sich auf der Seite der Verbraucherschutzzentrale NRW.

 

Auch noch wichtig!

Meta entscheidet darüber, ob diese Gründe höher zu bewerten sind, als das eigene Geschäftsinteresse – also darüber, ob der Widerspruch angenommen wird.

Immerhin: Erste Rückmeldungen von IO-Mitgliedern zeigen, dass die Begründung offenbar ausreicht und der Widerspruch relativ schnell von Meta angenommen wird.

 

Wir verfolgen das Thema in jedem Fall weiter und informieren unsere Mitglieder im KI-Ticker, sobald es neue Entwicklungen – auch zu anderen KI-Aspekten – gibt.

Weitere Informationen und FAQ zum Thema generative KI finden sich außerdem auf unserer Unterseite Generative Künstliche Intelligenz.